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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt erteilt
Genehmigung für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg

27.03.2007, Halle (Saale) – 18

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 018/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 018/07

 

 

 

Halle (Saale), den 27. März 2007

 

 

 

Landesverwaltungsamt erteilt

Genehmigung für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat für den

Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg das Baurecht erteilt. Der

Planfeststellungsbeschluss umfasst den ersten Teilabschnitt von der

Landesstraße L 66 bis zur Landesstraße L 242.

 

 

 

In diesem nördlichen Teilabschnitt wird

die L 66 östlich um die Stadt Quedlinburg herumgeführt.                                 

 

 

 

Die Trasse beginnt im Süden der Stadt

Quedlinburg. Sie schwenkt in nordöstlicher Richtung aus, quert die

¿Kleingartenanlage Bicklingsbach¿ und den bewaldeten Höhenzug ¿Seweckenberge¿

in westöstlicher Richtung und verläuft ca. 500 m östlich der Stadtgrenze in

nördlicher Richtung. Nördlich der B 6 schwenkt die Trasse in die vorhandene Landesstraße

L 66 ein.

 

 

 

Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine

Länge von ca. 6,153 km.

 

 

 

Der Planfeststellungsbeschluss wird

einschließlich der festgestellten Planunterlagen in der Stadt Quedlinburg sowie

in der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz vom 22. März 2007 bis zum 05.

April 2007 ausgelegt.

 

 

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme

betragen ca. 8,309 Mio. Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die Ortsumgehung Quedlinburg L 66 ist

sehr eng mit der Planung der Bundesstraße B 6n im Raum Quedlinburg verknüpft. Aus

der abweichenden Trassenführung der

 

B 6n wird die Ortsumgehung Quedlinburg (L

66 / L 242) als  Folgemaßnahme im nachgeordneten Verkehrsnetz notwendig.

 

 

 

Der Straßenverkehr von Nord nach Süd

erfolgt zurzeit durch den Kernbereich der Stadt Quedlinburg. Auf Grund der

schon jetzt völlig überlasteten Straßen kommt es zu dauerhaften Staubildungen

und damit zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner der Stadt

Quedlinburg. Diese Situation wird sich in der Zukunft noch erheblich

verschärfen. Insbesondere mit dem Bau der B 6n im Norden der Stadt wird zum

Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe der Verkehrsstrom von Norden auf der L 66

erheblich zunehmen. Mit der Ortsumgehung werden diese Verkehrsströme aus der

Stadt heraus genommen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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06114 Halle (Saale)

Tel: (0345) 514-1244

Fax: (0345) 514-1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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