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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Übertragung
des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter zur Anhörung frei / Finanzminister
Bullerjahn: Beamte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung
ausgeschlossen werden

27.03.2007, Magdeburg – 147

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 147/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 147/07

 

 

 

Magdeburg, den 27. März 2007

 

 

 

Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Übertragung

des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter zur Anhörung frei / Finanzminister

Bullerjahn: Beamte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung

ausgeschlossen werden

 

Bereits am 13. Februar 2007 hatte Sachsen-Anhalts Landesregierung

Eckpunkte beschlossen, mit denen das Ergebnis des Tarifvertrages für den

öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) weitgehend auch auf die Beamten, Richter

und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Heute nun hat die

Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung der

Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften freigegeben und das

Parlament durch den Gesetzentwurf detailliert über die Regelungsabsichten

unterrichtet.

 

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Einkommensverbesserungen durch

eine Einmalzahlung und eine lineare Anpassung der Bezüge vor.

 

So soll allen Beamten und Richtern unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe

für das Jahr 2007 (im August) eine

Einmalzahlung in Höhe von 620 Euro gewährt werden. Die

Versorgungsempfänger erhalten eine Einmalzahlung entsprechend ihres jeweiligen

Ruhegehaltsatzes; Anwärter in Höhe von 310 Euro. Analog zum Tarifergebnis ist ab 1. Mai 2008 eine lineare Anhebung der

Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Höhe von 2,9

Prozent vorgesehen.

 

Im Übrigen stellt der Gesetzentwurf klar, dass die bereits durch das

Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 fest vereinbarte

Ost-West-Angleichung auf 100 Prozent zum 1. Januar 2008 für die

Besoldungsgruppen bis A 9 und zum 1. Januar 2010 für die übrigen

Besoldungsgruppen ohne weitere Zwischenschritte vorgenommen wird. 

 

Finanzminister Jens Bullerjahn erklärte dazu: In den letzten Jahren

haben die Beamten in Sachsen-Anhalt deutliche Einschnitte in ihrer Bezahlung

hinnehmen müssen. Damit haben sie einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung

des Landeshaushalts geleistet. Mit der weitgehenden Übertragung des

Tarifabschlusses wird sichergestellt, dass die Beamten und Richter nicht von

der allgemeinen Einkommensentwicklung ausgeschlossen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de