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Modernes Gesetz für Jugendstrafvollzug
08.05.2007, Magdeburg – 216
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 216/07
Magdeburg, den 8. Mai 2007
Modernes Gesetz für Jugendstrafvollzug
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den
Gesetzentwurf des Justizministeriums für den Jugendstrafvollzug heute zur Anhörung
frei gegeben. Das Gesetz sei konsequent auf den Erziehungsgedanken ausgerichtet
und erfülle die hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat
und Vereinte Nationen vorgegeben hätten, betonte Justizministerin Prof. Angela
Kolb nach der Kabinettssitzung.
Der Entwurf schreibt den Wohngruppenvollzug und die
Einzelunterbringung vor. Beides ist in Sachsen-Anhalts Jugendanstalt in
Raßnitz, die über 398 Plätze verfügt, bereits umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem
eine Ausweitung der Familienbesuche von derzeit einer auf dann vier Stunden
monatlich und verstärkte kriminologische Forschung vor. Außerdem soll es ab dem
Jahr 2013 eine sozialtherapeutische Einrichtung für Jugendliche mit 20 Plätzen
geben.
Kolb: ¿Der Erziehungsgedanke muss beim Jugendstrafvollzug
im Mittelpunkt stehen. Die Sicherheit der Allgemeinheit wird am besten dadurch
gewährleistet, dass die jungen Gefangenen durch den Strafvollzug zu einer
Auseinandersetzung mit ihren Taten angehalten werden. Ziel ist, dass sie nach
der Entlassung ein straffreies Leben führen.¿
Grundlage des Entwurfs aus dem Justizministerium
ist ein gemeinsames Papier von neun Bundesländern. ¿Das war für Sachsen-Anhalt
und die anderen beteiligten Länder eine gute Grundlage für einen modernen Jugendstrafvollzug¿,
sagte Kolb.
Die Ministerin betonte, Sachsen-Anhalt und die
anderen beteiligten Bundesländer hätten durch ihre gute Zusammenarbeit
diejenigen Lügen gestraft, die vorausgesagt hatten, nach dem Übergang der
Verantwortung für den Strafvollzug auf die Länder entwickele sich ein
Flickenteppich. ¿Der Strafvollzug wird
nicht zersplittert¿, sagte Kolb.
Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit
für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss
jedes Bundesland über ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat
das Bundesverfassungsgericht gesetzt.
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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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