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Kolb: Mehr Sicherheit für
Bevölkerung
30.03.2007, Magdeburg – 21
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 021/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 021/07
Magdeburg, den 30. März 2007
Kolb: Mehr Sicherheit für
Bevölkerung
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat die
vom Bundesrat beschlossene Ergänzung der Sicherungsverwahrung sowie die Reform
der Führungsaufsicht ausdrücklich begrüßt. ¿Das bringt mehr Sicherheit für die
Bevölkerung¿, sagte Kolb. ¿Die Schließung der rechtlichen Lücke hat
insbesondere uns, den politisch Verantwortlichen der neuen Bundesländer, sehr
am Herzen gelegen¿, sagte sie. Kolb bedankte sich ausdrücklich bei Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries, die eine zügige Schließung der Gesetzeslücke möglich gemacht
habe.
Ministerin Kolb: ¿Dass jetzt Rechtslücken geschlossen
werden, geht maßgeblich auch auf die Initiative Sachsen-Anhalts zurück.¿ Die
neue Rechtslage eröffne die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen rechtzeitig
vor der Haftentlassung von Gewalttätern, die ihre Verbrechen vor August 1995
auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen haben, die nachträgliche
Sicherungsverwahrung bei Gericht zu beantragen. Die bisherige Gesetzeslage sei
unzureichend gewesen. Das vom Gesetzgeber geschaffene Instrument der nachträglichen
Sicherungsverwahrung habe in der Praxis nicht gegriffen. ¿Die restriktive Auslegung
durch die Rechtsprechung hat zu vom Gesetzgeber nicht gewollten Schutzlücken geführt¿,
so Kolb. ¿Im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor schweren Gewalt- und
Sexualdelikten begrüße ich daher, dass der entsprechende Paragraph 66 b StGB
soweit klarstellend geändert wird.¿
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