Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn anlässlich der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt (22./23.
März 2007)
22.03.2007, Magdeburg – 8
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 08/07
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 08/07
Magdeburg, den 22. März 2007
Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn anlässlich der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt (22./23.
März 2007)
TOP 1. a) Aussprache zur Großen Anfrage
Strukturreform
der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt
Große
Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS
b)
Neugliederung der Finanzverwaltung nur durch Gesetz
Antrag
der Fraktion der Linkspartei.PDS
Anrede,
gestatten Sie mir
zunächst ein paar Vorbemerkungen zur Großen Anfrage.
Die Thematik
¿Strukturreform der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt¿ ist Ihnen als solche
nicht unbekannt ¿ unter anderem habe ich dazu im Rahmen der Fragestunde zur 9.
Sitzungsperiode des Landtages ausführlich (auch auf Grund von einigen Anfragen
dazu) vorgetragen.
Wie Ihnen bekannt
ist, hat die Koalition in ihrer Vereinbarung vom 18. April 2006 festgelegt, die
Zahl der Landesbehörden in allen Bereichen der Verwaltung durch Zusammenlegung
und Vergrößerung der Zuständigkeitsbezirke zu reduzieren.
Das Ziel dabei ist,
die Verwaltung weiter zu verschlanken und somit einen wirtschaftlichen Einsatz
von Personal und Haushaltsmitteln zu forcieren.
Ein Blick zurück:
Bereits im März 2005
hatte das Finanzministerium eine Überprüfung der Struktur der Finanzverwaltung
durch die OFD Magdeburg in Auftrag gegeben.
Der hierzu von der
OFD vorgelegte Zwischenbericht ging von der Prämisse einer vollständigen
Einräumigkeit der Verwaltung mit einem Finanzamt an jedem neuen Kreissitz aus.
Durch diese Variante
hätte zum einen eine Vielzahl bestehender Finanzamtsgebäude ohne
Nachnutzungsperspektive
aufgegeben werden
müssen und zum anderen wäre die Errichtung oder Anmietungen neuer
Liegenschaften für die dann größeren Finanzämter notwendig geworden.
Unter diesen
Voraussetzungen wäre eine Reduzierung von
Finanzamtsstandorten
nicht wirtschaftlich gewesen.
Das jetzige Ergebnis
der OFD Magdeburg ist auch mit dem im Januar 2006 vorgelegten Zwischenbericht
der OFD Magdeburg vereinbar. Ich möchte hierzu aus dem Zwischenbericht der OFD
zitieren:
¿Die Zahl der
Finanzämter sollte nur dann reduziert werden, wenn durch die Zusammenlegung in
der Bilanz Haushaltseinsparungen realisiert werden.... Ich weise aber
ausdrücklich darauf hin, dass eine konkrete Aussage hierzu noch der eingehenden
Analyse ... bedarf, die ich Ihnen mit meinem Abschlussbericht vorlegen werde.¿
Der Abschlussbericht stellt insoweit keine Abweichung, sondern eine bereits
angekündigte Weiterentwicklung des Zwischenberichtes dar.
Die Überprüfung im
Weiteren hat somit ergeben, dass in den landeseigenen Finanzamtsliegenschaften
aufgrund des sich verringernden Personalbedarfs Raumreserven entstanden sind
bzw. entstehen werden.
Dies war ein
Ansatzpunkt für die Zusammenlegung von Finanzämtern. Die Bewirtschaftung von
unproduktiven Flächen ist nicht zweckmäßig und somit kann erst bei der
vollständigen Aufgabe eines Standortes eine nachhaltige Kosteneinsparungen realisiert
werden.
Künftige Standorte
der Finanzämter werden:
Bitterfeld, Dessau, Eisleben, Genthin, Haldensleben, Halle,
Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Staßfurt, Stendal und
Wittenberg sein.
Die
Finanzamtsstandorte in Halberstadt, Köthen, Sangerhausen, Wernigerode und Zeitz
werden aufgegeben.
Die jeweils zwei
Stadtfinanzämter in Magdeburg und Halle werden zu je einem Finanzamt pro Stadt
zusammengeführt.
Die Entscheidung für
dieses Strukturkonzept wird im Betrachtungszeitraum
von 10 Jahren nach vorsichtigen Schätzungen zu Haushaltseinsparungen von rd. 17
Mio. ¿ führen.
