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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema: Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

14.06.2007, Magdeburg – 16

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 16/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 16/07

 

 

 

Magdeburg, den 14. Juni 2007

 

 

 

Redebeitrag von Finanzminister Jens

Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema: Gesetz zur Änderung des

Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007

(Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

 

 

 

Es gilt das

gesprochene Wort!

 

Einbringung des

Regierungsentwurfs für den Nachtragshaushalt 2007

 

Anrede,

 

Die Konsolidierung

der Landesfinanzen ist zentrale Aufgabe und Zielsetzung der Landesregierung.

Sie strebt daher an, in dieser Legislaturperiode die Neuverschuldung zu beenden

und mit der Tilgung der aufgelaufenen Verschuldung zu beginnen.

 

Die günstige

wirtschaftliche Entwicklung schafft dabei gute Voraussetzungen für die Verwirklichung

dieser Zielsetzung. In diesem Jahr, aber auch in den beiden kommenden Jahren werden

erheblich höhere Steuereinnahmen erzielt, als noch vergangenes Jahr bei der Aufstellung

des Haushaltes für das Jahr 2007 zu erwarten war. Wir wollen diese Mehreinnahmen

nutzen, um die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzubringen.

 

Die

Landesregierung verfolgt in der Finanzpolitik drei Zielrichtungen:

konsolidieren, investieren und vorsorgen. Wir sind der Überzeugung, dass sich

das Land den Herausforderungen der Zukunft nur stellen kann, wenn es nicht nur

über solide Finanzen verfügt, sondern auch Vorsorge für künftige Lasten

getroffen hat und durch Investitionen Rahmenbedingungen für weitere

wirtschaftliche Prosperität geschaffen hat.

 

Diese drei

Grundsätze waren für uns Anlass, den Nachtragshaushalt 2007 auf den Weg zu

bringen und heute in den Landtag von Sachsen-Anhalt einzubringen.

 

In den letzten

Wochen war immer wieder zu hören, dass es eines Nachtrags nicht bedarf und die

Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug allein zur Verringerung der Neuverschuldung

genutzt werden sollten.

 

Formal ist eine

solche Aussage richtig; wir sind nicht verpflichtet, einen Nachtragshaushalt

vorzulegen. Nur im Wege eines Nachtragshaushaltes ist es aber möglich, allen

drei Zielsetzungen der Finanzpolitik gerecht zu werden.

 

Insofern ist

unsere Entscheidung für den Nachtrag 2007 nach meiner Überzeugung richtig und

sinnvoll. Damit bin ich bereits bei den wesentlichen Eckpunkten des

Nachtragshaushaltes.

 

Das Land kann mit

Steuermehreinnahmen von voraussichtlich 237 Mio. ¿ rechnen. Davon erhalten die

Kommunen 53 Mio. ¿, die auch schon in diesem Jahr zur Auszahlung kommen werden.

Die kommunale Ebene profitiert auf diese Weise unmittelbar - und nicht

zeitversetzt über die Abrechnungsmechanismen des FAG - an der verbesserten

Einnahmelage des Landes.

 

Den beim Land

verbleibenden Anteil an Mehreinnahmen nutzen wir zu einem Teil für die Begrenzung

der Neuverschuldung auf nun 375 Mio. ¿.

 

Wem die Absenkung

um 55 Mio. ¿ im Vergleich zum Haushaltsplan 2007 als niedrig erscheint, dem sei

in Erinnerung gerufen, dass noch in den letzten beiden Jahren erheblich mehr

neue Schulden aufgenommen wurden ¿ 2005 998 Mio. ¿ und 2006 656 Mio. ¿. Uns ist

es also gelungen, die Neuverschuldung binnen eines Jahres um rund 280 Mio. ¿

zurückzuführen. Wir sind damit unserem Ziel, ab 2010 auf weitere Verschuldung

zu verzichten, schon ein erhebliches Stück näher gekommen. Ein ausgeglichener

Landeshaushalt ist in greifbarer Nähe.

 

Konkret bedeutet

dies, dass wir 2008 eine Neuverschuldung von 250 Mio. ¿, 2009 von 150 Mio. ¿

und 2010 von Null anstreben ¿ dies ist die aktuelle Beschlusslage der

Landesregierung. Ab 2011 wollen wir mit der Rückführung der aufgelaufenen

Verschuldung beginnen.

