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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn anlässlich der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt (22./23.
März 2007)

22.03.2007, Magdeburg – 8

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 08/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 08/07

 

 

 

Magdeburg, den 22. März 2007

 

 

 

 

 

Redebeitrag von Finanzminister Jens

Bullerjahn anlässlich der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt (22./23.

März 2007)

 

TOP 1. a) Aussprache zur Großen Anfrage

 

  Strukturreform

der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt

 

  Große

Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS

 

  b)

Neugliederung der Finanzverwaltung nur durch Gesetz

 

  Antrag

der Fraktion der Linkspartei.PDS  

 

 

 

Anrede,

 

gestatten Sie mir

zunächst ein paar Vorbemerkungen zur Großen Anfrage.

 

Die Thematik

¿Strukturreform der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt¿ ist Ihnen als solche

nicht unbekannt ¿ unter anderem habe ich dazu im Rahmen der Fragestunde zur 9.

Sitzungsperiode des Landtages ausführlich (auch auf Grund von einigen Anfragen

dazu) vorgetragen.  

 

Wie Ihnen bekannt

ist, hat die Koalition in ihrer Vereinbarung vom 18. April 2006 festgelegt, die

Zahl der Landesbehörden in allen Bereichen der Verwaltung durch Zusammenlegung

und Vergrößerung der Zuständigkeitsbezirke zu reduzieren.

 

Das Ziel dabei ist,

die Verwaltung weiter zu verschlanken und somit einen wirtschaftlichen Einsatz

von Personal und Haushaltsmitteln zu forcieren.

 

Ein Blick zurück:

 

Bereits im März 2005

hatte das Finanzministerium eine Überprüfung der Struktur der Finanzverwaltung

durch die OFD Magdeburg in Auftrag gegeben.

 

Der hierzu von der

OFD vorgelegte Zwischenbericht ging von der Prämisse einer vollständigen

Einräumigkeit der Verwaltung mit einem Finanzamt an jedem neuen Kreissitz aus.

 

Durch diese Variante

hätte zum einen eine Vielzahl bestehender Finanzamtsgebäude ohne

Nachnutzungsperspektive

 

aufgegeben werden

müssen und zum anderen wäre die Errichtung oder Anmietungen neuer

Liegenschaften für die dann größeren Finanzämter notwendig geworden. 

 

Unter diesen

Voraussetzungen wäre eine Reduzierung von

 

Finanzamtsstandorten

nicht wirtschaftlich gewesen.

 

Das jetzige Ergebnis

der OFD Magdeburg ist auch mit dem im Januar 2006 vorgelegten Zwischenbericht

der OFD Magdeburg vereinbar. Ich möchte hierzu aus dem Zwischenbericht der OFD

zitieren:

 

¿Die Zahl der

Finanzämter sollte nur dann reduziert werden, wenn durch die Zusammenlegung in

der Bilanz Haushaltseinsparungen realisiert werden.... Ich weise aber

ausdrücklich darauf hin, dass eine konkrete Aussage hierzu noch der eingehenden

Analyse ... bedarf, die ich Ihnen mit meinem Abschlussbericht vorlegen werde.¿

Der Abschlussbericht stellt insoweit keine Abweichung, sondern eine bereits

angekündigte Weiterentwicklung des Zwischenberichtes dar.

 

Die Überprüfung im

Weiteren hat somit ergeben, dass in den landeseigenen Finanzamtsliegenschaften

aufgrund des sich verringernden Personalbedarfs Raumreserven entstanden sind

bzw. entstehen werden.

 

Dies war ein

Ansatzpunkt für die Zusammenlegung von Finanzämtern. Die Bewirtschaftung von

unproduktiven Flächen ist nicht zweckmäßig und somit kann erst bei der

vollständigen Aufgabe eines Standortes eine nachhaltige Kosteneinsparungen realisiert

werden.

 

Künftige Standorte

der Finanzämter werden:

Bitterfeld, Dessau, Eisleben, Genthin, Haldensleben, Halle,

Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Staßfurt, Stendal und

Wittenberg sein.

 

Die

Finanzamtsstandorte in Halberstadt, Köthen, Sangerhausen, Wernigerode und Zeitz

werden aufgegeben.

 

Die jeweils zwei

Stadtfinanzämter in Magdeburg und Halle werden zu je einem Finanzamt pro Stadt

zusammengeführt.

 

Die Entscheidung für

dieses Strukturkonzept wird im  Betrachtungszeitraum

von 10 Jahren nach vorsichtigen Schätzungen zu Haushaltseinsparungen von rd. 17

Mio. ¿ führen.

