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Landesverwaltungsamt zahlte 2006
rund 19 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus
05.01.2007, Halle (Saale) – 1
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 001/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 001/07
Halle (Saale), den 5. Januar 2007
Landesverwaltungsamt zahlte 2006
rund 19 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus
Im Jahr 2006 erhielten
ehemalige Besitzer von Betrieben, Unternehmen o. ä. oder deren Rechtsnachfolger
rund 19 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes.
Seit dem Jahr 2004 wurden durch das Landesverwaltungsamt mehr als 55 Millionen
Euro an die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten
Einzelsummen bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro und 303.769,58 Euro.
Diese Leistungen
werden den Berechtigten zum Ausgleich für eine nach dem 08.05.1945 erfolgte
Enteignung ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie
Industrieunternehmen durch die damalige sowjetische Besatzungsmacht oder die
DDR gewährt.
Bis Ende 2003 wurden
derartige Leistungen durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt.
Durch die Ämter und das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen im Land
Sachsen-Anhalt waren bis dahin rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen
zum Ausgleich des Verlustes von Grund- und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren
und Konten an die Berechtigten ausgegeben worden.
Hintergrund
Das
Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat Unternehmensentschädigung (Landesamt
zur Regelung offener Vermögensfragen = LARoV) zuständig für die Überprüfung und
Bewilligung von Anträgen nach dem Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz.
Das
Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die zwischen dem 08.05.1945
und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht erfolgten Enteignungen
(z. Bsp. durch die Bodenreform). In ihm ist geregelt, unter welchen
Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern Leistungen
gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen des
Entschädigungsgesetzes.
Das
Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum Vermögensgesetz.
Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte Rückgabe nach
dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder ein Erbe eine
Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz enthaltenen
Vorschriften berechnet und erfüllt wird.
Die Durchführung
dieser Gesetze obliegt im Land Sachsen-Anhalt den bei den Landkreisen und
kreisfreien Städten angesiedelten Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen
(ÄRoV) sowie dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) im
Landesverwaltungsamt. Das LARoV bearbeitet in erster Linie unternehmensbezogene
Ansprüche, während die ÄRoV über alle Anträge ohne einen derartigen Bezug zu
entscheiden haben.
Daneben ist das
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowohl für die
Entscheidung über die Rückgabeanträge der NS-Verfolgten als auch für deren
Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig.
Sämtliche von den
vorgenannten Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem
Entschädigungsfonds, einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes,
erbracht. Er wird durch Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bzw. eine mit diesen Verkäufen betrauten
Gesellschaft sowie weiteren Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem
Wiedergutmachungsrecht erzielt werden, gefüllt.
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