Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Übertragung
des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter zur Anhörung frei / Finanzminister
Bullerjahn: Beamte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung
ausgeschlossen werden
27.03.2007, Magdeburg – 147
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 147/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 147/07
Magdeburg, den 27. März 2007
Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Übertragung
des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter zur Anhörung frei / Finanzminister
Bullerjahn: Beamte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung
ausgeschlossen werden
Bereits am 13. Februar 2007 hatte Sachsen-Anhalts Landesregierung
Eckpunkte beschlossen, mit denen das Ergebnis des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) weitgehend auch auf die Beamten, Richter
und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Heute nun hat die
Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung der
Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften freigegeben und das
Parlament durch den Gesetzentwurf detailliert über die Regelungsabsichten
unterrichtet.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Einkommensverbesserungen durch
eine Einmalzahlung und eine lineare Anpassung der Bezüge vor.
So soll allen Beamten und Richtern unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe
für das Jahr 2007 (im August) eine
Einmalzahlung in Höhe von 620 Euro gewährt werden. Die
Versorgungsempfänger erhalten eine Einmalzahlung entsprechend ihres jeweiligen
Ruhegehaltsatzes; Anwärter in Höhe von 310 Euro. Analog zum Tarifergebnis ist ab 1. Mai 2008 eine lineare Anhebung der
Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Höhe von 2,9
Prozent vorgesehen.
Im Übrigen stellt der Gesetzentwurf klar, dass die bereits durch das
Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 fest vereinbarte
Ost-West-Angleichung auf 100 Prozent zum 1. Januar 2008 für die
Besoldungsgruppen bis A 9 und zum 1. Januar 2010 für die übrigen
Besoldungsgruppen ohne weitere Zwischenschritte vorgenommen wird.
Finanzminister Jens Bullerjahn erklärte dazu: In den letzten Jahren
haben die Beamten in Sachsen-Anhalt deutliche Einschnitte in ihrer Bezahlung
hinnehmen müssen. Damit haben sie einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung
des Landeshaushalts geleistet. Mit der weitgehenden Übertragung des
Tarifabschlusses wird sichergestellt, dass die Beamten und Richter nicht von
der allgemeinen Einkommensentwicklung ausgeschlossen werden.
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Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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