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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinett billigt Staatsvertrag zum
Glücksspielwesen
Innenminister Hövelmann: Ziel bleibt konsequente Bekämpfung der Wettsucht

23.01.2007, Magdeburg – 38

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 038/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 038/07

 

 

 

Magdeburg, den 23. Januar 2007

 

 

 

Kabinett billigt Staatsvertrag zum

Glücksspielwesen

Innenminister Hövelmann: Ziel bleibt konsequente Bekämpfung der Wettsucht

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung in Magdeburg den

Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen gebilligt und dem Landtag

zur Stellungnahme zugeleitet. Notwendig wurde der neue Staatsvertrag, der von

den Regierungschefs der Länder in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 vereinbart

wurde, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, in dem

es feststellte, dass ein staatliches Wettmonopol mit dem Grundgesetz nur dann

vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet

ist.

 

¿An diesem Ziel orientieren sich die Länder mit dem neuen Entwurf¿, erklärte

dazu Innenminister Holger Hövelmann. ¿Wir wollen schnell einen rechtskonformen

Zustand herstellen, Wettsucht bekämpfen und dafür Sorge tragen, dass die Einnahme

aus Lotterien und Wetten weiterhin ganz überwiegend für gemeinnützige Zwecke

eingesetzt werden.¿

 

Der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages

zielt darauf ab, das bisherige System eines staatlich gesteuerten Veranstalters

pro Land entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des

Europäischen Gerichtshofs verfassungs- und europarechtskonform fortzuführen.

Mit diesem Modell sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzbar. Sie

schließen nicht aus, dass Länder wie bisher zum Beispiel Sportwetten oder Lotto

bundesweit koordiniert veranstalten.

 

Für eine verfassungsmäßige Ausgestaltung des Glücksspielmonopols hat

das  Bundesverfassungsgericht folgende

Vorgaben gemacht:

 

·

Konsequente Ausrichtung

am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft.

 

·

Inhaltliche Kriterien

über Art und Zuschnitt der Sportwetten und Vorgaben zur Beschränkung ihrer

Vermarktung.

 

·

Die Werbung für das

Wettangebot hat sich auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit

zum Wetten zu beschränken.

 

·

Die Einzelausgestaltung

ist am Ziel der Suchtbekämpfung und damit verbunden des Spielerschutzes

auszurichten, auch durch Vorkehrungen wie die Möglichkeit einer Selbstsperre.

 

·

Geboten sind Maßnahmen

zur Abwehr von Suchtgefahren, die über das bloße Bereithalten von

Informationsmaterial hinausgehen.

 

·

Die Vertriebswege sind

so auszuwählen und einzurichten, dass Möglichkeiten zur Realisierung des

Spieler- und Jugendschutzes genutzt werden. Insbesondere eine Verknüpfung von

Wettmöglichkeiten mit der Fernsehübertragung von Sportereignissen würde dem

Ziel der Suchtbekämpfung zuwiderlaufen und die mit dem Wetten verbundenen

Risiken verstärken.

 

·

Die Einhaltung dieser

Anforderungen ist durch geeignete Kontrollinstanzen sicherzustellen, die eine

ausreichende Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates aufweisen.

 

Bis zu einer Neuregelung hat das

Bundesverfassungsgericht die Erweiterung des Angebots staatlicher

Wettveranstaltung sowie eine Werbung, die über sachliche Informationen zu Art

und Weise der Wettmöglichkeit hinausgehend gezielt zum Wetten auffordert,

untersagt. Ferner haben die Landeslottounternehmen umgehend aktiv über die

Gefahren des Wettens aufzuklären.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de