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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt zahlte 2006
rund 19 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus

05.01.2007, Halle (Saale) – 1

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 001/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 001/07

 

 

 

Halle (Saale), den 5. Januar 2007

 

 

 

Landesverwaltungsamt zahlte 2006

rund 19 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus

 

 

 

Im Jahr 2006 erhielten

ehemalige Besitzer von Betrieben, Unternehmen o. ä. oder deren Rechtsnachfolger

rund 19 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs- und

Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes.

Seit dem Jahr 2004 wurden durch das Landesverwaltungsamt mehr als 55 Millionen

Euro an die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten

Einzelsummen bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro  und 303.769,58 Euro.

 

 

 

Diese Leistungen

werden den Berechtigten zum Ausgleich für eine nach dem 08.05.1945 erfolgte

Enteignung ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie

Industrieunternehmen durch die damalige sowjetische Besatzungsmacht oder die

DDR gewährt.

 

 

 

Bis Ende 2003 wurden

derartige Leistungen durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt.

Durch die Ämter und das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen im Land

Sachsen-Anhalt waren bis dahin rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen

zum Ausgleich des Verlustes von Grund- und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren

und Konten an die Berechtigten ausgegeben worden.

 

 

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat Unternehmensentschädigung (Landesamt

zur Regelung offener Vermögensfragen = LARoV) zuständig für die Überprüfung und

Bewilligung von Anträgen nach dem Entschädigungs- und

Ausgleichsleistungsgesetz.

 

 

 

Das

Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die zwischen dem 08.05.1945

und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht erfolgten Enteignungen

(z. Bsp. durch die Bodenreform). In ihm ist  geregelt, unter welchen

Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern Leistungen

gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen des

Entschädigungsgesetzes.

 

 

 

Das

Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum Vermögensgesetz.

Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte Rückgabe nach

dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder ein Erbe eine

Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz enthaltenen

Vorschriften berechnet und erfüllt wird.

 

 

 

Die Durchführung

dieser Gesetze obliegt im Land Sachsen-Anhalt den bei den Landkreisen und

kreisfreien Städten angesiedelten Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen

(ÄRoV) sowie dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) im

Landesverwaltungsamt. Das LARoV bearbeitet in erster Linie unternehmensbezogene

Ansprüche, während die ÄRoV über alle Anträge ohne einen derartigen Bezug zu

entscheiden haben.

 

 

 

Daneben ist das

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowohl für die

Entscheidung über die Rückgabeanträge der NS-Verfolgten als auch für deren

Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig.

 

 

 

Sämtliche von den

vorgenannten Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem

Entschädigungsfonds, einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes,

erbracht. Er wird durch Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für

vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bzw. eine mit diesen Verkäufen betrauten

Gesellschaft sowie weiteren Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem

Wiedergutmachungsrecht erzielt werden, gefüllt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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Tel: (0345) 514-1244

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