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Innenministerium unterstützt Kreisstraßenbau
im Burgenlandkreis mit 300.000 Euro
Staatssekretär Erben: Landkreis kann Aufgaben nicht aus eigener Kraft schultern
18.05.2007, Magdeburg – 120
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 120/07
Magdeburg, den 18. Mai 2007
Innenministerium unterstützt Kreisstraßenbau
im Burgenlandkreis mit 300.000 Euro
Staatssekretär Erben: Landkreis kann Aufgaben nicht aus eigener Kraft schultern
Das
Innenministerium stellt dem Burgenlandkreis erneut Mittel zur Aufbringung
seines Eigenanteils an geförderten Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung. Für drei
Vorhaben des Kreisstraßenbaus unterzeichnete Staatssekretär Rüdiger Erben (SPD)
die Bewilligungsbescheide:
Für die K 2213 vom Industriepark
Zeitz bis zur B 180 werden mehr als 128.000 Euro für den letzten
Streckenabschnitt bis zur B 180 bewilligt.
Für die K 2215 vom Abzweig
Meuditzmühle bis Würchwitz einschließlich der Ortslage Würchwitz stehen knapp
89.000 Euro zur Verfügung.
Für die K 2253 von Bad Bibra nach
Thalwinkel und Tröbsdorf fließen 82.000 Euro in einen weiteren Bauabschnitt,
der auch den Ausbau des Knotens von K 2253 und B176 einschließt.
Rüdiger Erben: ¿Straßen sind Lebensadern für Wirtschaft und Menschen. Da der
Burgenlandkreis aus eigener Kraft weiterhin nicht in der Lage ist, seine
Aufgaben im Kreisstraßenbau zu erfüllen, übernimmt das Land hier Verantwortung.
Mit dem Industriepark Zeitz wird eines der größten Industriegebiete
Sachsen-Anhalts jetzt noch besser an das Bundesfernstraßennetz angebunden.¿
Hintergrund:
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zahlt der Bund den
Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr unterstützt. Dabei muss die
antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent der benötigten
Finanzmittel erbringen.
Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den Eigenanteil zu erbringen,
so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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