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Gute Grundlage für
Jugendstrafvollzug
12.01.2007, Magdeburg – 4
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 004/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 004/07
Magdeburg, den 12. Januar 2007
Gute Grundlage für
Jugendstrafvollzug
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat es
als großen Erfolg bezeichnet, dass neun Bundesländer nach nur wenigen Monaten
intensiver Arbeit einen gemeinsamen Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz
vorgelegt haben. ¿Das ist für Sachsen-Anhalt und die anderen beteiligten Länder
eine gute Grundlage für einen modernen Jugendstrafvollzug¿, sagte Kolb. Der
Entwurf sei konsequent auf den Erziehungsgedanken ausgerichtet und erfülle die
hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat und Vereinte
Nationen vorgegeben hätten. Im Magdeburger Justizministerium werde derzeit auf dieser
Grundlage ein Entwurf für ein Landesgesetz erarbeitet, der noch vor der parlamentarischen
Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll.
Die Ministerin betonte, dass die beteiligten Bundesländer
durch ihre gute Zusammenarbeit diejenigen Lügen strafen konnten, die
vorausgesagt hatten, nach dem Übergang der Verantwortung für den Strafvollzug
auf die Länder entwickele sich ein Flickenteppich. ¿Der Strafvollzug darf
nicht zersplittert werden. Das wollten wir erreichen. Und wir haben es erreicht.¿,
sagte Kolb.
Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den
Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss jedes
Bundesland über ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat das
Bundesverfassungsgericht gesetzt.
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