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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Zu den veröffentlichten Irritationen über den
Auftrag des Landtages an die Landesregierung, eine Bundes-ratsinitiative zur
Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch
motivierten Gründen einzubringen, 
erklärte der Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer:

25.06.2007, Magdeburg – 345

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 345/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 345/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juni 2007

 

 

 

Zu den veröffentlichten Irritationen über den

Auftrag des Landtages an die Landesregierung, eine Bundes-ratsinitiative zur

Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch

motivierten Gründen einzubringen, 

erklärte der Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer:

 

¿Ich

habe mich bei der Beantwortung der Frage nach einer verschärften Bestrafung

politisch motivierter Straftaten auf die Beantwortung der Frage eingelassen,

die dem ursprünglichen Antrag an den Landtages entsprach. Eine ausführlichere Begründung

hätte die Irritationen vermeiden können.

 

Der

Landtag hat die Landesregierung in seiner Sitzung am 14. Juni 2007 gebeten,

eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestandes für

Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen in die Wege zu

leiten, mit dem Ziel, eine gesetzliche Strafverschärfung für Straftaten

einzuführen, die ¿aufgrund einer anderen politischen Einstellung als der des

Täters, der Zugehörigkeit zu einem anderen Volk oder einer anderen Nation,

einer anderen Glaubensrichtung oder Weltanschauung, des Erscheinungsbildes, der

Hautfarbe oder der sexuellen Orientierung des Opfers erfolgt.¿

 

Die

Landesregierung wird dieser Bitte entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen,

dass bereits vor mehreren Jahren ein ähnlicher Antrag des Landes Brandenburg

und danach ein Antrag mit ähnlicher Zielstellung des Landes

Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat abgelehnt wurde. Es dürfte kaum Sinn

machen, einen gleichen Antrag erneut einzubringen.

 

Das

Justizministerium ist dabei, einen Vorschlag auszuarbeiten, der den Beschluss

des Landtages konkretisieren soll. Der gegenwärtige  § 46 des Strafgesetzbuches sieht bereits eine Berücksichtigung

der Beweggründe eines Täters bei der Strafzumessung vor. Nach dem Vorschlag des

Justizministeriums geht es nicht, wie ursprünglich gefordert, um einen neuen

Straftatbestand, sondern um die Präzisierung einer schon jetzt möglichen

Verschärfung der Strafzumessung bei politisch motivierten Delikten. Der

Ministerpräsident ist der Justizministerin für diese in die Debatte im Landtag

eingebrachte Klarstellung dankbar. Insofern gibt es keinen Widerspruch bei der

politischen Zielsetzung. Unser Ziel muss es sein, eine Formulierung zu finden,

mit der wir auch im Bundesrat die nötigen Mehrheiten organisieren können.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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