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Gesetz für Jugendstrafvollzug in den Landtag
überwiesen
26.06.2007, Magdeburg – 341
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 341/07
Magdeburg, den 26. Juni 2007
Gesetz für Jugendstrafvollzug in den Landtag
überwiesen
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Gesetzentwurf des Justizministeriums
für den Jugendstrafvollzug an den Landtag überwiesen. ¿Das Gesetz ist eine gute
Grundlage für einen modernen Strafvollzug und bringt zahlreiche konkrete
Verbesserungen¿, betonte Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka im Anschluss an
die Sitzung des Kabinetts. So solle die Zeit vor und nach der Haftentlassung
besser begleitet werden. Vernetzung ist dabei ein Schlüsselwort. Lischka: ¿Es
wird viel Wert auf den Aufbau von Netzwerken mit Stellen außerhalb des Vollzuges
gelegt, um eine erfolgreiche Vorbereitung der Entlassung und die kontinuierliche
Betreuung auch über den Entlassungszeitpunkt hinaus zu gewährleisten.¿ Dafür
habe es bei den Institutionen und Verbänden, die von der Landesregierung in den
vergangenen Wochen zum Gesetzentwurf angehört worden seien, viel Lob gegeben.
Das Gesetz stelle den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt und erfülle
die hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat und Vereinte
Nationen vorgegeben hätten. Lischka: ¿Ziel ist, dass die jungen Gefangenen
durch den Strafvollzug zu einer Auseinandersetzung mit ihren Taten angehalten
und nach der Entlassung ein straffreies Leben führen.¿
Der Gesetzentwurf schreibt den Wohngruppenvollzug und die Einzelunterbringung
vor. Beides ist in Sachsen-Anhalts Jugendanstalt in Raßnitz, die über 398
Plätze verfügt, bereits umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem eine Ausweitung der
Familienbesuche von derzeit einer auf dann vier Stunden monatlich und
verstärkte kriminologische Forschung vor. Außerdem soll es ab dem Jahr 2013 für
Jugendliche eine sozialtherapeutische Einrichtung mit 20 Plätzen geben.
Grundlage des Entwurfs aus dem Justizministerium ist ein gemeinsames
Papier von neun Bundesländern.
Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug
vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss jedes Bundesland über
ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht
gesetzt.
Impressum:
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Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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