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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Anzeige- und
Registrierungspflichten für Betriebe mit Tierhaltung

23.05.2007, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

054/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/07

 

 

 

Magdeburg, den 23. Mai 2007

 

 

 

Anzeige- und

Registrierungspflichten für Betriebe mit Tierhaltung

 

 

 

Das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist aus gegebenem Anlass darauf

hin, dass gemäß der ¿Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von

Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung)¿ Tierhalter der Tierarten

Rinder, Schweine, Schafe Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner,

Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln verpflichtet sind, ihren Betrieb

spätestens bei Beginn der Tierhaltung der zuständigen Behörde unter Angabe

ihres Namens, ihrer Anschrift und der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen

Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Darüber hinaus sind

Änderungen zu den mitgeteilten Angaben, insbesondere Bestandsveränderungen, unverzüglich

zu melden. Für Schweinehalter gelten weitere Meldepflichten zum Stichtag 1. Januar

eines jeden Jahres. Zuständige Behörden sind die Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Die

ordnungsgemäße Meldung der Bestände ist u.a. ein Kriterium bei der Durchführung

von durch die EU-Kommission vorgegebenen Fachrechtskontrollen und kann bei Verstoß

als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verstöße gegen die Meldepflicht sind

ferner auch Cross Compliance-relevant, d.h. eine nicht ordnungsgemäße Meldung

kann neben der Ahndung als Ordnungswidrigkeit auch zu einem prozentualen Abzug

bei beantragten Ausgleichszahlungen führen.

 

Die

Angabe der Tierbestände zum 15. Mai im Rahmen der Agrarförderung entbindet den

Tierhalter nicht von den Anzeige- und Registrierungsverpflichtungen nach der

Viehverkehrsverordnung.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

für Landwirtschaft und Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de