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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenministerium unterstützt Kreisstraßenbau
im Burgenlandkreis mit 300.000 Euro
Staatssekretär Erben: Landkreis kann Aufgaben nicht aus eigener Kraft schultern

18.05.2007, Magdeburg – 120

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 120/07

 

 

 

Magdeburg, den 18. Mai 2007

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstützt Kreisstraßenbau

im Burgenlandkreis mit 300.000 Euro

Staatssekretär Erben: Landkreis kann Aufgaben nicht aus eigener Kraft schultern

 

 

 

Das

Innenministerium stellt dem Burgenlandkreis erneut Mittel zur Aufbringung

seines Eigenanteils an geförderten Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung. Für drei

Vorhaben des Kreisstraßenbaus unterzeichnete Staatssekretär Rüdiger Erben (SPD)

die Bewilligungsbescheide:

 

Für die K 2213 vom Industriepark

Zeitz bis zur B 180 werden mehr als 128.000 Euro für den letzten

Streckenabschnitt bis zur B 180 bewilligt.

Für die K 2215 vom Abzweig

Meuditzmühle bis Würchwitz einschließlich der Ortslage Würchwitz stehen knapp

89.000 Euro zur Verfügung.

Für die K 2253 von Bad Bibra nach

Thalwinkel und Tröbsdorf fließen 82.000 Euro in einen weiteren Bauabschnitt,

der auch den Ausbau des Knotens von K 2253 und B176 einschließt.

 

Rüdiger Erben: ¿Straßen sind Lebensadern für Wirtschaft und Menschen. Da der

Burgenlandkreis aus eigener Kraft weiterhin nicht in der Lage ist, seine

Aufgaben im Kreisstraßenbau zu erfüllen, übernimmt das Land hier Verantwortung.

Mit dem Industriepark Zeitz wird eines der größten Industriegebiete

Sachsen-Anhalts jetzt noch besser an das Bundesfernstraßennetz angebunden.¿

 

Hintergrund:

Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zahlt der Bund den

Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr unterstützt. Dabei muss die

antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent der benötigten

Finanzmittel erbringen.

 

Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den Eigenanteil zu erbringen,

so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de