Anrede,
nach diesen
allgemeinen Anmerkungen möchte ich weiter auf die Große Anfrage der Fraktion
der Linkspartei.PDS eingehen:
Mit der Großen
Anfrage vom 18. Dezember 2006 wird die Landesregierung um Stellungnahme zur
beschlossenen Strukturreform der Finanzverwaltung gebeten.
Sie geht dabei insbesondere auf
die Schwerpunktbereiche:
· Zielstellung der Umstrukturierungen,
· Quantität und Qualität der Dienstleistung,
· Wirtschaftlichkeit der Umstrukturierung sowie
· Personalfragen
ein.
Wie eben schon erwähnt, ist es
Ziel der Landesregierung ¿
bedingt durch die
demographische Entwicklung und zurückgehende Haushaltsmittel in unserem Land -
die Anzahl der Landesbehörden durch eine Verwaltungsreform anzupassen. Dies
wird unter anderem zur weiteren Senkung der Ausgaben des Landes für die Wahrnehmung
staatlicher Aufgaben führen.
Die Finanzverwaltung
hat deshalb die Reduzierung von Finanzamtstandorten unter Auslastung der in den
landeseigenen Liegenschaften vorhandenen Flächenreserven geprüft.
Durch das
beschlossene Konzept werden die weiterhin genutzten landeseigenen Liegenschaften weitgehend ausgelastet.
Unwirtschaftliche Leerstände werden vermieden. Auf Anmietungen wie bisher kann
vollständig verzichtet werden.
Somit kann der
Landeshaushalt durch den Wegfall der Mietausgaben und insgesamt geringeren
Bewirtschaftungskosten entlastet werden.
In Gesprächen mit
Vertretern der Finanzämter und den Personalvertretungen wurde wiederholt die
Einrichtung von Außenstellen an den Standorten, an denen Finanzämter aufgelöst
werden sollen, angeregt.
Dazu möchte ich
anmerken, dass - unabhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung ¿ solche
Außenstellen mit einem organisatorischen, technischen und somit auch
finanziellen Mehraufwand verbunden sind.
Zudem hat die Praxis
gezeigt, dass diese von den Bürgern nur geringfügig genutzt werden.
Auf Grund der
Strukturreform werden keine Personalreduzierungen für die steuerfachlichen
Aufgaben in den Finanzämtern verbunden sein.
Klar ist aber auch ¿
und das werden Sie im noch zur Beratung anstehende Personalentwicklungskonzept
wieder finden ¿ dass die Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt auf Grund des
prognostizierten Bevölkerungsrückgangs weiter zurückgeführt werden muss.
Die derzeitigen
Personalreduzierungen werden sich auf die durch die Aufgabe von Standorten
realisierbaren Einsparungen im Leitungsbereich sowie den Inneren Diensten beschränken.
Sie wird im Rahmen der natürlichen Personalfluktuation in Form von bewilligten
Altersteilzeitanträgen bzw. dem regulären Eintritt in Rente oder Ruhestand
erfolgen.
Die Neugestaltung
der Finanzamtsstruktur wird keine Auswirkung auf die Qualität der von der
Finanzverwaltung zu erbringenden Dienstleistungen haben.
In Bezug auf die
Qualität und Quantität der Dienstleistungen steht zwar immer die Wahrung der
Einräumigkeit der Verwaltung im Blickpunkt, aber trotz aller Bemühungen wird
der Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung nicht für die
Zuständigkeitsbezirke aller Finanzämter umgesetzt werden können.
Eine vollständige
Umsetzung der Einräumigkeit ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht
tragbar.
Mit dem
eGovernment-Projekt ELSTER ¿ kurz Elektronische Steuererklärung ¿ können die
Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt
übermitteln. Dieses Angebot macht schon jetzt den herkömmlichen ¿Gang zum Finanzamt¿
entbehrlich. So können steuerliche Belange schnell und einfach von zu Hause aus
erledigt werden und ein persönlicher Kontakt zum Finanzamt wird ¿ wenn
überhaupt - in immer wenigeren Fällen erforderlich.
Ein wesentliches
Thema der Großen Anfrage ist die Wirtschaftlichkeit der Strukturreform.
Die Neugestaltung
der Finanzverwaltung wird ¿ wie bereits ausgeführt - zu (vorsichtig geschätzten)
Kosteneinsparungen im Betrachtungszeitraum von rund 17 Mio. ¿ führen.
Dies belegt die
Notwendigkeit der Überprüfung der vorhandenen Strukturen.
