Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Innenminister Holger Hövelmann beruft Mitglieder
der Härtefallkommission
25.04.2007, Magdeburg – 96
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/07
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/07
Magdeburg, den 25. April 2007
Innenminister Holger Hövelmann beruft Mitglieder
der Härtefallkommission
Durch das zum
1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die
Landesregierung erstmals die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine
Härtefallkommission einzurichten. Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission,
das sogenannte ¿Härtefallersuchen¿, kann das Innenministerium anordnen,
vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst
erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Innenminister
Holger Hövelmann: ¿Mit der Einrichtung dieser Kommission wurde ein
Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen ¿
trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung ¿ aus
dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt
werden kann.¿
Mit der
Entscheidung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gehe Sachsen-Anhalt
keinen Sonderweg. In fast allen Bundesländern seien Regelungen für die Lösung
ausländerrechtlicher Härtefälle getroffen oder beabsichtigt. Die
Härtefallkommission und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wurden
beim Ministerium des Innern eingerichtet. Die Kommission hat acht persönlich zu
berufende Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder. Die Mitglieder und
ihre Vertreter sollen über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über
Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen.
Die
Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag
eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Dritte können nicht verlangen, dass sich
die Härtefallkommission mit einem bestimmten Fall befasst. Sie müssen sich
daher mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre
Entscheidungen über Härtefallersuchen mit Zweidrittelmehrheit.
Die Annahme
eines Härtefalls ist für Ausländer ausgeschlossen, die
in den
letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe
von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180
Tagessätzen verurteilt worden sind,
ausgewiesen
wurden,
wiederholt
oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen haben,
beharrlich
über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände täuschen,
zur Fahndung
ausgeschrieben sind.
Die
erstmalige Berufung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter fand am 22. April
2005 statt. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit hat die Härtefallkommission (bis März
d. J.) in 20 Sitzungen über 65 Anträge entschieden. In 19 Fällen stellte sie
dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im
Bundesgebiet rechtfertigten und beschloss ein Härtefallersuchen. In 18 Fällen
entsprach das Ministerium des Innern den Härtefallersuchen und ordnete die
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen nach § 23a
Aufenthaltsgesetz an. Von diesen Anordnungen waren 83 Personen, davon 38
minderjährige Kinder, betroffen.
Auf der heutigen
konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Monika Schwenke zur
Vorsitzenden und Frau Grit Gurol zu ihrer Stellvertreterin wiedergewählt.
Weitere
Informationen finden Sie ab 13:00 Uhr im Internet unter http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4825
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