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Landesverwaltungsamt erteilt
Genehmigung für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg
27.03.2007, Halle (Saale) – 18
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 018/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 018/07
Halle (Saale), den 27. März 2007
Landesverwaltungsamt erteilt
Genehmigung für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg
Das Landesverwaltungsamt hat für den
Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg das Baurecht erteilt. Der
Planfeststellungsbeschluss umfasst den ersten Teilabschnitt von der
Landesstraße L 66 bis zur Landesstraße L 242.
In diesem nördlichen Teilabschnitt wird
die L 66 östlich um die Stadt Quedlinburg herumgeführt.
Die Trasse beginnt im Süden der Stadt
Quedlinburg. Sie schwenkt in nordöstlicher Richtung aus, quert die
¿Kleingartenanlage Bicklingsbach¿ und den bewaldeten Höhenzug ¿Seweckenberge¿
in westöstlicher Richtung und verläuft ca. 500 m östlich der Stadtgrenze in
nördlicher Richtung. Nördlich der B 6 schwenkt die Trasse in die vorhandene Landesstraße
L 66 ein.
Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine
Länge von ca. 6,153 km.
Der Planfeststellungsbeschluss wird
einschließlich der festgestellten Planunterlagen in der Stadt Quedlinburg sowie
in der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz vom 22. März 2007 bis zum 05.
April 2007 ausgelegt.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme
betragen ca. 8,309 Mio. Euro.
Hintergrund:
Die Ortsumgehung Quedlinburg L 66 ist
sehr eng mit der Planung der Bundesstraße B 6n im Raum Quedlinburg verknüpft. Aus
der abweichenden Trassenführung der
B 6n wird die Ortsumgehung Quedlinburg (L
66 / L 242) als Folgemaßnahme im nachgeordneten Verkehrsnetz notwendig.
Der Straßenverkehr von Nord nach Süd
erfolgt zurzeit durch den Kernbereich der Stadt Quedlinburg. Auf Grund der
schon jetzt völlig überlasteten Straßen kommt es zu dauerhaften Staubildungen
und damit zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner der Stadt
Quedlinburg. Diese Situation wird sich in der Zukunft noch erheblich
verschärfen. Insbesondere mit dem Bau der B 6n im Norden der Stadt wird zum
Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe der Verkehrsstrom von Norden auf der L 66
erheblich zunehmen. Mit der Ortsumgehung werden diese Verkehrsströme aus der
Stadt heraus genommen.
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