 

Begleitend zu

diesen Konsolidierungsschritten sind nach meiner Überzeugung ¿ das möchte ich

hier nur am Rande anmerken - aber auch institutionelle Schritte notwendig, um

der Schuldenaufnahme der öffentlichen Hand rechtliche Grenzen zu setzen.

 

Das allerdings

sind Überlegungen, die nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern für Bund und

Länder insgesamt von Bedeutung sind.

 

Das Grundgesetz

und die Länderverfassungen gestatten eine Neuverschuldung bis zur Höhe der

Investitionen. Ohne diese Regelung hier bewerten zu können ist jedenfalls

festzustellen, dass sie der fortschreitenden Verschuldung der öffentlichen Hand

nicht in ausreichendem Maße entgegengewirkt hat. Ich halte es daher für

erforderlich, über ein verfassungsrechtliches Verbot jeglicher Verschuldung

nachzudenken.

 

Doch zurück zu den

wesentlichen Inhalten des Nachtragshaushaltes 2007.

 

Ein weiterer Teil

der zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 15 Mio. ¿ wird dazu genutzt, die Investitionen

im Baubereich voranzubringen. Damit wird ein Beitrag dafür geleistet, den dort

aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen. Finanziert werden mit diesen zusätzlichen

Mitteln unter anderem Maßnahmen im Hochschulbau, aber auch Projekte zur

Verbesserung der Straßen- und Schieneninfrastruktur im Land. Nicht zuletzt

können nun mehrere Baumaßnahmen umgesetzt werden, die in Zusammenhang mit der

Polizei- und Gerichtsreform stehen.

 

Das Land wird außerdem

der Zukunftsstiftung noch in diesem Jahr 10 Mio. ¿ zuführen. Damit leisten wir

einen weiteren Beitrag für die Investitions- und Innovationsförderung im Land.

Finanziert wird dies allerdings nicht mit Steuermehreinnahmen, sondern mit

einer Entnahme aus dem Sondervermögen Grundstock des Landes. Die dort im

vergangenen Jahr vereinnahmten Veräußerungserlöse werden nun der

Zukunftsstiftung zugeführt.

 

Im

Nachtragshaushalt sind überdies 15 Mio. ¿ zur Unterstützung von Gemeinden

vorgesehen, die sich im Rahmen der Freiwilligkeitsphase zu größeren Einheiten

zusammenschließen. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen Beitrag des Landes,

auf Gemeindeebene leistungs- und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Zu zwei

Dritteln sollen diese Unterstützungsleistungen investiven Charakter haben.

 

Wir wollen weiter

vorsorgen und haben uns daher entschlossen, einen Teil der Mehreinnahmen für

frühzeitigere Einzahlungen in den Pensionsfonds des Landes in Höhe von 57 Mio.

¿ zu nutzen.

 

Auch dem

Sondervermögen Altlastensanierung sollen insgesamt 46,5 Mio. ¿ zugeführt werden.

Hierbei handelt es sich aber nur auf den ersten Blick um vorgezogene Zahlungen.

 

 

In den Jahren bis

2006 hat das Land dem Sondervermögen nicht in ausreichendem Maße Mittel

zugeführt. Um dieses Versäumnis zu korrigieren, wurde im Gesetz über das Sondervermögen

Altlastensanierung ein Zeitplan festgelegt, innerhalb dessen die Zuführungen

nachzuholen sind. Richtig ist, dass nach diesem Gesetz die nun im Nachtrag

veranschlagten Zuführungen erst in den Jahren 2008 und 2009 zu leisten wären.

Es geht hier aber nicht um das Vorziehen von Zahlungen, sondern nur um eine

schnellere Korrektur früherer Versäumnisse.

 

Von verschiedener

Seite wurde die Entscheidung, in Sondervermögen Geld anzulegen, zugleich aber

als Land sich weiter zu verschulden, als unwirtschaftlich kritisiert. Ich kann

hier ausdrücklich bestätigen, dass dem nicht so ist. Die Geldanlage bei

gleichzeitiger Verschuldung ist im Regelfall wirtschaftlich.

