Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema: Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
14.06.2007, Magdeburg – 16
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 16/07
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 16/07
Magdeburg, den 14. Juni 2007
Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema: Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
Es gilt das
gesprochene Wort!
Einbringung des
Regierungsentwurfs für den Nachtragshaushalt 2007
Anrede,
Die Konsolidierung
der Landesfinanzen ist zentrale Aufgabe und Zielsetzung der Landesregierung.
Sie strebt daher an, in dieser Legislaturperiode die Neuverschuldung zu beenden
und mit der Tilgung der aufgelaufenen Verschuldung zu beginnen.
Die günstige
wirtschaftliche Entwicklung schafft dabei gute Voraussetzungen für die Verwirklichung
dieser Zielsetzung. In diesem Jahr, aber auch in den beiden kommenden Jahren werden
erheblich höhere Steuereinnahmen erzielt, als noch vergangenes Jahr bei der Aufstellung
des Haushaltes für das Jahr 2007 zu erwarten war. Wir wollen diese Mehreinnahmen
nutzen, um die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzubringen.
Die
Landesregierung verfolgt in der Finanzpolitik drei Zielrichtungen:
konsolidieren, investieren und vorsorgen. Wir sind der Überzeugung, dass sich
das Land den Herausforderungen der Zukunft nur stellen kann, wenn es nicht nur
über solide Finanzen verfügt, sondern auch Vorsorge für künftige Lasten
getroffen hat und durch Investitionen Rahmenbedingungen für weitere
wirtschaftliche Prosperität geschaffen hat.
Diese drei
Grundsätze waren für uns Anlass, den Nachtragshaushalt 2007 auf den Weg zu
bringen und heute in den Landtag von Sachsen-Anhalt einzubringen.
In den letzten
Wochen war immer wieder zu hören, dass es eines Nachtrags nicht bedarf und die
Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug allein zur Verringerung der Neuverschuldung
genutzt werden sollten.
Formal ist eine
solche Aussage richtig; wir sind nicht verpflichtet, einen Nachtragshaushalt
vorzulegen. Nur im Wege eines Nachtragshaushaltes ist es aber möglich, allen
drei Zielsetzungen der Finanzpolitik gerecht zu werden.
Insofern ist
unsere Entscheidung für den Nachtrag 2007 nach meiner Überzeugung richtig und
sinnvoll. Damit bin ich bereits bei den wesentlichen Eckpunkten des
Nachtragshaushaltes.
Das Land kann mit
Steuermehreinnahmen von voraussichtlich 237 Mio. ¿ rechnen. Davon erhalten die
Kommunen 53 Mio. ¿, die auch schon in diesem Jahr zur Auszahlung kommen werden.
Die kommunale Ebene profitiert auf diese Weise unmittelbar - und nicht
zeitversetzt über die Abrechnungsmechanismen des FAG - an der verbesserten
Einnahmelage des Landes.
Den beim Land
verbleibenden Anteil an Mehreinnahmen nutzen wir zu einem Teil für die Begrenzung
der Neuverschuldung auf nun 375 Mio. ¿.
Wem die Absenkung
um 55 Mio. ¿ im Vergleich zum Haushaltsplan 2007 als niedrig erscheint, dem sei
in Erinnerung gerufen, dass noch in den letzten beiden Jahren erheblich mehr
neue Schulden aufgenommen wurden ¿ 2005 998 Mio. ¿ und 2006 656 Mio. ¿. Uns ist
es also gelungen, die Neuverschuldung binnen eines Jahres um rund 280 Mio. ¿
zurückzuführen. Wir sind damit unserem Ziel, ab 2010 auf weitere Verschuldung
zu verzichten, schon ein erhebliches Stück näher gekommen. Ein ausgeglichener
Landeshaushalt ist in greifbarer Nähe.
Konkret bedeutet
dies, dass wir 2008 eine Neuverschuldung von 250 Mio. ¿, 2009 von 150 Mio. ¿
und 2010 von Null anstreben ¿ dies ist die aktuelle Beschlusslage der
Landesregierung. Ab 2011 wollen wir mit der Rückführung der aufgelaufenen
Verschuldung beginnen.
