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Stillgelegte Flächen für
Futtermittelanbau freigegeben
Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern
18.05.2007, Magdeburg – 52
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
052/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/07
Magdeburg, den 16. Mai 2007
Stillgelegte Flächen für
Futtermittelanbau freigegeben
Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern
Seit heute (16. Mai 2007) können Landwirte
in Sachsen-Anhalt den Bewuchs stillgelegter Flächen zur Versorgung der
Tierbestände nutzen. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke begründete
die Ausnahmeregelung: ¿Die extreme Trockenheit im April hatte
dazugeführt, dass der Aufwuchs und die Entwicklung von Futterkulturen erschwert
und Futter knapp wurde.¿ Auch die Niederschläge in den letzten Tagen hätten
nicht zur Entspannung der Situation beitragen können. Durch die Nutzung weiterer
Anbauflächen soll ein drohender Mangel an Futtermittel zumindest gemildert werden,
so die Ministerin.
Wernicke verwies darauf, dass
Landwirtschaftsunternehmen, die davon Gebrauch machen wollen, das dem Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) anzuzeigen haben. Die Begrünung
von Stilllegungsflächen ist möglich. Doch dabei sind Einschränkungen beim Anbau
von Eiweißpflanzen, Ölsaaten, Flachs, Hanf und Getreide unbedingt zu
berücksichtigen, so die Ministerin. Sie verwies darauf, dass auch die Nutzung
des Bewuchses durch andere Unternehmen gestattet werden wird. Allerdings sieht
die Ausnahmeregelung vor, dass das kostenlos für den Nutzer erfolgt, so die
Ministerin. Sie empfahl den betroffenen Landwirten, sich in jedem Fall mit dem
zuständigen ALFF oder Berufsverband in Verbindung zu setzen und dort das
notwendige Formblatt einzuholen.
2006
hatte die zuständige EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit und
damit die Entscheidungsbefugnis über Ausnahmeregelungen in bestimmten Fällen
übertragen. Die Bundesländer wurden vom Bundesministerium ermächtigt beim
Vorliegen entsprechender Bedingungen selbstständig zu entscheiden und ihre
Entscheidung gegenüber der EU-Kommission zu begründen.
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Thomas Kunstmann 0391/567-1800.
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