Natürlich gibt es
auch Risiken bei der Umsetzung des Konzepts. So würde z.B. eine verzögerte
Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen auch zu zeitlichen Verzögerungen bei
den Standortschließungen führen. Die Veräußerung von Liegenschaften bzw. die
Aufgabe von angemieteten Objekten wäre dann erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Beispiel:
Die Sanierung der
sog. ¿Scheibe C¿ in Halle als Standort für das neue Finanzamt ist als
Grundpfeiler für die Umsetzung des Strukturkonzepts im Süden Sachsen-Anhalts
unabdingbar. Die bisher zu Finanzamtszwecken genutzten landeseigenen Gebäude in
Halle sind stark sanierungsbedürftig.
Ich bin aber
zuversichtlich, dass alle Beteiligten die notwendigen Anstrengungen für eine
termingerechte Fertigstellung der bereits von der früheren Landesregierung
beschlossenen Baumaßnahmen unternehmen werden.
Neben den
notwendigen ¿Baukosten¿ werden darüber hinaus Kosten für die Umzüge der
Behörden, die IT-Ausstattung sowie Reisekosten anfallen. Die schon jetzt
erkennbaren Aufwendungen sind in der durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse
enthalten. Die Einsparungen aus der Zusammenlegung von Finanzämter sind dabei
berücksichtigt worden.
In der
Kosten-Nutzen-Analyse wurden umfassend die monetären Auswirkungen der Strukturreform
betrachtet. Sie stellt neben den monetären Kennwerten auch die nicht in Geld zu
bewertenden Aspekte und Wirkungen dar und entspricht somit den Anforderungen
der Landeshaushaltsordnung nach einer umfassenden Darstellung der
gesamtwirtschaftlichen Nutzen und Kosten.
Anrede,
in der Großen
Anfrage wird auch auf die Resonanz der von der Landesregierung getroffenen
Entscheidungen bei den Beschäftigten bzw. deren Vertretungen eingegangen.
Die von
Standortschließungen betroffenen Beschäftigen stehen naturgemäß der Strukturreform
kritisch gegenüber. So bedingt eine Standortschließung in der Regel einen Dienstortwechsel,
der ggf. mit längeren Anfahrtszeiten oder mit einem Wechsel des Aufgabengebiets
verbunden ist. Hier werden bei der Umsetzung der Reform durch die Personaldienststellen
in enger Abstimmung mit den Personalvertretungen Lösungen gesucht werden, die
den Bedürfnissen der Beschäftigten soweit wie möglich entsprechen.
Die Steuerverwaltung
wird deshalb die Beschäftigten in die Umsetzungsplanungen einbeziehen und
Dienstortwechsel über nicht unmittelbar betroffene Finanzämter in Form sog.
¿Kettenversetzungen¿ anbieten.
Dieser Mehraufwand
für die Personaldienststellen wird durch die Steuerverwaltung erbracht werden,
um sozial verträgliche und den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechende
Lösungen zu finden.
Lassen Sie mich noch
auf ein vorgebrachtes Argument - welches sich gegen die Strukturreform richtet
¿ eingehen:
Die Schließung eines
Finanzamtes kann für die betroffene Stadt sowie die Region eine wirtschaftliche
Schwächung bedeuten.
Wir haben uns bemüht
- in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kommunen ¿ eine für alle Beteiligten
zufrieden stellende wirtschaftliche Lösungen zu erreichen.
Die nach bekannt
werden der Planungen der Landesregierung zur Strukturreform der Finanzverwaltung
eingegangenen Angebote zur Unterbringung der Finanzämter wurden berücksichtigt.
Die durchgeführten Kosten-Nutzen-Analysen haben gezeigt, dass die ausgewählten
Liegenschaften den Interessen der Steuerverwaltung und den gesamtgesellschaftlichen
Interessen am weitesten entgegenkommen.
Abschließend möchte
ich feststellen, dass in Abwägung aller Argumente für und gegen die
Strukturreform aus meiner Sicht deutlich geworden ist, dass das beschlossene
Standortkonzept strukturpolitisch ausgewogen ist und die verschiedenen
gesellschaftlichen Zielsetzungen angemessen berücksichtigt.
Die persönlichen
Interessen der Bürger auf eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen
Dienstleistungen sind ebenso wie die übergreifenden Interessen in Bezug auf
eine effiziente und kostengünstige Verwaltung in die Konzeption eingeflossen.
