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Der Wels darf in Sachsen-Anhalt
wieder ab einer Länge von 70 cm gefangen werden
15.03.2007, Halle (Saale) – 15
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 15/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 15/07
Halle (Saale), den 15. März 2007
Der Wels darf in Sachsen-Anhalt
wieder ab einer Länge von 70 cm gefangen werden
Für den Wels in der Elbe und ihren
Nebengewässern in Sachsen-Anhalt sind in der Fischerei nur noch ein Mindestmaß
von 70 cm und eine Schonzeit vom 15. Februar bis zum 30. Juni zu beachten.
Das bisher beim Fang geltende
Sondermindestmaß von 90 cm wird damit aufgehoben.
Hintergrund:
Der Wels war bis 1992 in der Mittelelbe
in Sachsen-Anhalt ausgerottet. Deshalb startete der Landesfischereiverband
Sachsen-Anhalt e.V. im Jahr 1992 ein Wiederansiedlungsprogramm. Das Land hat
sich am Erstbesatz der Gewässer mit dem Wels mit Fördermitteln in Höhe von
66.000 DM (33745,26 Euro) beteiligt.
Zur Unterstützung der
Wiederansiedlung hatte das Regierungspräsidium Magdeburg als obere
Fischereibehörde den Wels in der Elbe bis 1997 zunächst ganzjährig unter Schutz
gestellt und danach ein Sondermindestmaß von 90 cm festgelegt. Unter dieser
Größe mussten die Tiere wieder freigelassen werden.
15 Jahre später hat sich nunmehr der
Welsbestand der Elbe soweit erholt, dass eine Gefährdung durch die Fischerei
nicht mehr möglich ist. Dies geht nicht nur aus den Fangberichten der
ortsansässigen Fischer und Angler hervor, sondern auch aus Untersuchungen des
Instituts für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow in den Jahren 2005/06. Diese
wissenschaftlichen Untersuchungen wurden ebenfalls mit Fördermitteln des Landes
finanziert. Sie zeigen, dass der Welsbestand der Mittelelbe einen für diese Art
typischen Altersaufbau aufweist. Die Individuendichten sind normal und die
Welsfänge haben in den Jahren nach 2001 deutlich zugenommen. Mittlerweile
können im Mittelelbegebiet des Landes Sachsen-Anhalt wieder Welse von 1,50 m
Länge gefangen werden.
Das Landesverwaltungsamt hat deshalb
die Festsetzung des Mindestmaßes auf 90 cm für den Wels (Silurus glanis) in der
Elbe und ihren Nebengewässern in Sachsen-Anhalt aufgehoben.
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