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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Anscheinswaffen sind kein Spielzeug
Minister Hövelmann wird sich auf der Innenministerkonferenz am
30.05./01.06.2007 für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das
Waffengesetz einsetzen.

18.05.2007, Magdeburg – 121

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 121/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 121/07

 

 

 

Magdeburg, den 18. Mai 2007

 

 

 

 

 

Anscheinswaffen sind kein Spielzeug

Minister Hövelmann wird sich auf der Innenministerkonferenz am

30.05./01.06.2007 für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das

Waffengesetz einsetzen.

 

 

 

Mit Inkrafttreten

des neuen Waffengesetzes im Jahr 2003 ist die sog.

Anscheins-Kriegswaffen-Regelung weggefallen. Seit dieser Zeit drängen sog.

Anscheinswaffen, zum Teil auch Spielzeugwaffen, verstärkt auf den deutschen

Markt. Anscheinswaffen erwecken den Anschein echter Waffen und können daher

unabhängig von ihrer Funktionsweise generell für Dritte optisch eine Gefährlichkeit

ausstrahlen.

In Polizeieinsätzen können sich ¿ wegen der Verwechselbarkeit mit den

nachgebildeten Originalen ¿ Notwehrsituationen gegen den Verwender ergeben.

Es gab verschiedene Vorfälle, bei denen der Polizei Personen gegenüberstanden,

die im Besitz von Kriegswaffen täuschend ähnlich sehenden Spielzeugwaffen

waren.

 

Sachsen-Anhalts Innenminister, Holger Hövelmann, will sich deshalb auf der

bevorstehenden Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für die

Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz einsetzen. Er

erklärt hierzu: ¿Anscheinswaffen sind kein Spielzeug. Da von ihnen ein hohes

Bedrohungspotential ausgeht, können sie für Straftaten missbraucht werden.¿

 

Hintergrund:

Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die

Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf jede Spielzeugwaffe, die

missbraucht werden kann. Dazu muss künftig gesetzlich geregelt werden, was

unter den Begriff der Anscheinswaffen fällt. Derzeit gilt das Waffengesetz überhaupt

nicht für Spielzeugwaffen, selbst dann nicht, wenn diese Spielzeuge echten

Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.

 

Während bei der Verwendung einer Anscheinswaffe als Tatmittel einer begangenen

Straftat, z.B. Raub, das Strafrecht Instrumente bereithält, um diese Waffen aus

dem Verkehr zu ziehen, ist dieses bei von Spielzeugwaffen verursachten Gefahren

für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung wesentlich problematischer.

 

Auf der kommenden Innenministerkonferenz wird Minister Hövelmann sich daher für

die Aufnahme eines generellen Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz

aussprechen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

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pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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