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Extremistische Straftaten:
Ministerin drängt auf Änderung des Strafgesetzbuches
25.06.2007, Magdeburg – 38
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 038/07
Magdeburg, den 25. Juni 2007
Extremistische Straftaten:
Ministerin drängt auf Änderung des Strafgesetzbuches
Magdeburg (MJ). Noch im Juli will Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb dem Kabinett einen Gesetzentwurf
vorlegen, wonach fremdenfeindliche und rassistische Hintergründe einer Straftat
bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden sollen. Das wurde
auch jüngst von allen EU-Justizministern gefordert. Daneben soll bei Straftaten
mit extremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund im Regelfall keine
Strafaussetzung auf Bewährung mehr möglich sein. Kolb: ¿Von einer solchen Regelung
geht ein Signal aus, dass die Justiz Hassdelikte nicht duldet. Das zeigen
Beispiele aus anderen europäischen Staaten.¿
Mit dem Votum der Landesregierung
im Rücken, soll danach in einem zweiten Schritt gemeinsam mit anderen unions-
und sozialdemokratisch geführten Bundesländern eine entsprechende
Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Damit setzt das
Justizministerium eine entsprechende Aufforderung des Landtags von Sachsen-Anhalt
um.
Sie gehe davon aus, dass dieser
Zeitplan eingehalten werden könne, sagte die Ministerin. Sie sehe keinen grundsätzlichen
Konflikt zum Thema innerhalb der Landesregierung. Kolb: ¿Ich werde die nächsten
Wochen nutzen, unser Anliegen in der Öffentlichkeit und bei Gesprächen mit politischen
Partnern sowie im Kabinett ausführlich vorzustellen. Das wird auch helfen, Irritationen
beizulegen.¿ So sei nicht geplant, einen Straftatbestand für Körperverletzungsdelikte
aus politisch motivierten Gründen einzufordern. Kolb: ¿Das wäre in der Tat mit
der Rechtsordnung kaum vereinbar. Solch eine Forderung lehne ich ebenso ab wie
Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer. Es geht vielmehr darum, die vorhandenen
Instrumentarien besser auszuschöpfen und dies auch ausdrücklich gesetzlich zu
regeln.¿
Vor dem Hintergrund
extremistischer Straftaten in Sachsen-Anhalt sei es wichtig, dass der
Rechtsstaat Flagge zeige. Neben Engagement für Prävention beinhalte das auch,
alle legitimen repressiven Mittel zu nutzen. Kolb: ¿Es geht bei unserem Vorstoß
nicht darum, Gesinnung zu bestrafen. Es geht darum, solche Delikte besonders zu
ahnden, mit denen das Opfer zum Objekt degradiert und Angst und Schrecken in
der Bevölkerung gesät werden sollen. Die Opfer politisch motivierter Gewalt
werden allein deshalb Opfer, weil sie so sind, wie sie sind ¿ weil sie z.B.
eine andere Hautfarbe oder Religion haben. Dem muss man sich entgegen stellen.
Sie müssen durch alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel
geschützt werden.¿
Hintergrund:
Gemäß § 46 Abs. 2 StGB hat das Gericht bei der
Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen.
Dabei enthält § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Zusammenfassung von Umständen, die
dabei zu berücksichtigen sind. Genannt werden hierbei u.a. die Beweggründe und
die Tatziele sowie die Gesinnung, die aus der Tat spricht und der bei der Tat
aufgewendete Wille. Hier soll, so die Vorstellung Sachsen-Anhalts, demnächst
ausdrücklich aufgeführt werden, dass strafschärfend zu werten ist, wenn ein
Beweggrund der Tat die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit,
Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild,
eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers ist, weil solche
Beweggründe mit der Werteordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind.
Zudem soll es Änderungen in den §§ 47 StGB (¿Kurze
Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen¿) und 56 StGB (¿Strafaussetzung¿) geben.
Sie sollen das Gericht stärker in die Lage versetzen, in Fällen so genannter
Vorurteilskriminalität zur Verteidigung der Rechtsordnung kurze
Freiheitsstrafen zu verhängen, sowie bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten von der Strafaussetzung zur Bewährung absehen zu
können. Das wird insbesondere für Fälle gewalttätiger Übergriffe von
Rechtsextremisten eine Rolle spielen können.
Mehrere europäische Länder haben
vergleichbare Regelungen. Nachdem EU-Fachgremien bereits vor Jahren mehrfach
die Mitgliedsstaaten aufgefordert hatten, eine entsprechende Regelung in ihre
Strafgesetzbücher aufzunehmen, erneuerten jüngst die EU-Justizminister diese
Forderung. Sie fassten einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit, der auf eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften
abzielt.
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