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Kabinett billigt Pläne zur
Justizstrukturreform
23.01.2007, Magdeburg – 34
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 034/07
Magdeburg, den 23. Januar 2007
Kabinett billigt Pläne zur
Justizstrukturreform
Das Kabinett hat die Pläne des
Justizministeriums für eine Justizstrukturreform in seiner heutigen Sitzung
gebilligt und das Justizministerium beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Zahl der Gerichtsstandorte soll vor dem Hintergrund zurückgehender
Einwohnerzahlen und zum Teil rückläufiger Eingangszahlen bei den Gerichten
reduziert werden. ¿Ziel sind leistungsfähige und zukunftsfeste Strukturen der
Justiz¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Bei der großen Fülle von
Rechtsvorschriften brauchen wir Gerichtstandorte, an denen eine ausreichende
Spezialisierung möglich ist. Wir werden deshalb die notwendigen Veränderungen
mit Konsequenz umsetzen, damit die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch
in Zukunft eine in höchstem Maße qualifizierte Rechtsprechung in Anspruch
nehmen können¿. Der Auftrag, die Justizlandschaft neu zu ordnen, war im
Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben worden.
Das Justizministerium hat die
Zukunftsfähigkeit der Gerichtsstandorte im Land in den vergangenen Monaten
anhand einheitlicher Kriterien wie Bürgernähe und Infrastruktur,
Immobiliensituation und Personalkosten geprüft und auch umfassende
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen. Danach wird nicht nur erreicht,
dass in den kommenden Jahren in genügend großen Gerichten eine ausreichende
Spezialisierung gewährleistet ist. Die Reform spart zugleich Kosten in Millionenhöhe.
Nach den Berechnungen des Justizministeriums werden auf zehn Jahre gerechnet 17
Millionen Euro eingespart, auf 20 Jahre sind es 25 Millionen Euro.
Justizministerin Kolb: ¿Neben diesen finanziellen Vorteilen gibt es einen
weiteren wichtigen Effekt: Wir können Personal effektiver einsetzen, nämlich
dort, wo es am dringendsten benötigt wird¿. So ist insbesondere vorgesehen,
Richter nach der Schließung von Gerichtsstandorten von der Arbeits- in die
besonders belastete Sozialgerichtsbarkeit zu versetzen.
Das Kabinett hat sich dafür ausgesprochen,
die beiden kleinsten Amtsgerichte im Land, Osterburg und Hettstedt, zu
schließen.
Im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses sollen
zudem die Arbeitsgerichte in Halberstadt und Naumburg, das Sozialgericht Stendal
und Deutschlands kleinstes Verwaltungsgericht in Dessau geschlossen werden.
Allein die Aufgabe des Verwaltungsgerichtsstandorts Dessau spart laut
Justizministerium über zehn Jahre gerechnet sechs Millionen Euro.
Darüber hinaus soll die 1999 begonnene Amtsgerichtsstrukturreform
weitergeführt werden, drei von derzeit fünf Außenstellen sollen geschlossen
werden. Im Einzelnen wird empfohlen, die Zweigstelle Genthin des Amtsgerichts
Burg, die Zweigstelle Querfurt des Amtsgerichts Merseburg sowie die Zweigstelle
Wanzleben des Amtsgerichts Oschersleben aus wirtschaftlichen Gründen
aufzulösen. Bestand haben sollen dagegen die Zweigstelle Wolmirstedt des
Amtsgerichts Haldensleben und die Zweigstelle Staßfurt des Amtsgerichts
Aschersleben.
Perspektivisch werden zudem die Außenstelle
der Staatsanwaltschaft Halle in Naumburg und die Außenstelle der
Staatsanwaltschaft Magdeburg in Halberstadt aufgegeben. Hier existieren
allerdings langfristige Mietverträge, so dass die Staatsanwaltschaften in Naumburg
bis 2014 und in Halberstadt bis 2011 arbeiten werden. Steigen die
Eingangszahlen in den kommenden Jahren an, wird der Weiterbestand erneut
geprüft.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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