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Sozialministerin: Pflegereform
darf nicht zerredet werden
18.06.2007, Magdeburg – 61
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
061/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 061/07
Magdeburg, den 15. Juni 2007
Sozialministerin: Pflegereform
darf nicht zerredet werden
Magdeburg. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am Freitag
in Magdeburg davor gewarnt, die inhaltlichen Punkte, auf die sich die
Ministerrunde zur Vorbereitung der Pflegereform verständigt hat, klein zu
reden. ¿Zahlreiche Verbesserungen zum Wohle der betroffenen pflegebedürftigen
Menschen, die auch von Pflegeverbänden gewünscht sind, konnten von der
SPD-Seite durchgesetzt werden¿, so die Ministerin. Sie nannte insbesondere die
Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen, die Einbeziehung von Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz insbesondere von demenzkranken Menschen
und die Einrichtung wohnortnaher integrierter Pflegedienstleistungszentren so
genannter Pflegestützpunkte.
Die
wichtige Frage der Finanzierung sei allerdings nur unbefriedigend gelöst. In
diesem Zusammenhang kritisierte die Ministerin die Verhandlungsposition der
Unionsseite. Es sei ärgerlich, dass die CDU/CSU in der Frage der Finanzierung
einmal mehr die Lobbyinteressen der privaten Pflegeversicherung über die
Interessen der gesetzlich versicherten Menschen stelle, obwohl es beim
angedachten Finanzausgleich nicht um die Substanz der privaten
Pflegeversicherung gehe. Es gebe eindeutige Aussagen in der Koalitionsvereinbarung
zum Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung als Element
der Reform, die die Unionsseite aber einseitig aufgekündigt habe, so Kuppe
weiter.
Hintergrund
sei, dass die private Pflegeversicherung hohe Rücklagen bilden könne, während
die gesetzliche Pflegeversicherung in Finanzschwierigkeiten geraten sei. Da es
bei den Leistungen keinen Unterschied gebe, sei dies einzig und allein auf die
unterschiedliche Versichertenstruktur zurückzuführen. Die Ministerin: ¿In der
gesetzlichen Versicherung sind die höheren Risiken versichert. In einem
Sozialstaat wäre es nur fair, dies auszugleichen.¿ Das bedeute auch, dass die
Krankenschwester nicht ¿ wie jetzt bereits - höhere Beiträge zahle als der
privat versicherte Arzt.
Wenn
es in der Ministerrunde in dieser Frage wegen des Widerstandes der Union schon
keine Einigung habe geben können, dann sei es unabdingbar, die gesetzliche
Versicherung finanziell so auszustatten, dass die Menschen nicht ständig durch
neue Finanzdebatten irritiert würden. ¿Dafür wäre eine Beitragserhöhung von 0,3
Prozentpunkten notwendig gewesen, also gerade mal 0,1 Prozentpunkte mehr, als
die CDU-Verhandlungsführerin wider besseren Wissens öffentlich propagiert,¿ so
Kuppe. ¿Weil wir diese paritätisch finanzieren wollen, wären dies pro
Versichertem 50 Cent pro 1.000 Euro Bruttoeinkommen gewesen, um eine
mittelfristige Stabilisierung der Versicherung und Leistungsverbesserungen zu
erreichen. Eine angemessene Summe, um eine menschenwürdige Pflege auch in
Zukunft gewährleisten zu können. In zahlreichen Verlautbarungen von
Unionspolitikern war sogar die Rede von einer Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Es
ist unredlich, jetzt zu suggerieren, 0,2 Prozentpunkte reichten aus, um dieses
Ziel zu erreichen¿, so die Ministerin.
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