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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Modernes Gesetz für Jugendstrafvollzug

08.05.2007, Magdeburg – 216

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 216/07

 

 

 

Magdeburg, den 8. Mai 2007

 

 

 

Modernes Gesetz für Jugendstrafvollzug

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den

Gesetzentwurf des Justizministeriums für den Jugendstrafvollzug heute zur Anhörung

frei gegeben. Das Gesetz sei konsequent auf den Erziehungsgedanken ausgerichtet

und erfülle die hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat

und Vereinte Nationen vorgegeben hätten, betonte Justizministerin Prof. Angela

Kolb nach der Kabinettssitzung.

 

Der Entwurf schreibt den Wohngruppenvollzug und die

Einzelunterbringung vor. Beides ist in Sachsen-Anhalts Jugendanstalt in

Raßnitz, die über 398 Plätze verfügt, bereits umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem

eine Ausweitung der Familienbesuche von derzeit einer auf dann vier Stunden

monatlich und verstärkte kriminologische Forschung vor. Außerdem soll es ab dem

Jahr 2013 eine sozialtherapeutische Einrichtung für Jugendliche mit 20 Plätzen

geben.

 

Kolb: ¿Der Erziehungsgedanke muss beim Jugendstrafvollzug

im Mittelpunkt stehen. Die Sicherheit der Allgemeinheit wird am besten dadurch

gewährleistet, dass die jungen Gefangenen durch den Strafvollzug zu einer

Auseinandersetzung mit ihren Taten angehalten werden. Ziel ist, dass sie nach

der Entlassung ein straffreies Leben führen.¿

 

Grundlage des Entwurfs aus dem Justizministerium

ist ein gemeinsames Papier von neun Bundesländern. ¿Das war für Sachsen-Anhalt

und die anderen beteiligten Länder eine gute Grundlage für einen modernen Jugendstrafvollzug¿,

sagte Kolb.

 

Die Ministerin betonte, Sachsen-Anhalt und die

anderen beteiligten Bundesländer hätten durch ihre gute Zusammenarbeit

diejenigen Lügen gestraft, die vorausgesagt hatten, nach dem Übergang der

Verantwortung für den Strafvollzug auf die Länder entwickele sich ein

Flickenteppich. ¿Der  Strafvollzug wird

nicht zersplittert¿, sagte Kolb.

 

 

 

Hintergrund:

 

Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit

für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss

jedes Bundesland über ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat

das Bundesverfassungsgericht gesetzt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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