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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Der Wels darf in Sachsen-Anhalt
wieder ab einer Länge von 70 cm gefangen werden

15.03.2007, Halle (Saale) – 15

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 15/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 15/07

 

 

 

Halle (Saale), den 15. März 2007

 

 

 

Der Wels darf in Sachsen-Anhalt

wieder ab einer Länge von 70 cm gefangen werden

 

 

 

Für den Wels in der Elbe und ihren

Nebengewässern in Sachsen-Anhalt sind in der Fischerei nur noch ein Mindestmaß

von 70 cm und eine Schonzeit vom 15. Februar bis zum 30. Juni zu beachten.

 

 

 

Das bisher beim Fang geltende

Sondermindestmaß von 90 cm wird damit aufgehoben.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Der Wels war bis 1992 in der Mittelelbe

in Sachsen-Anhalt ausgerottet. Deshalb startete der Landesfischereiverband

Sachsen-Anhalt e.V. im Jahr 1992 ein Wiederansiedlungsprogramm. Das Land hat

sich am Erstbesatz der Gewässer mit dem Wels mit Fördermitteln in Höhe von

66.000 DM (33745,26 Euro) beteiligt.

 

 

 

Zur Unterstützung der

Wiederansiedlung hatte das Regierungspräsidium Magdeburg als obere

Fischereibehörde den Wels in der Elbe bis 1997 zunächst ganzjährig unter Schutz

gestellt und danach ein Sondermindestmaß von 90 cm festgelegt. Unter dieser

Größe mussten die Tiere wieder freigelassen werden.

 

 

 

15 Jahre später hat sich nunmehr der

Welsbestand der Elbe soweit erholt, dass eine Gefährdung durch die Fischerei

nicht mehr möglich ist. Dies geht nicht nur aus den Fangberichten der

ortsansässigen Fischer und Angler hervor, sondern auch aus Untersuchungen des

Instituts für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow in den Jahren 2005/06. Diese

wissenschaftlichen Untersuchungen wurden ebenfalls mit Fördermitteln des Landes

finanziert. Sie zeigen, dass der Welsbestand der Mittelelbe einen für diese Art

typischen Altersaufbau aufweist. Die Individuendichten sind normal und die

Welsfänge haben in den Jahren nach 2001 deutlich zugenommen. Mittlerweile

können im Mittelelbegebiet des Landes Sachsen-Anhalt wieder Welse von 1,50 m

Länge gefangen werden.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat deshalb

die Festsetzung des Mindestmaßes auf 90 cm für den Wels (Silurus glanis) in der

Elbe und ihren Nebengewässern in Sachsen-Anhalt aufgehoben.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 7

06114 Halle (Saale)

Tel: (0345) 514-1245 / -1246

Fax: (0345) 514-1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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