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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Sozialministerin: Pflegereform
darf nicht zerredet werden

18.06.2007, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

061/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 061/07

 

 

 

Magdeburg, den 15. Juni 2007

 

 

 

Sozialministerin: Pflegereform

darf nicht zerredet werden

 

Magdeburg. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am Freitag

in Magdeburg davor gewarnt, die inhaltlichen Punkte, auf die sich die

Ministerrunde zur Vorbereitung der Pflegereform verständigt hat, klein zu

reden. ¿Zahlreiche Verbesserungen zum Wohle der betroffenen pflegebedürftigen

Menschen, die auch von Pflegeverbänden gewünscht sind, konnten von der

SPD-Seite durchgesetzt werden¿, so die Ministerin. Sie nannte insbesondere die

Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen, die Einbeziehung von Menschen

mit eingeschränkter Alltagskompetenz insbesondere von demenzkranken Menschen

und die Einrichtung wohnortnaher integrierter Pflegedienstleistungszentren so

genannter Pflegestützpunkte.

 

Die

wichtige Frage der Finanzierung sei allerdings nur unbefriedigend gelöst. In

diesem Zusammenhang kritisierte die Ministerin die Verhandlungsposition der

Unionsseite. Es sei ärgerlich, dass die CDU/CSU in der Frage der Finanzierung

einmal mehr die Lobbyinteressen der privaten Pflegeversicherung über die

Interessen der gesetzlich versicherten Menschen stelle, obwohl es beim

angedachten Finanzausgleich nicht um die Substanz der privaten

Pflegeversicherung gehe. Es gebe eindeutige Aussagen in der Koalitionsvereinbarung

zum Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung als Element

der Reform, die die Unionsseite aber einseitig aufgekündigt habe, so Kuppe

weiter.

 

Hintergrund

sei, dass die private Pflegeversicherung hohe Rücklagen bilden könne, während

die gesetzliche Pflegeversicherung in Finanzschwierigkeiten geraten sei. Da es

bei den Leistungen keinen Unterschied gebe, sei dies einzig und allein auf die

unterschiedliche Versichertenstruktur zurückzuführen. Die Ministerin: ¿In der

gesetzlichen Versicherung sind die höheren Risiken versichert. In einem

Sozialstaat wäre es nur fair, dies auszugleichen.¿ Das bedeute auch, dass die

Krankenschwester nicht ¿ wie jetzt bereits - höhere Beiträge zahle als der

privat versicherte Arzt.

 

Wenn

es in der Ministerrunde in dieser Frage wegen des Widerstandes der Union schon

keine Einigung habe geben können, dann sei es unabdingbar, die gesetzliche

Versicherung finanziell so auszustatten, dass die Menschen nicht ständig durch

neue Finanzdebatten irritiert würden. ¿Dafür wäre eine Beitragserhöhung von 0,3

Prozentpunkten notwendig gewesen, also gerade mal 0,1 Prozentpunkte mehr, als

die CDU-Verhandlungsführerin wider besseren Wissens öffentlich propagiert,¿ so

Kuppe. ¿Weil wir diese paritätisch finanzieren wollen, wären dies pro

Versichertem 50 Cent pro 1.000 Euro Bruttoeinkommen gewesen, um eine

mittelfristige Stabilisierung der Versicherung und Leistungsverbesserungen zu

erreichen. Eine angemessene Summe, um eine menschenwürdige Pflege auch in

Zukunft gewährleisten zu können. In zahlreichen Verlautbarungen von

Unionspolitikern war sogar die Rede von einer Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Es

ist unredlich, jetzt zu suggerieren, 0,2 Prozentpunkte reichten aus, um dieses

Ziel zu erreichen¿, so die Ministerin.

 

 

 

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