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Rede Minister Bullerjahn: Erste Beratung im
Landtag des Entwurfs eines Gesetzes über die
Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt
22.03.2007, Magdeburg – 9
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 09/07
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 09/07
Magdeburg, den 22. März 2007
Rede Minister Bullerjahn: Erste Beratung im
Landtag des Entwurfs eines Gesetzes über die
Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Anrede,
mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf zur Errichtung einer Zukunftsstiftung erfüllt die Landesregierung
einen weiteren zentralen Punkt der Koalitionsvereinbarung.
Nach nur 11 Monaten
gemeinsamer Regierungszeit wird dem Landtag damit ein weiterer Baustein einer
auf Nachhaltigkeit angelegten Politikstrategie vorgelegt.
Mit der Einbringung des
Haushaltsplanentwurfs 2007 habe ich erstmals von der strategischen Ausrichtung
¿Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen¿ gesprochen und möchte diesen Weg
gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch weiterhin
beschreiten.
Nach der Schaffung eines
Pensionsfonds, nach der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts, nach
der stringenten Ausrichtung der Finanzplanung auf das Jahr 2020 liegt Ihnen heute
ein Gesetzentwurf vor, der das Vermögen des Landes durch Gründung einer
Zukunftsstiftung dauerhaft erhält.
Zur Geschichte:
Anrede,
In der
Koalitionsvereinbarung vom 18.04.2006 wurde festgelegt, dass das Vermögen des
Landes zu erhalten ist und Verkaufserlöse daher entweder dem Grundstock des
Landes oder einer Stiftung zur weiteren Entwicklung des Landes zuzuführen sind.
Mit dem nun dem Landtag zur Beratung und
Beschlussfassung zugeleiteten Gesetzentwurf soll die ¿Zukunftsstiftung des
Landes Sachsen-Anhalt¿, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet
werden. Zweck der Stiftung ist die
Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu
bestehenden Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft
und Forschung mit strategischer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung
des Landes Sachsen-Anhalt.
Damit werden genau die Bereiche
gefördert, die Schwerpunkte dieser Legislaturperiode darstellen und die für die
Zukunftsfähigkeit dieses Landes stehen.
Ein wesentlicher Zweck der Stiftung ist
zudem die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater Finanzmittel für
diese Projekte. Die Einwerbung von Finanzmitteln der Europäischen Union oder
des Bundes sowie weiterer privater und öffentlicher Drittmittel durch die Projektträger
der Innovationsprojekte ist ein wesentliches Kriterium bei allen Förderentscheidungen.
Gem.
§ 3 des Stiftungsgesetzes bilden Erlöse aus Veräußerungen durch das Land Sachsen-Anhalt
das Stiftungsvermögen. Gemäß § 2 (2) des Stiftungsgesetzes ist ein wesentlicher
Zweck der Stiftung die Erschließung zusätzlicher öffentlicher und privater
Finanzmittel. Mit dieser kapitalstockorientierten Finanzierungsform unter
Einbindung privater und zusätzlicher öffentlicher Mittel wird die
Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt zu einem wichtigen Baustein der
bereits beschriebenen nachhaltigen Finanzpolitik dieser Landesregierung. Auf
die Herausforderungen der Zukunft hinsichtlich der Finanzierung wichtiger
Schwerpunktaufgaben wurde mit der Stiftungsgründung eine nachhaltige Antwort gefunden.
Anrede,
Das
Stiftungsvermögen wird aus Erlösen aus der Veräußerung von Liegenschaften oder
Beteiligungen durch das Land Sachsen-Anhalt, unter vorherigem Abzug der Veräußerungskosten,
gebildet.
Die
Zuführung von Erlösen aus dem Verkauf von Liegenschaften des Landes in die Zukunftsstiftung
ist ohne Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Gesetzes über das
Sondervermögen ¿Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt¿ möglich, da das Gesetz
über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt als eine ¿abweichende
Regelung¿ im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung steht.
Ich
gehe davon aus, dass in 2007 und 2008 jährlich etwa 10 Mio. Euro der Stiftung
zufließen können, um zügig mit der Kapitalbildung zu beginnen. Denn jetzt heißt
es zunächst ansparen, möglichst viel, um später mit den Erträgen die
politischen Schwerpunktbereiche auch vernünftig fördern zu können.
Noch
anmerken möchte ich, dass die der Zukunftsstiftung zugeführten Mittel real
erhalten bleiben müssen. Es dürfen also lediglich die Nettoerträge ausgekehrt
werden.
Anrede,
Der
Stiftungsrat besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter
- der im Landtag Sachsen-Anhalts
vertretenen Fraktionen,
- der Staatskanzlei,
- sowie des MW, des MK, des MLU, des
MLV, des MS und des MF
Die Einbindung des Landtags ist somit durch die
Fraktionsvertreterinnen bzw. ¿vertreter sichergestellt.
Der Stiftungszweck berührt insbesondere die Geschäftsbereiche
von MK und MW. Über die Schwerpunktsetzung im Stiftungsrat kann
Ressortinteressen Rechnung getragen werden. Nicht umsonst führt der
Innovationsbeauftragte der Landesregierung den Stiftungsrat an.
Einflussnahmen auf die inhaltliche Schwerpunksetzung
hinsichtlich der von der Stiftung zu fördernden Projekte sind über die Aufgaben
der Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht nicht möglich, da es sich um
eine Rechtsaufsicht handelt. Es ist daher sachgerecht, die Aufgaben der
Stiftungsbehörde und der Stiftungsaufsicht einem anderen Ressort zuzuweisen.
Da die Stiftung ihre Aufgaben mit Stiftungskapital
aus Vermögensveräußerungen des Landes erfüllt und der Substanzerhaltung große Bedeutung
zukommt, wurde die Anbindung an das MF beschlossen. Das ist sinnvoll und
richtig! Nicht ohne Grund wurde seinerzeit die Stiftung im Kapitel ¿Finanzen¿
des Koalitionsvertrages verankert.
Mit der Vorbereitung der Stiftungserrichtung hat das
Finanzministerium ein gutes Stück Vorarbeit geleistet. Nun ist es Ihre vornehme
Tätigkeit, die Errichtung zu beraten und zu beschließen. Ich rechne mit Ihrer
Unterstützung für diesen nachhaltigen finanzpolitischen Ansatz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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