Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Anzeige- und
Registrierungspflichten für Betriebe mit Tierhaltung
23.05.2007, Magdeburg – 54
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
054/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/07
Magdeburg, den 23. Mai 2007
Anzeige- und
Registrierungspflichten für Betriebe mit Tierhaltung
Das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist aus gegebenem Anlass darauf
hin, dass gemäß der ¿Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von
Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung)¿ Tierhalter der Tierarten
Rinder, Schweine, Schafe Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner,
Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln verpflichtet sind, ihren Betrieb
spätestens bei Beginn der Tierhaltung der zuständigen Behörde unter Angabe
ihres Namens, ihrer Anschrift und der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen
Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Darüber hinaus sind
Änderungen zu den mitgeteilten Angaben, insbesondere Bestandsveränderungen, unverzüglich
zu melden. Für Schweinehalter gelten weitere Meldepflichten zum Stichtag 1. Januar
eines jeden Jahres. Zuständige Behörden sind die Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die
ordnungsgemäße Meldung der Bestände ist u.a. ein Kriterium bei der Durchführung
von durch die EU-Kommission vorgegebenen Fachrechtskontrollen und kann bei Verstoß
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verstöße gegen die Meldepflicht sind
ferner auch Cross Compliance-relevant, d.h. eine nicht ordnungsgemäße Meldung
kann neben der Ahndung als Ordnungswidrigkeit auch zu einem prozentualen Abzug
bei beantragten Ausgleichszahlungen führen.
Die
Angabe der Tierbestände zum 15. Mai im Rahmen der Agrarförderung entbindet den
Tierhalter nicht von den Anzeige- und Registrierungsverpflichtungen nach der
Viehverkehrsverordnung.
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