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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

(OLG NMB) Himmelsscheibe von Nebra

01.02.2007, Naumburg (Saale) – 2

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/07

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/07

 

Naumburg, den 29. Januar 2007

 

(OLG NMB) Himmelsscheibe von Nebra

Die Urteile des Amtsgerichts Naumburg vom 19.9.2003 in den Strafverfahren um die Himmelsscheibe von Nebra sind nunmehr rechtskräftig. Das Amtsgericht Naumburg hatte die Angeklagten B.-B. und S. wegen Hehlerei zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr bzw. 6 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Beide Angeklagten hatten gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht Halle eingelegt. Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung in den Jahren 2004 und 2005 hatte das Landgericht Halle die Berufungen beider Angeklagten mit Urteil vom 26.9.2005 verworfen. Gegen das Berufungsurteil hatten zunächst beide Angeklagten Revision eingelegt.

Die Revision des Angeklagten S. hat das Landgericht Halle mit Beschluss vom 18.7.2006 als unzulässig verworfen, weil das Rechtsmittel nicht fristgemäß begründet worden war. über die Revision der Angeklagten B.-B. hatte nunmehr der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg zu entscheiden, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg im November 2006 beantragt hatte, das Rechtsmittel durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet zu verwerfen. Das Revisionsgericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft über eine Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn es das Rechtsmittel einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet. Von dieser Möglichkeit hat der 2. Strafsenat bei seinem Beschluss vom 19.1.2007 Gebrauch gemacht und in seiner Entscheidung ausgeführt, dass eine Nachprüfung des Berufungsurteils des Landgerichts Halle auf Grund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten B.-B. ergeben habe. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Naumburg rechtskräftig.

gez. Dr. Ralf Tiemann

Pressesprecher

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