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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Ingenieurkammer und Kultusministerium bei
Umsetzung von EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in vorderster Reihe in
Deutschland

26.04.2007, Magdeburg – 95

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 095/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. April 2007

 

 

 

 

 

Ingenieurkammer und Kultusministerium bei

Umsetzung von EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in vorderster Reihe in

Deutschland

 

 

 

Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie zur

Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die außerhalb Deutschlands

erworben wurden, hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des

Kultusministeriums die Aufgabe übernommen, nach einer Prüfung eingereichter

Unterlagen darüber zu entscheiden, wer von seiner Ausbildung her berechtigt

ist, die Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿ zu tragen. Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz begrüßte es, dass die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als

eine der ersten Institutionen Deutschlands die Herausforderung angenommen hat,

entsprechende Standards zu formulieren und auf die Anerkennung der

Berufsbezeichnung anzuwenden.

 

 

 

"Sachsen-Anhalts Wirtschaft entwickelt

sich gut, entsprechend stark wächst die Nachfrage nach qualifizierten

Ingenieuren", betont Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. "Diese

Fachkräfte kommen auch aus dem Ausland zu uns. Das begrüßen wir, sehen zugleich

aber auch einen enormen Handlungsbedarf, weil in jedem Fall zu klären ist,

welchem deutschen Standard der jeweilige ausländische Abschluss entspricht.

Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Kultusministerium diese Stelle bei der

Ingenieurkammer eingerichtet. Es ist bemerkenswert, welch kurze Zeitspanne

zwischen Idee und Umsetzung lag."

 

 

 

¿Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur

Berufsanerkennung in Sachsen-Anhalt ist beispielgebend in Deutschland¿,

unterstreicht Kammerpräsident Jörg Herrmann. ¿Als zuständige Stelle zur Führung

der Berufsbezeichnung Ingenieur übernimmt die Ingenieurkammer eine bedeutende

Aufgabe für die Zukunft der Ingenieure. Der Fortbestand des Markenzeichens

Ingenieur, das weltweit für Kompetenz und Qualität steht, werden durch das Land

und die Ingenieurkammer nachhaltig gesichert¿

 

 

 

Die Ingenieure stellen mit ca.

einer Million Beschäftigten (davon 643.000 abhängig Beschäftigte) die größte

Akademikergruppe in Deutschland dar. Die Ingenieurausbildung in Deutschland

genießt Weltruf, und es gibt für Ingenieure ein breites Einsatzspektrum.

Dementsprechend hoch wird die Anzahl der Anträge auf Zuerkennung der

Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿ aus dem europäischen Ausland geschätzt. Olbertz bewertete diese Aufgabe einerseits

als notwendige Qualitäts- und Niveausicherung für den Ingenieurberuf, aber auch

als eine Maßnahme der Verwaltungsoptimierung, weil damit die ausgewiesene

Fachkompetenz der Ingenieurkammer genutzt werde . Der

Minister begrüßte, dass auch Professoren der Hochschulen in den Fachgremien

mitwirkten. ¿Diese Verzahnung stärkt die Kooperation zwischen Wissenschaft und

Wirtschaft und wird neue Maßstäbe für die Ingenieursausbildung an den

Hochschulen setzen¿, so Olbertz. ¿ Das Verfahren

soll der Klarheit und Verlässlichkeit im geschäftlichen Verkehr dienen und

Modalitäten der Berufsausübung in der Wirtschaft regeln. Jede(r) soll darauf vertrauen

können, dass ein Geschäftspartner, der sich ¿Ingenieur¿ nennt, auch eine

entsprechend anspruchsvolle fachliche Vorbildung hat.¿

 

 

 

Die Prüfung umfasst die Bewertung der

absolvierten Ausbildungsgänge und der erworbenen Berufserfahrung. Auf dieser

Grundlage kann dann festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit der

Qualifikation vorliegt. Lassen sich Unterschiede in der Ausbildung auf diese

Weise nicht ausgleichen, kann entweder ein Anpassungslehrgang oder eine

Eignungsprüfung gewählt werden. Die Auflagen, mit denen eine Anerkennung

verbunden werden kann, sind in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung daher stets am

Einzelfall auszurichten. Das Angebot ist gesetzliche

Verpflichtung.

 

 

 

Die Europäische Union hat ihre

Richtlinie, mit der die allgemeine Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise

geregelt wird, zum 14. Mai 2001 geändert. Mit der Änderung sind die

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet worden, Diplome,

Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise, die außerhalb der EU

erworben worden sind, sowie die in den Mitgliedsstaaten absolvierten

Ausbildungsgänge und erworbenen Berufserfahrungen hinsichtlich ihrer

Anerkennungsfähigkeit zu prüfen und innerhalb von drei  Monaten abschließend zu bescheiden. Unter

diese Regelung fällt auch die Prüfung und Anerkennung der

Berufsbezeichnung  ¿Ingenieur¿. Sie ist

verbindliche Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der

Beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt. Wer in

diese Liste eingetragen ist, hat wiederum die Befugnis zur Führung der

Berufsbezeichnung ¿Beratender Ingenieur" und damit die Berechtigung, eigenverantwortlich

und unabhängig technische und wirtschaftliche Planungen technischer Vorhaben

auszuführen sowie und Sachverständigentätigkeit auszuüben.

 

 

 

Eine weitere Herausforderung ist

die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Landesrecht, die

bis zum 20. Oktober 2007 erfolgt sein muss. Diese Richtlinie gibt Personen, die

ihre Berufsqualifikationen in einem EU-Mitgliedsstaat erworben haben, Garantien

hinsichtlich des Zugangs zu dem entsprechenden Beruf und seiner

gleichberechtigten Ausübung in einem anderen Mitgliedsstaat.

 

 

 

 

 

Als Merkposten:

 

 

 

Die Europäische Union besteht inzwischen aus 27 Mitgliedsländern und

zählt 487,7 Mio. Einwohner, darunter allein rund 100 Mio. Bürger aus den neuen

Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa. Als Vergleich: Die USA haben 282

Mio. Einwohner.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

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