Auflösen lässt sich dieser Zielkonflikt aber nicht in jedem Fall.
Anrede,
lassen Sie mich nun
auf den im Zusammenhang mit der Neugliederung der Finanzverwaltung gestellten
Antrag der Linkspartei.PDS eingehen.
Die Linkspartei.PDS
hat beantragt, dass ein Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Finanzverwaltung
vorgelegt werden soll.
Sie begründet die
Erforderlichkeit mit einem Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Hiernach sei für die
Neuordnung der Finanzverwaltung eine gesetzliche Regelung erforderlich, soweit
die Anzahl der Finanzämter reduziert wird.
Dies soll aus § 7 Abs. 3 und 4 Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz
folgen, der durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzverwaltung nicht verdrängt
werde.
Auch wenn die
Rechtsauffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht mit der bisher
von der Landesregierung vertretenen Auffassung übereinstimmt, möchte ich
vorausschicken, dass ich die Einwendungen ernst nehme.
Lassen Sie mich kurz
ausführen:
Schon im Jahre 2002
bei der Erarbeitung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes wurde vom
Finanzministerium darauf hingewiesen, dass im Entwurf ein klarstellender
Hinweis ¿Von diesem Gesetz unberührt
bleiben die Landesfinanzbehörden nach § 2 FVG¿ aufgenommen wird.
Innerhalb der
damaligen Kabinettsbehandlungen wurde diese Notwendigkeit durch die Juristen
der Stk, des MJ und des MI nicht gesehen (was Ihnen, Herr Prof. Paque, nicht
unbekannt sein dürfte).
Es bestand damals ¿
wie auch heute noch ¿ die Auffassung, dass zur Änderung der Anzahl von
Finanzbehörden keine gesetzliche Regelung notwendig ist.
Unbestritten war und
ist, dass der Sitz, so wie auch der Bezirk von Finanzbehörden, ebenfalls nicht
durch Gesetz zu regeln ist.
Hinsichtlich der
Anzahl der Finanzbehörden besteht nunmehr auf Grundlage der jetzt geltenden
Rechtslage eine unterschiedliche Auffassung zwischen Landesregierung und dem
Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.
Hierzu noch eine
Anmerkung:
Nach unserem
Kenntnisstand wurden Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Finanzämter auch in
anderen Ländern ¿ wie dies auch bei uns beabsichtigt war ¿ im Anordnungs- bzw.
Verordnungswege geregelt.
Nachfragen in den
von vergleichbaren Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren
¿betroffenen" Ländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
ergaben, dass auch in diesen Ländern die Änderung der Aufbaustruktur im
Verordnungswege geregelt wurde.
Anrede,
klar ist, dass wir
an der Umsetzung der Reform festhalten werden und weiterhin die notwendigen
Maßnahmen vorbereiten.
Da wir allerdings
vermeiden möchten, dass die Strukturveränderungen in der Finanzverwaltung einer
permanenten kritischen juristischen Auseinandersetzung unterliegen, werden wir
im Wege einer gesetzgeberischen Klarstellung das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz
ändern. Die Änderung wird dahin gehend sein, dass das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz
nicht auf die Landesfinanzämter anwendbar ist.
Dies ist vor allem
deshalb notwendig, weil wir in Zukunft weitere Veränderungen in der Finanzverwaltung
unseres Landes vornehmen werden müssen.
Insofern werden wir
den Antrag der Linkspartei.PDS ¿ welcher die Klarstellung fordert ¿ nutzen, um
zum einen in den Ausschüssen für Finanzen, Inneres und Justiz sowohl über das
Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als auch über unsere
Rechtsauffassung zu diskutieren und zum anderen als Landesregierung
gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die von mir soeben erwähnte
Gesetzesänderung zügig in Angriff genommen wird.
Anrede,
um es nochmals
deutlich zu sagen, die Landesregierung wird die von ihr beschlossenen
Änderungen in Bezug auf Anzahl, Sitz und Bezirk umsetzen.
Ich sage aber zu,
dass wir bis zu der dazu notwendigen Beschlussfassung keine rechtlichen
Verpflichtungen eingehen werden, um dem parlamentarischem Prozess nicht vorzugreifen.
Ich denke, damit ein Verfahren gefunden zu haben, welches allen Interessen
gerecht wird.
Ich danke für die
Aufmerksamkeit!
Impressum:
Ministerium der Finanzen des
Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de