 

Anrede,

 

nach diesen

allgemeinen Anmerkungen möchte ich weiter auf die Große Anfrage der Fraktion

der Linkspartei.PDS eingehen: 

 

Mit der Großen

Anfrage vom 18. Dezember 2006 wird die Landesregierung um Stellungnahme zur

beschlossenen Strukturreform der Finanzverwaltung gebeten.

 

Sie geht dabei insbesondere auf

die Schwerpunktbereiche:

 

· Zielstellung der Umstrukturierungen,

 

· Quantität und Qualität der Dienstleistung,

 

· Wirtschaftlichkeit der Umstrukturierung sowie

 

· Personalfragen

 

ein.

 

Wie eben schon erwähnt, ist es

Ziel der Landesregierung ¿

 

bedingt durch die

demographische Entwicklung und zurückgehende Haushaltsmittel in unserem Land -

die Anzahl der Landesbehörden durch eine Verwaltungsreform anzupassen. Dies

wird unter anderem zur weiteren Senkung der Ausgaben des Landes für die Wahrnehmung

staatlicher Aufgaben führen.

 

Die Finanzverwaltung

hat deshalb die Reduzierung von Finanzamtstandorten unter Auslastung der in den

landeseigenen Liegenschaften vorhandenen Flächenreserven geprüft.

 

Durch das

beschlossene Konzept werden die weiterhin genutzten  landeseigenen Liegenschaften weitgehend ausgelastet.

Unwirtschaftliche Leerstände werden vermieden. Auf Anmietungen wie bisher kann

vollständig verzichtet werden.

 

Somit kann der

Landeshaushalt durch den Wegfall der Mietausgaben und insgesamt geringeren

Bewirtschaftungskosten entlastet werden.

 

In Gesprächen mit

Vertretern der Finanzämter und den Personalvertretungen wurde wiederholt die

Einrichtung von Außenstellen an den Standorten, an denen Finanzämter aufgelöst

werden sollen, angeregt.

 

Dazu möchte ich

anmerken, dass - unabhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung ¿ solche

Außenstellen mit einem organisatorischen, technischen und somit auch

finanziellen Mehraufwand verbunden sind.

 

Zudem hat die Praxis

gezeigt, dass diese von den Bürgern nur geringfügig genutzt werden.

 

Auf Grund der

Strukturreform werden keine Personalreduzierungen für die steuerfachlichen

Aufgaben in den Finanzämtern verbunden sein.

 

Klar ist aber auch ¿

und das werden Sie im noch zur Beratung anstehende Personalentwicklungskonzept

wieder finden ¿ dass die Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt auf Grund des

prognostizierten Bevölkerungsrückgangs weiter zurückgeführt werden muss.

 

Die derzeitigen

Personalreduzierungen werden sich auf die durch die Aufgabe von Standorten

realisierbaren Einsparungen im Leitungsbereich sowie den Inneren Diensten beschränken.

Sie wird im Rahmen der natürlichen Personalfluktuation in Form von bewilligten

Altersteilzeitanträgen bzw. dem regulären Eintritt in Rente oder Ruhestand

erfolgen.

 

Die Neugestaltung

der Finanzamtsstruktur wird keine Auswirkung auf die Qualität der von der

Finanzverwaltung zu erbringenden Dienstleistungen haben.

 

In Bezug auf die

Qualität und Quantität der Dienstleistungen steht zwar immer die Wahrung der

Einräumigkeit der Verwaltung im Blickpunkt, aber trotz aller Bemühungen wird

der Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung nicht für die

Zuständigkeitsbezirke aller Finanzämter umgesetzt werden können.

 

Eine vollständige

Umsetzung der Einräumigkeit ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht

tragbar.

 

Mit dem

eGovernment-Projekt ELSTER ¿ kurz Elektronische Steuererklärung ¿ können die

Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt

übermitteln. Dieses Angebot macht schon jetzt den herkömmlichen ¿Gang zum Finanzamt¿

entbehrlich. So können steuerliche Belange schnell und einfach von zu Hause aus

erledigt werden und ein persönlicher Kontakt zum Finanzamt wird ¿ wenn

überhaupt - in immer wenigeren Fällen erforderlich.

 

Ein wesentliches

Thema der Großen Anfrage ist die Wirtschaftlichkeit der Strukturreform.

 

Die Neugestaltung

der Finanzverwaltung wird ¿ wie bereits ausgeführt - zu (vorsichtig geschätzten)

Kosteneinsparungen im Betrachtungszeitraum von rund 17 Mio. ¿ führen.

