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Kolb begrüßt Urteil zu
Anti-Nazi-Symbolen
15.03.2007, Magdeburg – 16
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 016/07
Magdeburg, den 15. März 2007
Kolb begrüßt Urteil zu
Anti-Nazi-Symbolen
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat es
ausdrücklich begrüßt, dass der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit des Verwendens
von Anti-Nazi-Symbolen deutlich eingeschränkt hat. ¿Das ist ein wichtig Signal
für diejenigen, die sich gegen Rechtextremismus engagieren und das durch das
Tragen von Stickern oder T-Shirts mit durchgestrichenen oder zertretenen Hakenkreuzen
öffentlich zeigen¿, so Kolb. Die Ministerin betonte, es sei vor dem Hintergrund
der deutschen Geschichte richtig, das Zeigen von Hakenkreuzen und anderen
NS-Symbolen unter Strafe zu stellen. ¿Aber es ist ebenso richtig, solche
Darstellungen von der Strafbarkeit auszunehmen, deren ganz eindeutiges Ziel es
ist, NS-Symbole zu verunglimpfen¿, so Kolb.
Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision eines
Versandhändlers zu entscheiden, der wegen des Vertriebs von Ansteckern und
Kleidungsstücken mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen zu einer
Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann wurde freigesprochen.
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