Begleitend zu
diesen Konsolidierungsschritten sind nach meiner Überzeugung ¿ das möchte ich
hier nur am Rande anmerken - aber auch institutionelle Schritte notwendig, um
der Schuldenaufnahme der öffentlichen Hand rechtliche Grenzen zu setzen.
Das allerdings
sind Überlegungen, die nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern für Bund und
Länder insgesamt von Bedeutung sind.
Das Grundgesetz
und die Länderverfassungen gestatten eine Neuverschuldung bis zur Höhe der
Investitionen. Ohne diese Regelung hier bewerten zu können ist jedenfalls
festzustellen, dass sie der fortschreitenden Verschuldung der öffentlichen Hand
nicht in ausreichendem Maße entgegengewirkt hat. Ich halte es daher für
erforderlich, über ein verfassungsrechtliches Verbot jeglicher Verschuldung
nachzudenken.
Doch zurück zu den
wesentlichen Inhalten des Nachtragshaushaltes 2007.
Ein weiterer Teil
der zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 15 Mio. ¿ wird dazu genutzt, die Investitionen
im Baubereich voranzubringen. Damit wird ein Beitrag dafür geleistet, den dort
aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen. Finanziert werden mit diesen zusätzlichen
Mitteln unter anderem Maßnahmen im Hochschulbau, aber auch Projekte zur
Verbesserung der Straßen- und Schieneninfrastruktur im Land. Nicht zuletzt
können nun mehrere Baumaßnahmen umgesetzt werden, die in Zusammenhang mit der
Polizei- und Gerichtsreform stehen.
Das Land wird außerdem
der Zukunftsstiftung noch in diesem Jahr 10 Mio. ¿ zuführen. Damit leisten wir
einen weiteren Beitrag für die Investitions- und Innovationsförderung im Land.
Finanziert wird dies allerdings nicht mit Steuermehreinnahmen, sondern mit
einer Entnahme aus dem Sondervermögen Grundstock des Landes. Die dort im
vergangenen Jahr vereinnahmten Veräußerungserlöse werden nun der
Zukunftsstiftung zugeführt.
Im
Nachtragshaushalt sind überdies 15 Mio. ¿ zur Unterstützung von Gemeinden
vorgesehen, die sich im Rahmen der Freiwilligkeitsphase zu größeren Einheiten
zusammenschließen. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen Beitrag des Landes,
auf Gemeindeebene leistungs- und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Zu zwei
Dritteln sollen diese Unterstützungsleistungen investiven Charakter haben.
Wir wollen weiter
vorsorgen und haben uns daher entschlossen, einen Teil der Mehreinnahmen für
frühzeitigere Einzahlungen in den Pensionsfonds des Landes in Höhe von 57 Mio.
¿ zu nutzen.
Auch dem
Sondervermögen Altlastensanierung sollen insgesamt 46,5 Mio. ¿ zugeführt werden.
Hierbei handelt es sich aber nur auf den ersten Blick um vorgezogene Zahlungen.
In den Jahren bis
2006 hat das Land dem Sondervermögen nicht in ausreichendem Maße Mittel
zugeführt. Um dieses Versäumnis zu korrigieren, wurde im Gesetz über das Sondervermögen
Altlastensanierung ein Zeitplan festgelegt, innerhalb dessen die Zuführungen
nachzuholen sind. Richtig ist, dass nach diesem Gesetz die nun im Nachtrag
veranschlagten Zuführungen erst in den Jahren 2008 und 2009 zu leisten wären.
Es geht hier aber nicht um das Vorziehen von Zahlungen, sondern nur um eine
schnellere Korrektur früherer Versäumnisse.
Von verschiedener
Seite wurde die Entscheidung, in Sondervermögen Geld anzulegen, zugleich aber
als Land sich weiter zu verschulden, als unwirtschaftlich kritisiert. Ich kann
hier ausdrücklich bestätigen, dass dem nicht so ist. Die Geldanlage bei
gleichzeitiger Verschuldung ist im Regelfall wirtschaftlich.
