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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Stillgelegte Flächen für
Futtermittelanbau freigegeben
Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern

18.05.2007, Magdeburg – 52

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

052/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/07

 

 

 

Magdeburg, den 16. Mai 2007

 

 

 

Stillgelegte Flächen für

Futtermittelanbau freigegeben

Wernicke: Regelung soll Versorgung der Tiere sichern

 

 

 

Seit heute (16. Mai 2007) können Landwirte

in Sachsen-Anhalt den Bewuchs stillgelegter Flächen zur Versorgung der

Tierbestände nutzen. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke begründete

die Ausnahmeregelung: ¿Die extreme Trockenheit im April hatte

dazugeführt, dass der Aufwuchs und die Entwicklung von Futterkulturen erschwert

und Futter knapp wurde.¿ Auch die Niederschläge in den letzten Tagen hätten

nicht zur Entspannung der Situation beitragen können. Durch die Nutzung weiterer

Anbauflächen soll ein drohender Mangel an Futtermittel zumindest gemildert werden,

so die Ministerin.

 

 

 

Wernicke verwies darauf, dass

Landwirtschaftsunternehmen, die davon Gebrauch machen wollen, das dem Amt für

Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) anzuzeigen haben. Die Begrünung

von Stilllegungsflächen ist möglich. Doch dabei sind Einschränkungen beim Anbau

von Eiweißpflanzen, Ölsaaten, Flachs, Hanf und Getreide unbedingt zu

berücksichtigen, so die Ministerin. Sie verwies darauf, dass auch die Nutzung

des Bewuchses durch andere Unternehmen gestattet werden wird. Allerdings sieht

die Ausnahmeregelung vor, dass das kostenlos für den Nutzer erfolgt, so die

Ministerin. Sie empfahl den betroffenen Landwirten, sich in jedem Fall mit dem

zuständigen ALFF oder Berufsverband in Verbindung zu setzen und dort das

notwendige Formblatt einzuholen.

 

 

 

2006

hatte die zuständige EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit und

damit die Entscheidungsbefugnis über Ausnahmeregelungen in bestimmten Fällen

übertragen. Die Bundesländer wurden vom Bundesministerium ermächtigt beim

Vorliegen entsprechender Bedingungen selbstständig zu entscheiden und ihre

Entscheidung gegenüber der EU-Kommission zu begründen.

 

 

 

 

 

Rückfragen an:

Thomas Kunstmann 0391/567-1800.

 

 

 

Impressum:

 

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