Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Zu den veröffentlichten Irritationen über den
Auftrag des Landtages an die Landesregierung, eine Bundes-ratsinitiative zur
Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch
motivierten Gründen einzubringen,
erklärte der Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer:
25.06.2007, Magdeburg – 345
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 345/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 345/07
Magdeburg, den 25. Juni 2007
Zu den veröffentlichten Irritationen über den
Auftrag des Landtages an die Landesregierung, eine Bundes-ratsinitiative zur
Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch
motivierten Gründen einzubringen,
erklärte der Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer:
¿Ich
habe mich bei der Beantwortung der Frage nach einer verschärften Bestrafung
politisch motivierter Straftaten auf die Beantwortung der Frage eingelassen,
die dem ursprünglichen Antrag an den Landtages entsprach. Eine ausführlichere Begründung
hätte die Irritationen vermeiden können.
Der
Landtag hat die Landesregierung in seiner Sitzung am 14. Juni 2007 gebeten,
eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestandes für
Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen in die Wege zu
leiten, mit dem Ziel, eine gesetzliche Strafverschärfung für Straftaten
einzuführen, die ¿aufgrund einer anderen politischen Einstellung als der des
Täters, der Zugehörigkeit zu einem anderen Volk oder einer anderen Nation,
einer anderen Glaubensrichtung oder Weltanschauung, des Erscheinungsbildes, der
Hautfarbe oder der sexuellen Orientierung des Opfers erfolgt.¿
Die
Landesregierung wird dieser Bitte entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass bereits vor mehreren Jahren ein ähnlicher Antrag des Landes Brandenburg
und danach ein Antrag mit ähnlicher Zielstellung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat abgelehnt wurde. Es dürfte kaum Sinn
machen, einen gleichen Antrag erneut einzubringen.
Das
Justizministerium ist dabei, einen Vorschlag auszuarbeiten, der den Beschluss
des Landtages konkretisieren soll. Der gegenwärtige § 46 des Strafgesetzbuches sieht bereits eine Berücksichtigung
der Beweggründe eines Täters bei der Strafzumessung vor. Nach dem Vorschlag des
Justizministeriums geht es nicht, wie ursprünglich gefordert, um einen neuen
Straftatbestand, sondern um die Präzisierung einer schon jetzt möglichen
Verschärfung der Strafzumessung bei politisch motivierten Delikten. Der
Ministerpräsident ist der Justizministerin für diese in die Debatte im Landtag
eingebrachte Klarstellung dankbar. Insofern gibt es keinen Widerspruch bei der
politischen Zielsetzung. Unser Ziel muss es sein, eine Formulierung zu finden,
mit der wir auch im Bundesrat die nötigen Mehrheiten organisieren können.¿
Impressum:
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Pressestelle
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39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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