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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bildet
"Schülerrichter" aus

14.05.2007, Magdeburg – 31

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 031/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 031/07

 

 

 

Magdeburg, den 14. Mai 2007

 

 

 

Sachsen-Anhalt bildet

"Schülerrichter" aus

 

Halberstadt (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz baut im Rahmen eines Modellprojekts

in Halberstadt die ersten ¿Schülergremien¿ auf. Vorbild für diese kriminalpädagogischen

Gremien sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Teen-Courts¿ anderer Bundesländer. In

Schülergremien reden geschulte Jugendliche ¿ eingebunden in das strafrechtliche

Ermittlungsverfahren - mit jungen Beschuldigten über deren Taten und legen eine

Sanktion fest ¿ wie zum Beispiel die Teilnahme an Verkehrsunterricht oder die

schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen.

 

Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

warb heute vor Schülern, Lehrern und Elternvertretern in Halberstadt für das

Projekt. Sie sieht Schülergremien als Weg, einen Beitrag im Kampf gegen

Jugendkriminalität zu leisten. ¿Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger oft

besonders wichtig. Die Reaktion von Altersgenossen führt zu einer intensiveren

Auseinandersetzung mit der Tat. Das kann eine Verhaltensänderung bewirken.¿

Zugleich machten die Schüler, die in den Gremien mitarbeiten, wertvolle Erfahrungen.

 

Jugendliche unterschiedlicher Schulformen sollen für die

Mitarbeit in Schülergremien durch Juristen und Sozialpädagogen ausgebildet

werden. In der Anfangsphase werden dies Schüler des Gymnasiums Martineum und

der Sekundarschule ¿Am Gröpertor¿ aus Halberstadt sein. Im Juni wird es dazu

ein mehrtägiges schulübergreifendes Angebot im Rahmen einer Projektwoche geben.

Im kommenden Schuljahr sind weitere Schulungen geplant. Zum Jahresende 2007,

spätestens im Januar 2008 werden die Schülergremien ihre Arbeit aufnehmen. Das

Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt.

 

Im Jugendstrafverfahren besteht im Rahmen der so genannten

Diversion unter anderem die Möglichkeit, dass Jugendstaatsanwälte im Bereich

minder schwerer Straftaten Jugendlicher das Ermittlungsverfahren ohne

Gerichtsverhandlung einstellen. Diese Einstellung kann von der Erfüllung

bestimmter erzieherischer Maßnahmen abhängig gemacht werden. Kolb: ¿Hier wird

das Schülergremium eingebunden.¿ Künftig prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft,

welche Verfahren für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind. Der in

Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren

ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Sind der Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten

einverstanden, führt das Schülergremium in Anwesenheit eines Sozialpädagogen

mit dem Beschuldigten ein Gespräch durch und legt eine Sanktion/Wiedergutmachung

für die Tat fest.

 

Kolb betonte daher: ¿Auch wenn sich der Begriff

¿Schülerrichter¿ eingebürgert hat: Bei dem Schülergremium handelt es sich

keineswegs um ein Gericht. Nur staatliche Gerichte sind dazu berufen, über

Schuld und Unschuld eines Angeklagten zu entscheiden. Diese Entscheidung kann

niemand anderes übernehmen. Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen

Ermittlungsverfahren angesiedelt.¿ Der Gesetzgeber lege Wert darauf, dass in

bestimmten Fällen von Straftaten, die Jugendliche begangen haben, ein Verfahren

ohne Anklage oder Gerichtsentscheid beendet werden soll. Stattdessen sollen

andere erzieherische Maßnahmen greifen. ¿Hier hat das Schülergremium seinen

Platz.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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