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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gesetz für Jugendstrafvollzug in den Landtag
überwiesen

26.06.2007, Magdeburg – 341

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 341/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juni 2007

 

 

 

Gesetz für Jugendstrafvollzug in den Landtag

überwiesen

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Gesetzentwurf des Justizministeriums

für den Jugendstrafvollzug an den Landtag überwiesen. ¿Das Gesetz ist eine gute

Grundlage für einen modernen Strafvollzug und bringt zahlreiche konkrete

Verbesserungen¿, betonte Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka im Anschluss an

die Sitzung des Kabinetts. So solle die Zeit vor und nach der Haftentlassung

besser begleitet werden. Vernetzung ist dabei ein Schlüsselwort. Lischka: ¿Es

wird viel Wert auf den Aufbau von Netzwerken mit Stellen außerhalb des Vollzuges

gelegt, um eine erfolgreiche Vorbereitung der Entlassung und die kontinuierliche

Betreuung auch über den Entlassungszeitpunkt hinaus zu gewährleisten.¿ Dafür

habe es bei den Institutionen und Verbänden, die von der Landesregierung in den

vergangenen Wochen zum Gesetzentwurf angehört worden seien, viel Lob gegeben.

 

Das Gesetz stelle den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt und erfülle

die hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat und Vereinte

Nationen vorgegeben hätten. Lischka: ¿Ziel ist, dass die jungen Gefangenen

durch den Strafvollzug zu einer Auseinandersetzung mit ihren Taten angehalten

und nach der Entlassung ein straffreies Leben führen.¿

 

Der Gesetzentwurf schreibt den Wohngruppenvollzug und die Einzelunterbringung

vor. Beides ist in Sachsen-Anhalts Jugendanstalt in Raßnitz, die über 398

Plätze verfügt, bereits umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem eine Ausweitung der

Familienbesuche von derzeit einer auf dann vier Stunden monatlich und

verstärkte kriminologische Forschung vor. Außerdem soll es ab dem Jahr 2013 für

Jugendliche eine sozialtherapeutische Einrichtung mit 20 Plätzen geben.

 

Grundlage des Entwurfs aus dem Justizministerium ist ein gemeinsames

Papier von neun Bundesländern.

 

Hintergrund:

 

Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug

vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss jedes Bundesland über

ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht

gesetzt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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