 

Dies belegt die

Notwendigkeit der Überprüfung der vorhandenen Strukturen.

 

Natürlich gibt es

auch Risiken bei der Umsetzung des Konzepts. So würde z.B. eine verzögerte

Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen auch zu zeitlichen Verzögerungen bei

den Standortschließungen führen. Die Veräußerung von Liegenschaften bzw. die

Aufgabe von angemieteten Objekten wäre dann erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Beispiel:

 

Die Sanierung der

sog. ¿Scheibe C¿ in Halle als Standort für das neue Finanzamt ist als

Grundpfeiler für die Umsetzung des Strukturkonzepts im Süden Sachsen-Anhalts

unabdingbar. Die bisher zu Finanzamtszwecken genutzten landeseigenen Gebäude in

Halle sind stark sanierungsbedürftig.

 

Ich bin aber

zuversichtlich, dass alle Beteiligten die notwendigen Anstrengungen für eine

termingerechte Fertigstellung der bereits von der früheren Landesregierung

beschlossenen Baumaßnahmen unternehmen werden.

 

Neben den

notwendigen ¿Baukosten¿ werden darüber hinaus Kosten für die Umzüge der

Behörden, die IT-Ausstattung sowie Reisekosten anfallen. Die schon jetzt

erkennbaren Aufwendungen sind in der durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse

enthalten. Die Einsparungen aus der Zusammenlegung von Finanzämter sind dabei

berücksichtigt worden.

 

In der

Kosten-Nutzen-Analyse wurden umfassend die monetären Auswirkungen der Strukturreform

betrachtet. Sie stellt neben den monetären Kennwerten auch die nicht in Geld zu

bewertenden Aspekte und Wirkungen dar und entspricht somit den Anforderungen

der Landeshaushaltsordnung nach einer umfassenden Darstellung der

gesamtwirtschaftlichen Nutzen und Kosten.

 

Anrede,

 

in der Großen

Anfrage wird auch auf die Resonanz der von der Landesregierung getroffenen

Entscheidungen bei den Beschäftigten bzw. deren Vertretungen eingegangen.

 

Die von

Standortschließungen betroffenen Beschäftigen stehen naturgemäß der Strukturreform

kritisch gegenüber. So bedingt eine Standortschließung in der Regel einen Dienstortwechsel,

der ggf. mit längeren Anfahrtszeiten oder mit einem Wechsel des Aufgabengebiets

verbunden ist. Hier werden bei der Umsetzung der Reform durch die Personaldienststellen

in enger Abstimmung mit den Personalvertretungen Lösungen gesucht werden, die

den Bedürfnissen der Beschäftigten soweit wie möglich entsprechen.

 

Die Steuerverwaltung

wird deshalb die Beschäftigten in die Umsetzungsplanungen einbeziehen und

Dienstortwechsel über nicht unmittelbar betroffene Finanzämter in Form sog.

¿Kettenversetzungen¿ anbieten.

 

Dieser Mehraufwand

für die Personaldienststellen wird durch die Steuerverwaltung erbracht werden,

um sozial verträgliche und den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechende

Lösungen zu finden.

 

Lassen Sie mich noch

auf ein vorgebrachtes Argument - welches sich gegen die Strukturreform richtet

¿ eingehen:

 

Die Schließung eines

Finanzamtes kann für die betroffene Stadt sowie die Region eine wirtschaftliche

Schwächung bedeuten.

 

Wir haben uns bemüht

- in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kommunen ¿ eine für alle Beteiligten

zufrieden stellende wirtschaftliche Lösungen zu erreichen.

 

Die nach bekannt

werden der Planungen der Landesregierung zur Strukturreform der Finanzverwaltung

eingegangenen Angebote zur Unterbringung der Finanzämter wurden berücksichtigt.

Die durchgeführten Kosten-Nutzen-Analysen haben gezeigt, dass die ausgewählten

Liegenschaften den Interessen der Steuerverwaltung und den gesamtgesellschaftlichen

Interessen am weitesten entgegenkommen.

 

Abschließend möchte

ich feststellen, dass in Abwägung aller Argumente für und gegen die

Strukturreform aus meiner Sicht deutlich geworden ist, dass das beschlossene

Standortkonzept strukturpolitisch ausgewogen ist und die verschiedenen

gesellschaftlichen Zielsetzungen angemessen berücksichtigt.

 

Die persönlichen

Interessen der Bürger auf eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen

Dienstleistungen sind ebenso wie die übergreifenden Interessen in Bezug auf

eine effiziente und kostengünstige Verwaltung in die Konzeption eingeflossen.

