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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Ministerium stellt klar: Keine
Jugendanstalt in Halle

18.04.2007, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 025/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 025/07

 

 

 

Magdeburg, den 18. April 2007

 

 

 

Ministerium stellt klar: Keine

Jugendanstalt in Halle

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat vor dem Hintergrund

eines Berichts des Europarats über Gewalt in einigen Jugendgefängnissen klargestellt,

dass Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2002 eine hochmoderne Jugendanstalt in

Raßnitz betreibt. Eine Jugendanstalt in Halle existiert nicht. ¿Wir haben in

Sachsen-Anhalt eine neue und moderne Jugendanstalt in Raßnitz, in der

Wohngruppenvollzug und Einzelunterbringung zur Nachtzeit Realität sind¿, so

Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿In Sachsen-Anhalt sind die

Kernforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an einen modernen

Jugendvollzug stellt, erfüllt.¿

 

Die Anti-Folter-Kommission des Europarates hatte im

November 2005 in Sachsen-Anhalt keine Jugendanstalt, sondern die

Justizvollzugsanstalt Halle I (¿Roter Ochse¿) besucht, in der insbesondere

männliche Untersuchungsgefangene einsitzen. Außerdem sind dort in einer

speziellen Abteilung Frauen untergebracht. Der Bericht liegt dem

Justizministerium seit Juli 2006 vor. ¿Die Arbeit der Kommission ist wichtig.

Gerade auch in einem so sensiblen Bereich wie dem Justizvollzug ist es

unabdingbar, dass auch unabhängige Fachgremien einen Blick auf die Einhaltung

der Menschenrechte haben¿, sagte die Ministerin.

 

Die Kommission mahnt unter anderem eine bessere

medizinische Versorgung in der Justizvollzugsanstalt Halle I an. Diese ist

unterdessen sichergestellt. So wurde eine Ärztin angestellt, zudem ist zu

Jahresbeginn eine neue Krankenabteilung eingeweiht worden. Kolb: ¿Die Probleme,

auf die der Bericht verweist, sind behoben.¿

 

Außerdem forderte die Kommission, den Renovierungsplan für

die Anstalt zügig umzusetzen. Die Kommission äußerte sich zudem besorgt über

das Ausmaß der unter den Gefangenen herrschenden Gewalt, die in der Haftanstalt

beobachtet worden sei. Kolb sagte, man nehme den Bericht ernst. Es gebe aber

keine Anzeichen dafür, dass die Situation in der Vollzugsanstalt besonders

kritisch sei. So habe z.B. im Jahr 2006 in der Justizvollzugsanstalt Halle I die

Zahl der Strafanzeigen gegen Gefangene wegen der Begehung von Straftaten

deutlich unter dem Landesschnitt gelegen.

 

¿Die Unterbringungssituation im Justizvollzug ist in

Sachsen-Anhalt - wie in anderen Bundesländern auch - sehr ernst¿, sagte die

Ministerin. Viele Gebäude seien alt, der Investitionsbedarf sei hoch. Die gesetzlich

gebotene Einzelunterbringung sei derzeit noch nicht für alle Gefangenen

möglich. Gleichzeitig werde die Gefangenenklientel immer schwieriger.

Sachsen-Anhalt habe sich dem gestellt und sich zum Bau einer neuen Haftanstalt

mit 650 Plätzen in Burg entschlossen, für die am Montag dieser Woche erster

Spatenstich war. ¿Das wird die Situation im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt

insgesamt sehr entspannen¿, so Kolb. 

 

Sie verwies darauf, dass im Juni ein seit längerem

arbeitendes Expertengremium einen Bericht zur Sicherheit der

Justizvollzugsanstalten vorlegen werde. ¿Der Justizvollzug hat zwei Aufgaben:

Er soll die Gefangenen auf ein straffreies Leben vorbereiten und die

Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten der Gefangenen schützen,¿ betonte sie.

¿Die Betreuung und Behandlung der Gefangenen sei für ihre Wiedereingliederung

in die Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung. Diesem Ziel sieht sich

Sachsen-Anhalt verpflichtet.¿

 

Hintergrund:

 

In Sachsen-Anhalts Justizvollzuganstalten saßen zum 1.

April 2007 insgesamt 2482 Gefangene ein. Davon waren in der JVA Halle I (¿Roter

Ochse¿) 280 Männer und 62 Frauen untergebracht.

 

Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des

geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende. Sie verfügt

über 398 Haftplätze. Sie ist zuständig für den Vollzug von Jugendstrafe an

männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der Einweisung

das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für weibliche zu Jugendstrafe

Verurteilte ist die Justizvollzugsanstalt Halle I zuständig. Derzeit sind dies

13 junge Frauen.

 

Ute

Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

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