Zugegebenermaßen
überrascht dieses Ergebnis ¿ ist doch die Differenz zwischen Soll- und
Habenzinsen die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Akteure am Kapitalmarkt.
Lassen Sie mich
versuchen, diesen scheinbaren Widerspruch aufzuklären. Als Schuldner, also als
Kreditnehmer, der sich am Kreditmarkt verschuldet, genießt die öffentliche Hand
- so auch unser Land - eine hervorragende Bonität. Da es also für Geldgeber
nahezu risikolos ist, dem Staat Geld zu leihen, ist deren Rendite entsprechend
gering.
Des Geldgebers
Rendite ist aber die Zinslast der öffentlichen Hand. Die hohe Bonität des
Landes bedingt, dass es sich im Vergleich etwa zu privaten Schuldnern oder auch
Unternehmen zu besonders günstigen Bedingungen verschulden kann und im Vergleich
einen deutlich geringeren Zinssatz zu tragen hat.
Dieser
Schuldzinssatz kann im Einzelfall sogar geringer als der am Markt erzielbare
Habenzins sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kredite des
Landes und die Geldanlage voneinander abweichende Laufzeiten aufweisen.
In Bezug auf das
Kapital des Sondervermögens Altlastensanierung konnte im Rückblick ein
Zinsvorteil erwirtschaftet werden und hat sich die Geldanlage bei
gleichzeitiger Verschuldung folglich als durchaus wirtschaftlich erwiesen.
Hinsichtlich der
Mittel des Pensionsfonds kann sich auf lange Sicht ein noch größerer Zinsvorteil
ergeben.
Der Fonds soll die
Pensionslasten der Beamten abdecken, die ab diesem Jahr eingestellt werden,
also üblicherweise erst am Anfang des Berufslebens stehen. Daher ist der
Anlagehorizont für das Kapital des Fonds ein entsprechend langfristiger. Hier
sind Anlagelaufzeiten möglich, die bei Kreditverträgen regelmäßig nicht
vorkommen. Dieser Unterschied in der Planungs- und Anlageperspektive schafft
zusätzliche Chancen auf einen Zinsvorteil.
Ich hoffe, dass
ich mit diesen Ausführungen die Wirkungsweise von Verschuldung und Geldanlage
verständlich gemacht und den Einwand der fehlenden Wirtschaftlichkeit
ausgeräumt habe.
Meine Damen und
Herren, der Nachtragshaushalt mit seinen von mir hier dargestellten wesentlichen
Elementen eines Beitrags zur Konsolidierung, zur Vorsorge und zur Stärkung der
Investitionen ist damit ein weiterer Schritt in Richtung der Umsetzung der
finanzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Im Finanzausschuss und den
anderen zuständigen Ausschüssen wird Gelegenheit sein, die Details und
Einzelheiten des Nachtrags zu diskutieren und gegebenenfalls näher zu erläutern.
Die darüber
hinausgehenden weiteren Planungen des Landes in den nächsten Jahren möchte ich
im September anlässlich der Einbringung des Regierungsentwurfs für den
Doppelhaushalt 2008/2009 darstellen. Dann wird auch Gelegenheit sein, die
längerfristige Strategie in der Finanzpolitik ¿ hier nenne ich die Stichworte
Mipla und überarbeitetes Personalentwicklungskonzept ¿ zu erläutern.
Heute möchte ich
zunächst um Ihre Unterstützung und ¿ nach den Ausschussberatungen ¿ um Ihre
Zustimmung für den nun anstehenden Schritt in der Finanzpolitik, den Nachtragshaushalt
2007 werben.
Vielen Dank
Anlagen:
Anlage
1
Eckdaten zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2007
- in Mio. EUR -
HP 2007
E NHH 2007
Veränderung
Gesamtvolumen
9.996,5
10.190,1
193,6
Nettokreditaufnahme
430,0
375,0
-55,0
Einnahmen (ohne Kredite)
9.566,5
9.815,1
248,6
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de