Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Ingenieurkammer und Kultusministerium bei
Umsetzung von EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in vorderster Reihe in
Deutschland
26.04.2007, Magdeburg – 95
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/07
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 095/07
Magdeburg, den 26. April 2007
Ingenieurkammer und Kultusministerium bei
Umsetzung von EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in vorderster Reihe in
Deutschland
Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie zur
Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die außerhalb Deutschlands
erworben wurden, hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des
Kultusministeriums die Aufgabe übernommen, nach einer Prüfung eingereichter
Unterlagen darüber zu entscheiden, wer von seiner Ausbildung her berechtigt
ist, die Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿ zu tragen. Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz begrüßte es, dass die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als
eine der ersten Institutionen Deutschlands die Herausforderung angenommen hat,
entsprechende Standards zu formulieren und auf die Anerkennung der
Berufsbezeichnung anzuwenden.
"Sachsen-Anhalts Wirtschaft entwickelt
sich gut, entsprechend stark wächst die Nachfrage nach qualifizierten
Ingenieuren", betont Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. "Diese
Fachkräfte kommen auch aus dem Ausland zu uns. Das begrüßen wir, sehen zugleich
aber auch einen enormen Handlungsbedarf, weil in jedem Fall zu klären ist,
welchem deutschen Standard der jeweilige ausländische Abschluss entspricht.
Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Kultusministerium diese Stelle bei der
Ingenieurkammer eingerichtet. Es ist bemerkenswert, welch kurze Zeitspanne
zwischen Idee und Umsetzung lag."
¿Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Berufsanerkennung in Sachsen-Anhalt ist beispielgebend in Deutschland¿,
unterstreicht Kammerpräsident Jörg Herrmann. ¿Als zuständige Stelle zur Führung
der Berufsbezeichnung Ingenieur übernimmt die Ingenieurkammer eine bedeutende
Aufgabe für die Zukunft der Ingenieure. Der Fortbestand des Markenzeichens
Ingenieur, das weltweit für Kompetenz und Qualität steht, werden durch das Land
und die Ingenieurkammer nachhaltig gesichert¿
Die Ingenieure stellen mit ca.
einer Million Beschäftigten (davon 643.000 abhängig Beschäftigte) die größte
Akademikergruppe in Deutschland dar. Die Ingenieurausbildung in Deutschland
genießt Weltruf, und es gibt für Ingenieure ein breites Einsatzspektrum.
Dementsprechend hoch wird die Anzahl der Anträge auf Zuerkennung der
Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿ aus dem europäischen Ausland geschätzt. Olbertz bewertete diese Aufgabe einerseits
als notwendige Qualitäts- und Niveausicherung für den Ingenieurberuf, aber auch
als eine Maßnahme der Verwaltungsoptimierung, weil damit die ausgewiesene
Fachkompetenz der Ingenieurkammer genutzt werde . Der
Minister begrüßte, dass auch Professoren der Hochschulen in den Fachgremien
mitwirkten. ¿Diese Verzahnung stärkt die Kooperation zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft und wird neue Maßstäbe für die Ingenieursausbildung an den
Hochschulen setzen¿, so Olbertz. ¿ Das Verfahren
soll der Klarheit und Verlässlichkeit im geschäftlichen Verkehr dienen und
Modalitäten der Berufsausübung in der Wirtschaft regeln. Jede(r) soll darauf vertrauen
können, dass ein Geschäftspartner, der sich ¿Ingenieur¿ nennt, auch eine
entsprechend anspruchsvolle fachliche Vorbildung hat.¿
Die Prüfung umfasst die Bewertung der
absolvierten Ausbildungsgänge und der erworbenen Berufserfahrung. Auf dieser
Grundlage kann dann festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit der
Qualifikation vorliegt. Lassen sich Unterschiede in der Ausbildung auf diese
Weise nicht ausgleichen, kann entweder ein Anpassungslehrgang oder eine
Eignungsprüfung gewählt werden. Die Auflagen, mit denen eine Anerkennung
verbunden werden kann, sind in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung daher stets am
Einzelfall auszurichten. Das Angebot ist gesetzliche
Verpflichtung.
Die Europäische Union hat ihre
Richtlinie, mit der die allgemeine Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
geregelt wird, zum 14. Mai 2001 geändert. Mit der Änderung sind die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet worden, Diplome,
Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise, die außerhalb der EU
erworben worden sind, sowie die in den Mitgliedsstaaten absolvierten
Ausbildungsgänge und erworbenen Berufserfahrungen hinsichtlich ihrer
Anerkennungsfähigkeit zu prüfen und innerhalb von drei Monaten abschließend zu bescheiden. Unter
diese Regelung fällt auch die Prüfung und Anerkennung der
Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿. Sie ist
verbindliche Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der
Beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt. Wer in
diese Liste eingetragen ist, hat wiederum die Befugnis zur Führung der
Berufsbezeichnung ¿Beratender Ingenieur" und damit die Berechtigung, eigenverantwortlich
und unabhängig technische und wirtschaftliche Planungen technischer Vorhaben
auszuführen sowie und Sachverständigentätigkeit auszuüben.
Eine weitere Herausforderung ist
die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Landesrecht, die
bis zum 20. Oktober 2007 erfolgt sein muss. Diese Richtlinie gibt Personen, die
ihre Berufsqualifikationen in einem EU-Mitgliedsstaat erworben haben, Garantien
hinsichtlich des Zugangs zu dem entsprechenden Beruf und seiner
gleichberechtigten Ausübung in einem anderen Mitgliedsstaat.
Als Merkposten:
Die Europäische Union besteht inzwischen aus 27 Mitgliedsländern und
zählt 487,7 Mio. Einwohner, darunter allein rund 100 Mio. Bürger aus den neuen
Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa. Als Vergleich: Die USA haben 282
Mio. Einwohner.
Impressum:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-3710
Fax: (0391) 567-3775
Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de