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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Rede Minister Bullerjahn: Erste Beratung im
Landtag des Entwurfs eines Gesetzes über die 
Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt

22.03.2007, Magdeburg – 9

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 09/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 09/07

 

 

 

Magdeburg, den 22. März 2007

 

 

 

 

 

Rede Minister Bullerjahn: Erste Beratung im

Landtag des Entwurfs eines Gesetzes über die 

Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Anrede,

 

mit dem vorliegenden

Gesetzentwurf zur Errichtung einer Zukunftsstiftung erfüllt die Landesregierung

einen weiteren zentralen Punkt der Koalitionsvereinbarung.

 

Nach nur 11 Monaten

gemeinsamer Regierungszeit wird dem Landtag damit ein weiterer Baustein einer

auf Nachhaltigkeit angelegten Politikstrategie vorgelegt.

 

Mit der Einbringung des

Haushaltsplanentwurfs 2007 habe ich erstmals von der strategischen Ausrichtung

¿Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen¿ gesprochen und möchte diesen Weg

gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch weiterhin

beschreiten.

 

Nach der Schaffung eines

Pensionsfonds, nach der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts, nach

der stringenten Ausrichtung der Finanzplanung auf das Jahr 2020 liegt Ihnen heute

ein Gesetzentwurf vor, der das Vermögen des Landes durch Gründung einer

Zukunftsstiftung dauerhaft erhält.

 

Zur Geschichte:

 

Anrede,

 

In der

Koalitionsvereinbarung vom 18.04.2006 wurde festgelegt, dass das Vermögen des

Landes zu erhalten ist und Verkaufserlöse daher entweder dem Grundstock des

Landes oder einer Stiftung zur weiteren Entwicklung des Landes zuzuführen sind.

 

Mit dem nun dem Landtag zur Beratung und

Beschlussfassung zugeleiteten Gesetzentwurf soll die ¿Zukunftsstiftung des

Landes Sachsen-Anhalt¿, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet

werden. Zweck der Stiftung ist die

Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu

bestehenden Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft

und Forschung mit strategischer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung

des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Damit werden genau die Bereiche

gefördert, die Schwerpunkte dieser Legislaturperiode darstellen und die für die

Zukunftsfähigkeit dieses Landes stehen.

 

Ein wesentlicher Zweck der Stiftung ist

zudem die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater Finanzmittel für

diese Projekte. Die Einwerbung von Finanzmitteln der Europäischen Union oder

des Bundes sowie weiterer privater und öffentlicher Drittmittel durch die Projektträger

der Innovationsprojekte ist ein wesentliches Kriterium bei allen Förderentscheidungen.

 

Gem.

§ 3 des Stiftungsgesetzes bilden Erlöse aus Veräußerungen durch das Land Sachsen-Anhalt

das Stiftungsvermögen. Gemäß § 2 (2) des Stiftungsgesetzes ist ein wesentlicher

Zweck der Stiftung die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater

Finanzmittel. Mit dieser kapitalstockorientierten Finanzierungsform unter

Einbindung privater und zusätzlicher öffentlicher Mittel wird die

Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt zu einem wichtigen Baustein der

bereits beschriebenen nachhaltigen Finanzpolitik dieser Landesregierung. Auf

die Herausforderungen der Zukunft hinsichtlich der Finanzierung wichtiger

Schwerpunktaufgaben wurde mit der Stiftungsgründung eine nachhaltige Antwort gefunden.

 

Anrede,

 

Das

Stiftungsvermögen wird aus Erlösen aus der Veräußerung von Liegenschaften oder

Beteiligungen durch das Land Sachsen-Anhalt, unter vorherigem Abzug der Veräußerungskosten,

gebildet.

 

Die

Zuführung von Erlösen aus dem Verkauf von Liegenschaften des Landes in die Zukunftsstiftung

ist ohne Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Gesetzes über das

Sondervermögen ¿Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt¿ möglich, da das Gesetz

über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt als eine ¿abweichende

Regelung¿ im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung steht.

 

Ich

gehe davon aus, dass in 2007 und 2008 jährlich etwa 10 Mio. Euro der Stiftung

zufließen können, um zügig mit der Kapitalbildung zu beginnen. Denn jetzt heißt

es zunächst ansparen, möglichst viel, um später mit den Erträgen die

politischen Schwerpunktbereiche auch vernünftig fördern zu können.

 

Noch

anmerken möchte ich, dass die der Zukunftsstiftung zugeführten Mittel real

erhalten bleiben müssen. Es dürfen also lediglich die Nettoerträge ausgekehrt

werden.

 

Anrede,       

 

Der

Stiftungsrat besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter

 

- der im Landtag Sachsen-Anhalts

vertretenen Fraktionen,

 

- der Staatskanzlei,

 

- sowie des MW, des MK, des MLU, des

MLV, des MS und des MF

 

Die Einbindung des Landtags ist somit durch die

Fraktionsvertreterinnen bzw. ¿vertreter sichergestellt.

 

Der Stiftungszweck berührt insbesondere die Geschäftsbereiche

von MK und MW. Über die Schwerpunktsetzung im Stiftungsrat kann

Ressortinteressen Rechnung getragen werden. Nicht umsonst führt der

Innovationsbeauftragte der Landesregierung den Stiftungsrat an.

 

Einflussnahmen auf die inhaltliche Schwerpunksetzung

hinsichtlich der von der Stiftung zu fördernden Projekte sind über die Aufgaben

der Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht nicht möglich, da es sich um

eine Rechtsaufsicht handelt. Es ist daher sachgerecht, die Aufgaben der

Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht einem anderen Ressort zuzuweisen.

 

Da die Stiftung ihre Aufgaben mit Stiftungskapital

aus Vermögensveräußerungen des Landes erfüllt und der Substanzerhaltung große Bedeutung

zukommt, wurde die Anbindung an das MF beschlossen. Das ist sinnvoll und

richtig! Nicht ohne Grund wurde seinerzeit die Stiftung im Kapitel ¿Finanzen¿

des Koalitionsvertrages verankert.

 

Mit der Vorbereitung der Stiftungserrichtung hat das

Finanzministerium ein gutes Stück Vorarbeit geleistet. Nun ist es Ihre vornehme

Tätigkeit, die Errichtung zu beraten und zu beschließen. Ich rechne mit Ihrer

Unterstützung für diesen nachhaltigen finanzpolitischen Ansatz.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-1105

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