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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Erteilung von Gruppenauskünften aus dem
Melderegister an Parteien vor Wahlen

04.01.2007, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/07

 

 

 

Magdeburg, den 4. Januar 2007

 

 

 

 

 

Erteilung von Gruppenauskünften aus dem

Melderegister an Parteien vor Wahlen

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: ¿Wer nicht möchte, dass seine

persönlichen Daten weitergegeben werden, muss tätig werden!¿

 

 

 

Das

Ministerium des Innern macht darauf aufmerksam, dass aus Anlass der

Kommunalwahlen am 22. April 2007 die Meldebehörden nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des

Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Parteien, Wählergruppen und anderen

Trägern von Wahl­vorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Grup­penauskünfte

aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften

von Gruppen wahlberechtigter Personen erteilen dürfen, soweit für deren

Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

 

Über die

Auskunftserteilung entscheiden die Meldebehörden in den

Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, die keiner Verwal­tungsgemeinschaft

angehören, in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein

Rechtsanspruch auf eine Auskunfts­erteilung besteht grundsätzlich nicht.

 

Die Daten dürfen

von dem Datenempfänger nur zu dem Zweck ver­wendet werden, für den er sie

erhalten hat. Er muss die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu

löschen. Eine zweck­widrige Verwendung der Meldedaten ist eine

Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden

kann.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben: ¿Wer nicht möchte, dass seine Daten aus Anlass von Wahlen an Parteien,

Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen herausgegeben werden, kann

der Erteilung einer Gruppenauskunft kostenfrei und ohne Angabe von Gründen

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zustän­digen Meldebehörde

widersprechen. Der Widerspruch gilt für alle parlamentarischen und kommunalen

Wahlen und bleibt bis zu einer Rücknahme gültig.¿

 

Sind im

Melderegister Widersprüche von Einwohnern gegen eine Aus­kunftserteilung

verzeichnet, unterbleibt eine Datenweitergabe. Aus die­sem Grund wird bei jeder

An- und Ummeldung sowie mindestens ein­mal jährlich und zusätzlich vor jeder

Wahl durch öffentliche Bekannt­machung auf dieses Widerspruchsrecht

hingewiesen. 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Jan Weber

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de