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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Extremistische Straftaten:
Ministerin drängt auf Änderung des Strafgesetzbuches

25.06.2007, Magdeburg – 38

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 038/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juni 2007

 

 

 

Extremistische Straftaten:

Ministerin drängt auf Änderung des Strafgesetzbuches

 

Magdeburg (MJ). Noch im Juli will Sachsen-Anhalts

Justizministerin Professor Angela Kolb dem Kabinett einen Gesetzentwurf

vorlegen, wonach fremdenfeindliche und rassistische Hintergründe einer Straftat

bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden sollen. Das wurde

auch jüngst von allen EU-Justizministern gefordert. Daneben soll bei Straftaten

mit extremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund im Regelfall keine

Strafaussetzung auf Bewährung mehr möglich sein. Kolb: ¿Von einer solchen Regelung

geht ein Signal aus, dass die Justiz Hassdelikte nicht duldet. Das zeigen

Beispiele aus anderen europäischen Staaten.¿

 

Mit dem Votum der Landesregierung

im Rücken, soll danach in einem zweiten Schritt gemeinsam mit anderen unions-

und sozialdemokratisch geführten Bundesländern eine entsprechende

Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Damit setzt das

Justizministerium eine entsprechende Aufforderung des Landtags von Sachsen-Anhalt

um.

 

Sie gehe davon aus, dass dieser

Zeitplan eingehalten werden könne, sagte die Ministerin. Sie sehe keinen grundsätzlichen

Konflikt zum Thema innerhalb der Landesregierung. Kolb: ¿Ich werde die nächsten

Wochen nutzen, unser Anliegen in der Öffentlichkeit und bei Gesprächen mit politischen

Partnern sowie im Kabinett ausführlich vorzustellen. Das wird auch helfen, Irritationen

beizulegen.¿ So sei nicht geplant, einen Straftatbestand für Körperverletzungsdelikte

aus politisch motivierten Gründen einzufordern. Kolb: ¿Das wäre in der Tat mit

der Rechtsordnung kaum vereinbar. Solch eine Forderung lehne ich ebenso ab wie

Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer. Es geht vielmehr darum, die vorhandenen

Instrumentarien besser auszuschöpfen und dies auch ausdrücklich gesetzlich zu

regeln.¿

 

Vor dem Hintergrund

extremistischer Straftaten in Sachsen-Anhalt sei es wichtig, dass der

Rechtsstaat Flagge zeige. Neben Engagement für Prävention beinhalte das auch,

alle legitimen repressiven Mittel zu nutzen. Kolb: ¿Es geht bei unserem Vorstoß

nicht darum, Gesinnung zu bestrafen. Es geht darum, solche Delikte besonders zu

ahnden, mit denen das Opfer zum Objekt degradiert und Angst und Schrecken in

der Bevölkerung gesät werden sollen. Die Opfer politisch motivierter Gewalt

werden allein deshalb Opfer, weil sie so sind, wie sie sind ¿ weil sie z.B.

eine andere Hautfarbe oder Religion haben. Dem muss man sich entgegen stellen.

Sie müssen durch alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel

geschützt werden.¿

 

Hintergrund:

 

Gemäß § 46 Abs. 2 StGB hat das Gericht bei der

Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen.

Dabei enthält § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Zusammenfassung von Umständen, die

dabei zu berücksichtigen sind. Genannt werden hierbei u.a. die Beweggründe und

die Tatziele sowie die Gesinnung, die aus der Tat spricht und der bei der Tat

aufgewendete Wille. Hier soll, so die Vorstellung Sachsen-Anhalts, demnächst

ausdrücklich aufgeführt werden, dass strafschärfend zu werten ist, wenn ein

Beweggrund der Tat die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit,

Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild,

eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers ist, weil solche

Beweggründe mit der Werteordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind.

 

Zudem soll es Änderungen in den §§ 47 StGB (¿Kurze

Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen¿) und 56 StGB (¿Strafaussetzung¿) geben.

Sie sollen das Gericht stärker in die Lage versetzen, in Fällen so genannter

Vorurteilskriminalität zur Verteidigung der Rechtsordnung kurze

Freiheitsstrafen zu verhängen, sowie bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe

von mehr als sechs Monaten von der Strafaussetzung zur Bewährung absehen zu

können. Das wird insbesondere für Fälle gewalttätiger Übergriffe von

Rechtsextremisten eine Rolle spielen können.

 

Mehrere europäische Länder haben

vergleichbare Regelungen. Nachdem EU-Fachgremien bereits vor Jahren mehrfach

die Mitgliedsstaaten aufgefordert hatten, eine entsprechende Regelung in ihre

Strafgesetzbücher aufzunehmen, erneuerten jüngst die EU-Justizminister diese

Forderung. Sie fassten einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit, der auf eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften

abzielt.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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