Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landesentwicklungsminister Daehre:
Planungsregionen in Sachsen-Anhalt werden an neue Gebietsstruktur des Landes
angepasst
06.02.2007, Magdeburg – 72
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 072/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 072/07
Magdeburg, den 6. Februar 2007
Landesentwicklungsminister Daehre:
Planungsregionen in Sachsen-Anhalt werden an neue Gebietsstruktur des Landes
angepasst
Die Zuordnung der Landkreise und
kreisfreien Städte zu den fünf bestehenden Planungsregionen bleibt nach der
Gebietsreform weitgehend erhalten. Das Kabinett habe einem entsprechenden Entwurf
zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt, teilte Landesentwicklungsminister
Dr. Karl-Heinz Daehre heute mit. ¿Ein wichtiger Aspekt bei der Neugliederung
der Planungsregionen ist die Absicht, den Umlandbereich der Oberzentren nicht
zu zerschneiden¿, erläuterte der Minister.
Nach Auskunft von Daehre gehören
zur Planungsregion Magdeburg künftig neben der
Landeshauptstadt auch der Landkreis Börde, der Salzlandkreis, und das
Jerichower Land. Die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg setzt sich aus
der kreisfreien Stadt Dessau sowie den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und
Wittenberg zusammen. Zur Planungsregion Halle gehören die kreisfreie Stadt Halle,
sowie die Landkreise Burgenland und Saalekreis. Die Planungsregion Harz
bildet sich aus den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz. Die Planungsregion Altmark bleibt
unverändert bestehen. Zu ihr gehören der Altmarkkreis Salzwedel und der
Landkreis Stendal.
Der vorgelegte Gesetzentwurf
soll bis Anfang März eine Anhörungsphase durchlaufen, an der neben den
kommunalen Spitzenverbänden auch die Landkreise, kreisfreien Städte und
regionalen Planungsgemeinschaften beteiligt sind. Die Neuordnung der
Planungsregionen soll mit dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli
wirksam werden.
Die
zeitgleiche Anpassung ist notwendig, weil die Landkreise in ihrem bisherigen
Zuschnitt mit der Gebietsreform aufgelöst werden. Diese Lage würde dazu führen,
dass einzelne, derzeit noch laufende Verfahren zur Aufstellung von Regionalen
Entwicklungsplänen mangels örtlicher Zuständigkeit einer Regionalen Planungsgemeinschaft
nicht weitergeführt werden könnten. Die Aufstellungsverfahren könnten auch
nicht neu begonnen werden, weil gesetzlich nicht geregelt wäre, welche
Regionale Planungsgemeinschaft zuständig wäre.
Dies hätte beispielsweise zur Folge,
dass bestandskräftig ausgesprochene, jedoch befristete Untersagungen
(z. B. im Bereich der Errichtung von Windkraftanlagen) auslaufen und damit
verfallen könnten. In Teilen des Landes griffe deswegen wieder die bauplanungsrechtliche
Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich.
Zu Ihrer Information:
Aufgaben und Bedeutung der
Regionalplanung
· Regionalplanung ist überkreisliche
Planung.
· Träger der Regionalplanung für
die Planungsregion sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
· Ihre Aufgabe ist die
Aufstellung, Änderung, Ergänzung von Regionalen Entwicklungsplänen (Regionalen
Teilgebietsentwicklungsplänen).
· In den REP werden Ziele und
Grundsätze zur Entwicklung der Region festgelegt.
· Mit dem REP werden die Ziele
der Landesplanung aus dem Landesentwicklungsplan konkretisiert.
Windenergie
· Die Regionalplanung legt Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie
fest ¿ nur dadurch kann eine Konzentration von Windenergieanlagen erreicht
werden.
· Würde in den REP kein
Eignungsgebiet festgelegt werden, greift die bauplanungsrechtliche
Privilegierung der Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinden- d. h.,
wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können Windräder überall
errichtet werden.
· In der Phase der Aufstellung
des REP kann die Regionale Planungsgemeinschaft Planungen befristet untersagen
(für 2 Jahre), wenn zu befürchten ist, dass die Verwirklichung in Aufstellung befindlicher
Ziele der Raumordnung unmöglich gemacht
wird.
Grundzentren
Die Regionalplanung
legt die Grundzentren in ihrer
Region fest ¿ besondere Bedeutung zur Sicherung der Daseinsvorsorge bei
abnehmender Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum (Grundzentren = Standorte
Sekundarschule, Arzt, Apotheke, Versorgungseinrichtungen).
Stadt-Umland-Bereich
Durch die
Regionalplanung werden Festlegungen zur räumlichen Entwicklung im Stadt-Umland-Bereich der Oberzentren getroffen
¿ deshalb keine Zerschneidung dieses Bereiches durch mehrere Planungsregionen.
Im
Stadt-Umland-Bereich Halle und Magdeburg wird Regionalplanung ergänzt durch die
im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (Mai 2005) festgelegte gemeinsame
Flächennutzungsplanung ¿ soll zur Stärkung der Oberzentren als Kerne einer
Region wirtschaftlichen Wachstums führen.
Hochwasserschutz
Konkrete Festlegung von Vorranggebieten
für Hochwasserschutz .
Impressum:
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Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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