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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt Begleitgesetz zur
Polizeistrukturreform

17.04.2007, Magdeburg – 173

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 173/07

 

 

 

Magdeburg, den 17. April 2007

 

 

 

Landesregierung beschließt Begleitgesetz zur

Polizeistrukturreform

 

Das Kabinett hat heute beschlossen, den Entwurf

eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anhörung bei den

Spitzenorganisationen der Gewerkschaften freizugeben.

 

Die Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

resultiert aus der am 12. September 2006 durch die Landesregierung

beschlossenen Polizeistrukturreform, die eine Neugliederung der bisher

bestehenden sechs Polizeidirektionen des Landes in die Polizeidirektionen

Sachsen-Anhalt Nord, Sachsen-Anhalt Süd und Sachsen-Anhalt Ost zum 1. Januar

2008 vorsieht.

 

Diese strukturelle Neugliederung der

Polizeidirektionen macht eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes

notwendig. Da sich die Zuständigkeit der künftigen Polizeidirektionen

Sachsen-Anhalt Nord und Sachsen-Anhalt Süd ab 1. Januar 2008 über die Städte

Magdeburg und Halle hinaus auf weiteren Polizeireviere erstrecken wird, kann

dann auch in den Polizeirevieren Magdeburg und Halle ein Personalrat gewählt werden.

Innenminister Holger Hövelmann: ¿Mit der Änderung des Personalvertretungsgesetzes

wird die bewährte Personalratsstruktur im Polizeibereich aufrechterhalten.¿

 

Darüber hinaus ist die Änderung des

Landesbesoldungsgesetzes beabsichtigt. Innenminister Hövelmann dazu: ¿Die

Besoldung der künftigen drei Polizeipräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt ist

hinsichtlich der gestiegenen Aufgabenzuweisungen und Verantwortung unter

Berücksichtigung der künftigen Einwohner- und Mitarbeiterzahlen der Direktionsbezirke

sowie des Einsatz- und Kriminalitätsgeschehens anzupassen.¿

 

Um personalrechtliche Unsicherheiten zu vermeiden,

soll auch der Personalübergang aller in den bisherigen Polizeidirektionen

tätigen Bediensteten in die neue Polizeistruktur gesetzlich geregelt werden. In

diesem Zusammenhang weist Innenminister Hövelmann darauf hin, dass der konkrete

Einsatz aller von der Polizeistrukturreform betroffenen Beschäftigten sozialverträglich

erfolgen soll. Bereits am 13. April 2007 hatten der Innenminister und der

Polizeihauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung dazu unterzeichnet.

 

Nach Anhörung der Spitzenorganisationen der

Gewerkschaften soll der Gesetzentwurf über das Kabinett dem Landtag von

Sachsen-Anhalt zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de