Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landesregierung beschließt Begleitgesetz zur
Polizeistrukturreform
17.04.2007, Magdeburg – 173
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 173/07
Magdeburg, den 17. April 2007
Landesregierung beschließt Begleitgesetz zur
Polizeistrukturreform
Das Kabinett hat heute beschlossen, den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anhörung bei den
Spitzenorganisationen der Gewerkschaften freizugeben.
Die Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
resultiert aus der am 12. September 2006 durch die Landesregierung
beschlossenen Polizeistrukturreform, die eine Neugliederung der bisher
bestehenden sechs Polizeidirektionen des Landes in die Polizeidirektionen
Sachsen-Anhalt Nord, Sachsen-Anhalt Süd und Sachsen-Anhalt Ost zum 1. Januar
2008 vorsieht.
Diese strukturelle Neugliederung der
Polizeidirektionen macht eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes
notwendig. Da sich die Zuständigkeit der künftigen Polizeidirektionen
Sachsen-Anhalt Nord und Sachsen-Anhalt Süd ab 1. Januar 2008 über die Städte
Magdeburg und Halle hinaus auf weiteren Polizeireviere erstrecken wird, kann
dann auch in den Polizeirevieren Magdeburg und Halle ein Personalrat gewählt werden.
Innenminister Holger Hövelmann: ¿Mit der Änderung des Personalvertretungsgesetzes
wird die bewährte Personalratsstruktur im Polizeibereich aufrechterhalten.¿
Darüber hinaus ist die Änderung des
Landesbesoldungsgesetzes beabsichtigt. Innenminister Hövelmann dazu: ¿Die
Besoldung der künftigen drei Polizeipräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt ist
hinsichtlich der gestiegenen Aufgabenzuweisungen und Verantwortung unter
Berücksichtigung der künftigen Einwohner- und Mitarbeiterzahlen der Direktionsbezirke
sowie des Einsatz- und Kriminalitätsgeschehens anzupassen.¿
Um personalrechtliche Unsicherheiten zu vermeiden,
soll auch der Personalübergang aller in den bisherigen Polizeidirektionen
tätigen Bediensteten in die neue Polizeistruktur gesetzlich geregelt werden. In
diesem Zusammenhang weist Innenminister Hövelmann darauf hin, dass der konkrete
Einsatz aller von der Polizeistrukturreform betroffenen Beschäftigten sozialverträglich
erfolgen soll. Bereits am 13. April 2007 hatten der Innenminister und der
Polizeihauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung dazu unterzeichnet.
Nach Anhörung der Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften soll der Gesetzentwurf über das Kabinett dem Landtag von
Sachsen-Anhalt zur Entscheidung vorgelegt werden.
Impressum:
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39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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