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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt
2020 vom Kabinett gebilligt

12.06.2007, Magdeburg – 308

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 308/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 308/07

 

 

 

Magdeburg, den 12. Juni 2007

 

 

 

Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt

2020 vom Kabinett gebilligt

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat in

der heutigen Kabinettssitzung den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung von

Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 vorgestellt. Das Kabinett billigte den

Entwurf und stimmte seiner Weiterleitung an den Landtag zu.

 

Wie der Minister berichtete, zeigt eine Prognose

der Kultusministerkonferenz, dass in den kommenden Jahren in den alten

Bundesländern die Zahl der Studienberechtigten in beträchtlichem Ausmaß steigt,

während sie in den neuen Ländern aus demografischen Gründen deutlich zurückgeht.

Gesamtstaatliches Ziel des Hochschulpakts 2020 sei es daher, so Olbertz, diese

Differenzen durch eine geschickte Angebotspolitik zwischen den Ländern

auszugleichen und insgesamt  mehr

Studienplätze bereitzustellen. Dieses Vorhaben wird vom Bund im Rahmen des

Teils ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes bis 2010 mit insgesamt 565,7 Mio. ¿ gefördert.

 

Mit dem Teil ¿Forschung¿ soll der Deutschen

Forschungsgemeinschaft (DFG) der Einstieg in die international übliche

Vollkostenfinanzierung ermöglicht werden. Hierfür stellt der Bund der DFG 703,5

Mio. ¿ zur Verfügung. Mit diesem Geld können auch die nicht direkt dem

jeweiligen Projekt zurechenbaren Kosten (z.B. Mieten, Energie usw.) durch Fördermittel

abgedeckt werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung der Hochschulen und

zugleich zu einem Anreiz, mehr Drittmittel bei der DFG einzuwerben.

 

Mit dem Teil ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes werden den

Ländern unterschiedliche Verpflichtungen auferlegt: Die alten Flächenländer

müssen ¿ verglichen mit 2005 ¿ in ihrer Gesamtheit 91.370 zusätzliche Studienanfängerplätze

schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund bis 2010 in der ersten Förderperiode des

Hochschulpaktes fast 440 Mio. Euro.

 

Die neuen Bundesländer müssen die Zahl der

Studienanfängerplätze auf dem Stand des Jahres 2005 halten. Sie sollen damit

einen Beitrag leisten, die nach 2010 sprunghaft wachsende Nachfrage nach

Studienplätzen in Deutschland mit abzudecken. Hierfür erhalten sie vorab 15%

der Mittel aus dem Teil ¿Lehre¿ des Hochschulpaktes, d.h. etwa 85 Mio. Euro,

die sie nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel untereinander aufteilen.

Sachsen-Anhalt erhält danach rund 15,8 Mio. ¿, die nicht kofinanziert werden

müssen. Das Land muss dafür in den Jahren 2007 bis 2010 jährlich mindestens

8.765 Studienanfängerplätze bereithalten.Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen

erhalten für die Stabilisierung ihrer Studienplätze  insgesamt 3,5% der Mittel, Berlin 4%.

 

Für bis 2010 nicht besetzte Studienanfängerplätze

werden die entsprechenden Fördersätze in der nächsten Förderperiode verrechnet.

¿Das bedeutet, dass es nicht nur statistisch um die Zahl der Studienplätze

geht, sondern um attraktive Studienangebote, die von den Studierenden auch in

Anspruch genommen werden. Hier dürfen gerade die neuen Länder in ihren

Anstrengungen nicht nachlassen¿, betonte Kultusminister Olbertz.

 

¿Der Hochschulpakt ist

Ergebnis von schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie der

Länder untereinander¿, unterstrich Olbertz, der an der Ausarbeitung der

Verwaltungsvereinbarung als Koordinator der CDU/CSU-regierten Länder maßgeblich

beteiligt war. ¿Am Ende hat sich erwiesen, dass Bund und Länder gesamtstaatlich

handlungsfähig sind und auch die besondere Situation der neuen Länder auf

angemessene Weise berücksichtigt haben¿.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de