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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesentwicklungsminister Daehre:
Planungsregionen in Sachsen-Anhalt werden an neue Gebietsstruktur des Landes
angepasst

06.02.2007, Magdeburg – 72

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 072/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 072/07

 

 

 

Magdeburg, den 6. Februar 2007

 

 

 

Landesentwicklungsminister Daehre:

Planungsregionen in Sachsen-Anhalt werden an neue Gebietsstruktur des Landes

angepasst

 

Die Zuordnung der Landkreise und

kreisfreien Städte zu den fünf bestehenden Planungsregionen bleibt nach der

Gebietsreform weitgehend erhalten. Das Kabinett habe einem entsprechenden Entwurf

zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt, teilte Landesentwicklungsminister

Dr. Karl-Heinz Daehre heute mit. ¿Ein wichtiger Aspekt bei der Neugliederung

der Planungsregionen ist die Absicht, den Umlandbereich der Oberzentren nicht

zu zerschneiden¿, erläuterte der Minister.

 

Nach Auskunft von Daehre gehören

zur Planungsregion Magdeburg künftig neben der

Landeshauptstadt auch der Landkreis Börde, der Salzlandkreis, und das

Jerichower Land. Die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg setzt sich aus

der kreisfreien Stadt Dessau sowie den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und

Wittenberg zusammen. Zur Planungsregion Halle gehören die kreisfreie Stadt Halle,

sowie die Landkreise Burgenland und Saalekreis. Die Planungsregion Harz

bildet sich aus den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz. Die Planungsregion Altmark bleibt

unverändert bestehen. Zu ihr gehören der Altmarkkreis Salzwedel und der

Landkreis Stendal.

 

Der vorgelegte Gesetzentwurf

soll bis Anfang März eine Anhörungsphase durchlaufen, an der neben den

kommunalen Spitzenverbänden auch die Landkreise, kreisfreien Städte und

regionalen Planungsgemeinschaften beteiligt sind. Die Neuordnung der

Planungsregionen soll mit dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli

wirksam werden.

 

Die

zeitgleiche Anpassung ist notwendig, weil die Landkreise in ihrem bisherigen

Zuschnitt mit der Gebietsreform aufgelöst werden. Diese Lage würde dazu führen,

dass einzelne, derzeit noch laufende Verfahren zur Aufstellung von Regionalen

Entwicklungsplänen mangels örtlicher Zuständigkeit einer Regionalen Planungsgemeinschaft

nicht weitergeführt werden könnten. Die Aufstellungsverfahren könnten auch

nicht neu begonnen werden, weil gesetzlich nicht geregelt wäre, welche

Regionale Planungsgemeinschaft zuständig wäre.

 

Dies hätte beispielsweise zur Folge,

dass bestandskräftig ausgesprochene, jedoch befristete Untersagungen

(z. B. im Bereich der Errichtung von Windkraftanlagen) auslaufen und damit

verfallen könnten. In Teilen des Landes griffe deswegen wieder die bauplanungsrechtliche

Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich.   

 

Zu Ihrer Information:

 

Aufgaben und Bedeutung der

Regionalplanung

 

· Regionalplanung ist überkreisliche

Planung.

 

· Träger der Regionalplanung für

die Planungsregion sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

· Ihre Aufgabe ist die

Aufstellung, Änderung, Ergänzung von Regionalen Entwicklungsplänen (Regionalen

Teilgebietsentwicklungsplänen).

 

· In den REP werden Ziele und

Grundsätze zur Entwicklung der Region festgelegt.

 

· Mit dem REP werden die Ziele

der Landesplanung aus dem Landesentwicklungsplan konkretisiert.

 

     Windenergie

 

· Die Regionalplanung legt Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie

fest ¿ nur dadurch kann eine Konzentration von Windenergieanlagen erreicht

werden.

 

· Würde in den REP kein

Eignungsgebiet festgelegt werden, greift die bauplanungsrechtliche

Privilegierung der Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinden- d. h.,

wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können Windräder überall

errichtet werden.

 

· In der Phase der Aufstellung

des REP kann die Regionale Planungsgemeinschaft Planungen befristet untersagen

(für 2 Jahre), wenn zu befürchten ist, dass die Verwirklichung in Aufstellung befindlicher

Ziele der Raumordnung  unmöglich gemacht

wird.

 

Grundzentren

 

Die Regionalplanung

legt die Grundzentren in ihrer

Region fest ¿ besondere Bedeutung zur Sicherung der Daseinsvorsorge bei

abnehmender Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum (Grundzentren = Standorte

Sekundarschule, Arzt, Apotheke, Versorgungseinrichtungen).

 

Stadt-Umland-Bereich

 

Durch die

Regionalplanung werden Festlegungen zur räumlichen Entwicklung im Stadt-Umland-Bereich der Oberzentren getroffen

¿ deshalb keine Zerschneidung dieses Bereiches durch mehrere Planungsregionen.

 

Im

Stadt-Umland-Bereich Halle und Magdeburg wird Regionalplanung ergänzt durch die

im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (Mai 2005) festgelegte gemeinsame

Flächennutzungsplanung ¿ soll zur Stärkung der Oberzentren als Kerne einer

Region wirtschaftlichen Wachstums führen.

 

Hochwasserschutz

 

Konkrete Festlegung von Vorranggebieten

für Hochwasserschutz .

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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