Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt
2020 vom Kabinett gebilligt
12.06.2007, Magdeburg – 308
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 308/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 308/07
Magdeburg, den 12. Juni 2007
Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt
2020 vom Kabinett gebilligt
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat in
der heutigen Kabinettssitzung den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung von
Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 vorgestellt. Das Kabinett billigte den
Entwurf und stimmte seiner Weiterleitung an den Landtag zu.
Wie der Minister berichtete, zeigt eine Prognose
der Kultusministerkonferenz, dass in den kommenden Jahren in den alten
Bundesländern die Zahl der Studienberechtigten in beträchtlichem Ausmaß steigt,
während sie in den neuen Ländern aus demografischen Gründen deutlich zurückgeht.
Gesamtstaatliches Ziel des Hochschulpakts 2020 sei es daher, so Olbertz, diese
Differenzen durch eine geschickte Angebotspolitik zwischen den Ländern
auszugleichen und insgesamt mehr
Studienplätze bereitzustellen. Dieses Vorhaben wird vom Bund im Rahmen des
Teils ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes bis 2010 mit insgesamt 565,7 Mio. ¿ gefördert.
Mit dem Teil ¿Forschung¿ soll der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) der Einstieg in die international übliche
Vollkostenfinanzierung ermöglicht werden. Hierfür stellt der Bund der DFG 703,5
Mio. ¿ zur Verfügung. Mit diesem Geld können auch die nicht direkt dem
jeweiligen Projekt zurechenbaren Kosten (z.B. Mieten, Energie usw.) durch Fördermittel
abgedeckt werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung der Hochschulen und
zugleich zu einem Anreiz, mehr Drittmittel bei der DFG einzuwerben.
Mit dem Teil ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes werden den
Ländern unterschiedliche Verpflichtungen auferlegt: Die alten Flächenländer
müssen ¿ verglichen mit 2005 ¿ in ihrer Gesamtheit 91.370 zusätzliche Studienanfängerplätze
schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund bis 2010 in der ersten Förderperiode des
Hochschulpaktes fast 440 Mio. Euro.
Die neuen Bundesländer müssen die Zahl der
Studienanfängerplätze auf dem Stand des Jahres 2005 halten. Sie sollen damit
einen Beitrag leisten, die nach 2010 sprunghaft wachsende Nachfrage nach
Studienplätzen in Deutschland mit abzudecken. Hierfür erhalten sie vorab 15%
der Mittel aus dem Teil ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes, d.h. etwa 85 Mio. Euro,
die sie nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel untereinander aufteilen.
Sachsen-Anhalt erhält danach rund 15,8 Mio. ¿, die nicht kofinanziert werden
müssen. Das Land muss dafür in den Jahren 2007 bis 2010 jährlich mindestens
8.765 Studienanfängerplätze bereithalten.Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen
erhalten für die Stabilisierung ihrer Studienplätze insgesamt 3,5% der Mittel, Berlin 4%.
Für bis 2010 nicht besetzte Studienanfängerplätze
werden die entsprechenden Fördersätze in der nächsten Förderperiode verrechnet.
¿Das bedeutet, dass es nicht nur statistisch um die Zahl der Studienplätze
geht, sondern um attraktive Studienangebote, die von den Studierenden auch in
Anspruch genommen werden. Hier dürfen gerade die neuen Länder in ihren
Anstrengungen nicht nachlassen¿, betonte Kultusminister Olbertz.
¿Der Hochschulpakt ist
Ergebnis von schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie der
Länder untereinander¿, unterstrich Olbertz, der an der Ausarbeitung der
Verwaltungsvereinbarung als Koordinator der CDU/CSU-regierten Länder maßgeblich
beteiligt war. ¿Am Ende hat sich erwiesen, dass Bund und Länder gesamtstaatlich
handlungsfähig sind und auch die besondere Situation der neuen Länder auf
angemessene Weise berücksichtigt haben¿.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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