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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Wir bitten um geeignete
Veröffentlichung

25.04.2007, Merseburg – 388

  • Polizeidirektion Merseburg

 

 

 

 

 

PD Merseburg - Pressemitteilung Nr.: 388/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PD Merseburg - Pressemitteilung

Nr.: 388/07

 

 

 

Merseburg, den 25. April 2007

 

 

 

Wir bitten um geeignete

Veröffentlichung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

die Polizeidirektion Merseburg möchte aus gegebener

Veranlassung mit dieser Pressemitteilung die Bürger über "das

Sammeln" von Holz aus privaten und staatlichen Forsten in dem Sinne

aufklären, dass es sich dabei nicht nur um den Straftatbestand des

Diebstahls handelt und dieser entsprechend verfolgt und geahndet wird, es geht

auch darum, dass Privatbesitzern und dem Land ein Imageschaden zugefügt wird.

 

 

 

Da zu diesem Thema bislang noch wenige Veröffentlichungen

erfolgten, haben die Kollegen der Polizeidirektion eine ausführliche

Pressemitteilung vorbereitet, damit für Sie diese Problematik in ihrer

Gesamtheit erkennbar ist.

 

 

 

Wir bitten um geeignete Veröffentlichung.

 

 

 

 

 

Presseveröffentlichung

 

 

 

Durch die

Landesforstämter und die Polizei wurden in der jüngsten Vergangenheit verstärkt

Diebstähle von Holz aus staatlichen und privaten Forsten verzeichnet und zur

Anzeige gebracht. Allein in der Heizperiode 2006/2007 wurden, im Bereich der

Polizeidirektion Merseburg, 64 derartiger Delikte aufgenommen und gegen 36

Tatverdächtige ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet, was mit einer

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Wird der Diebstahl

gewerbsmäßig betrieben sogar bis zu zehn Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob

es sich um Bruchholz oder hochwertiges Nutz- und Bauholz handelt. Aus den

Landeswäldern des Forstbetriebes Süd, dessen Flächenausdehnung sich etwa mit

der, der Polizeidirektion Merseburg deckt, sind im Jahr 2006 ca. 300 fm

verschwunden. Damit ist dem Steuerzahler ein Schaden von ca. 2.500 ¿

entstanden. Der Leiter des Forstbetriebes Süd, Holger Koth, machte aber deutlich,

dass der wahre Schaden erheblich größer ist, da das meiste im Wald lagernde

Holz schon an Holzkunden verkauft ist und der Diebstahl im Forstbetrieb oft gar

nicht bekannt wird. Durch den Holzdiebstahl entsteht aber nicht nur der

materielle Schaden, sondern auch ein Imageproblem für die

sachsen-anhaltinischen Waldbesitzer. Es gab schon Holzkunden, die sich

vorsätzlich betrogen fühlten oder die angaben, dass sie ihren Rohstoff

zukünftig in anderen, sicheren Regionen kaufen wollen. Es gibt auch Holzkäufer,

die schon bei der Holzpreiskalkulation eine gewisse Schwundmenge zum Nachteil

der hiesigen Waldbesitzer mit einplanen.

 

 

 

Das es sich bei

Holzdiebstahl nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, wird deutlich, wenn man

sich vor Augen führt, dass eine Lkw-Ladung Bau-/Nutzholz leicht einen Wert von

mehreren tausend Euro erreicht. Werte, die manche Leute sprichwörtlich ¿durch

den Kamin jagen¿, während deren Verlust für den Eigentümer Existenz bedrohend

sein und Arbeitsplätze vernichten kann. Obwohl Holz ein nachwachsender Rohstoff

ist, kann der Verlust  durch Diebstahl nicht einfach durch erneuten Einschlag

wettgemacht werden, da die Ressource Holz nicht unbegrenzt zur Verfügung steht

und ein Ersatz erst nach Jahren und Jahrzehnten herangewachsen ist.

 

Daher sei nochmals

darauf hingewiesen:

 

Eine Entnahme von Holz

ist generell nur mit der Erlaubnis des zuständigen Forstbetriebes oder

Waldbesitzers zulässig und legal. Für diese Zwecke werden für Privatpersonen Holzabgabescheine

und für gewerbliche Zwecke Einweisungsscheine und Abfuhrausweise

ausgegeben. Diese sind bei der Abholung des Holzes mitzuführen. Die Polizei und

die Forstämter werden die Einhaltung der Mitführungspflicht verstärkt

kontrollieren. Das Nichtmitführen dieser Scheine hat im günstigsten Falle zur Folge,

dass das Holz vorerst sichergestellt und erst nach erbrachtem Nachweis des

rechtmäßigen Erwerbes wieder herausgegeben wird, was für den Kontrollierten

Zeitverlust und doppelten Aufwand bedeutet oder diesem im schlimmsten Falle ein

Strafverfahren einbringt.

 

Durch den

Landesforstbetrieb und die Polizei werden daher verstärkte Maßnahmen zur

Bekämpfung der Holzdiebstähle unternommen. Des Weiteren wurde die Jägerschaft

dahingehend sensibilisiert, verdächtige Beobachtungen mitzuteilen. Auch die

Einrichtungen zur Waldbrandbeobachtung werden dazu genutzt.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion

Merseburg Pressestelle

Pressestelle

Hallesche Straße 96-98

06217 Merseburg

Tel: (03461) 446-201

Fax: (03461) 446-330

Mail: presse@mer.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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