 

Zugegebenermaßen

überrascht dieses Ergebnis ¿ ist doch die Differenz zwischen Soll- und

Habenzinsen die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Akteure am Kapitalmarkt.

 

Lassen Sie mich

versuchen, diesen scheinbaren Widerspruch aufzuklären. Als Schuldner, also als

Kreditnehmer, der sich am Kreditmarkt verschuldet, genießt die öffentliche Hand

- so auch unser Land - eine hervorragende Bonität. Da es also für Geldgeber

nahezu risikolos ist, dem Staat Geld zu leihen, ist deren Rendite entsprechend

gering.

 

Des Geldgebers

Rendite ist aber die Zinslast der öffentlichen Hand. Die hohe Bonität des

Landes bedingt, dass es sich im Vergleich etwa zu privaten Schuldnern oder auch

Unternehmen zu besonders günstigen Bedingungen verschulden kann und im Vergleich

einen deutlich geringeren Zinssatz zu tragen hat.

 

Dieser

Schuldzinssatz kann im Einzelfall sogar geringer als der am Markt erzielbare

Habenzins sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kredite des

Landes und die Geldanlage voneinander abweichende Laufzeiten aufweisen.

 

In Bezug auf das

Kapital des Sondervermögens Altlastensanierung konnte im Rückblick ein

Zinsvorteil erwirtschaftet werden und hat sich die Geldanlage bei

gleichzeitiger Verschuldung folglich als durchaus wirtschaftlich erwiesen.

 

Hinsichtlich der

Mittel des Pensionsfonds kann sich auf lange Sicht ein noch größerer Zinsvorteil

ergeben.

 

Der Fonds soll die

Pensionslasten der Beamten abdecken, die ab diesem Jahr eingestellt werden,

also üblicherweise erst am Anfang des Berufslebens stehen. Daher ist der

Anlagehorizont für das Kapital des Fonds ein entsprechend langfristiger. Hier

sind Anlagelaufzeiten möglich, die bei Kreditverträgen regelmäßig nicht

vorkommen. Dieser Unterschied in der Planungs- und Anlageperspektive schafft

zusätzliche Chancen auf einen Zinsvorteil.

 

Ich hoffe, dass

ich mit diesen Ausführungen die Wirkungsweise von Verschuldung und Geldanlage

verständlich gemacht und den Einwand der fehlenden Wirtschaftlichkeit

ausgeräumt habe.

 

Meine Damen und

Herren, der Nachtragshaushalt mit seinen von mir hier dargestellten wesentlichen

Elementen eines Beitrags zur Konsolidierung, zur Vorsorge und zur Stärkung der

Investitionen ist damit ein weiterer Schritt in Richtung der Umsetzung der

finanzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Im Finanzausschuss und den

anderen zuständigen Ausschüssen wird Gelegenheit sein, die Details und

Einzelheiten des Nachtrags zu diskutieren und gegebenenfalls näher zu erläutern.

 

 

Die darüber

hinausgehenden weiteren Planungen des Landes in den nächsten Jahren möchte ich

im September anlässlich der Einbringung des Regierungsentwurfs für den

Doppelhaushalt 2008/2009 darstellen. Dann wird auch Gelegenheit sein, die

längerfristige Strategie in der Finanzpolitik ¿ hier nenne ich die Stichworte

Mipla und überarbeitetes Personalentwicklungskonzept ¿ zu erläutern.

 

Heute möchte ich

zunächst um Ihre Unterstützung und ¿ nach den Ausschussberatungen ¿ um Ihre

Zustimmung für den nun anstehenden Schritt in der Finanzpolitik, den Nachtragshaushalt

2007 werben.

 

Vielen Dank

 

Anlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eckdaten zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- in Mio. EUR -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HP 2007

 

 

E NHH 2007

 

 

Veränderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtvolumen

 

 

9.996,5

 

 

 

 

 

10.190,1

 

 

 

 

 

193,6

 

 

 

 

 

 

 

Nettokreditaufnahme

 

 

430,0

 

 

 

 

 

375,0

 

 

 

 

 

-55,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen (ohne Kredite)

 

 

9.566,5

 

 

 

 

 

9.815,1

 

 

 

 

 

248,6

 

 

 

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