Auflösen lässt sich dieser Zielkonflikt aber nicht in jedem Fall.

 

Anrede,

 

lassen Sie mich nun

auf den im Zusammenhang mit der Neugliederung der Finanzverwaltung gestellten

Antrag der Linkspartei.PDS eingehen.

 

Die Linkspartei.PDS

hat beantragt, dass ein Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Finanzverwaltung

vorgelegt werden soll.

 

Sie begründet die

Erforderlichkeit mit einem Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

 

Hiernach sei für die

Neuordnung der Finanzverwaltung eine gesetzliche Regelung erforderlich, soweit

die Anzahl der Finanzämter reduziert wird. 

Dies soll aus § 7 Abs. 3 und 4 Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz

folgen, der durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzverwaltung nicht verdrängt

werde.

 

Auch wenn die

Rechtsauffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht mit der bisher

von der Landesregierung vertretenen Auffassung übereinstimmt, möchte ich

vorausschicken, dass ich die Einwendungen ernst nehme.

 

Lassen Sie mich kurz

ausführen:

 

Schon im Jahre 2002

bei der Erarbeitung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes wurde vom

Finanzministerium darauf hingewiesen, dass im Entwurf ein klarstellender

Hinweis  ¿Von diesem Gesetz unberührt

bleiben die Landesfinanzbehörden nach § 2 FVG¿ aufgenommen wird.

 

Innerhalb der

damaligen Kabinettsbehandlungen wurde diese Notwendigkeit durch die Juristen

der Stk, des MJ und des MI nicht gesehen (was Ihnen, Herr Prof. Paque, nicht

unbekannt sein dürfte).   

 

Es bestand damals ¿

wie auch heute noch ¿ die Auffassung, dass zur Änderung der Anzahl von

Finanzbehörden keine gesetzliche Regelung notwendig ist.

 

Unbestritten war und

ist, dass der Sitz, so wie auch der Bezirk von Finanzbehörden, ebenfalls nicht

durch Gesetz zu regeln ist.

 

Hinsichtlich der

Anzahl der Finanzbehörden besteht nunmehr auf Grundlage der jetzt geltenden

Rechtslage eine unterschiedliche Auffassung zwischen Landesregierung und dem

Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.

 

Hierzu noch eine

Anmerkung:

 

Nach unserem

Kenntnisstand wurden Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Finanzämter auch in

anderen Ländern ¿ wie dies auch bei uns beabsichtigt war ¿ im Anordnungs- bzw.

Verordnungswege geregelt.

 

Nachfragen in den

von vergleichbaren Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren

¿betroffenen" Ländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

ergaben, dass auch in diesen Ländern die Änderung der Aufbaustruktur im

Verordnungswege geregelt wurde.

 

Anrede,

 

klar ist, dass wir

an der Umsetzung der Reform festhalten werden und weiterhin die notwendigen

Maßnahmen vorbereiten.

 

Da wir allerdings

vermeiden möchten, dass die Strukturveränderungen in der Finanzverwaltung einer

permanenten kritischen juristischen Auseinandersetzung unterliegen, werden wir

im Wege einer gesetzgeberischen Klarstellung das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz

ändern. Die Änderung wird dahin gehend sein, dass das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz

nicht auf die Landesfinanzämter anwendbar ist.

 

Dies ist vor allem

deshalb notwendig, weil wir in Zukunft weitere Veränderungen in der Finanzverwaltung

unseres Landes vornehmen werden müssen.

 

Insofern werden wir

den Antrag der Linkspartei.PDS ¿ welcher die Klarstellung fordert ¿ nutzen, um

zum einen in den Ausschüssen für Finanzen, Inneres und Justiz sowohl über das

Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als auch über unsere

Rechtsauffassung zu diskutieren und zum anderen als Landesregierung

gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die von mir soeben erwähnte

Gesetzesänderung zügig in Angriff genommen wird.

 

Anrede,

 

um es nochmals

deutlich zu sagen, die Landesregierung wird die von ihr beschlossenen

Änderungen in Bezug auf Anzahl, Sitz und Bezirk umsetzen.

 

Ich sage aber zu,

dass wir bis zu der dazu notwendigen Beschlussfassung keine rechtlichen

Verpflichtungen eingehen werden, um dem parlamentarischem Prozess nicht vorzugreifen.

Ich denke, damit ein Verfahren gefunden zu haben, welches allen Interessen

gerecht wird.

 

Ich danke für die

Aufmerksamkeit!

 

 

 

 

 

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