Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Erteilung von Gruppenauskünften aus dem
Melderegister an Parteien vor Wahlen
04.01.2007, Magdeburg – 3
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/07
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/07
Magdeburg, den 4. Januar 2007
Erteilung von Gruppenauskünften aus dem
Melderegister an Parteien vor Wahlen
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: ¿Wer nicht möchte, dass seine
persönlichen Daten weitergegeben werden, muss tätig werden!¿
Das
Ministerium des Innern macht darauf aufmerksam, dass aus Anlass der
Kommunalwahlen am 22. April 2007 die Meldebehörden nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des
Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Parteien, Wählergruppen und anderen
Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte
aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften
von Gruppen wahlberechtigter Personen erteilen dürfen, soweit für deren
Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Über die
Auskunftserteilung entscheiden die Meldebehörden in den
Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft
angehören, in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein
Rechtsanspruch auf eine Auskunftserteilung besteht grundsätzlich nicht.
Die Daten dürfen
von dem Datenempfänger nur zu dem Zweck verwendet werden, für den er sie
erhalten hat. Er muss die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu
löschen. Eine zweckwidrige Verwendung der Meldedaten ist eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden
kann.
Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben: ¿Wer nicht möchte, dass seine Daten aus Anlass von Wahlen an Parteien,
Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen herausgegeben werden, kann
der Erteilung einer Gruppenauskunft kostenfrei und ohne Angabe von Gründen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Meldebehörde
widersprechen. Der Widerspruch gilt für alle parlamentarischen und kommunalen
Wahlen und bleibt bis zu einer Rücknahme gültig.¿
Sind im
Melderegister Widersprüche von Einwohnern gegen eine Auskunftserteilung
verzeichnet, unterbleibt eine Datenweitergabe. Aus diesem Grund wird bei jeder
An- und Ummeldung sowie mindestens einmal jährlich und zusätzlich vor jeder
Wahl durch öffentliche Bekanntmachung auf dieses Widerspruchsrecht
hingewiesen.
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Verantwortlich: Jan Weber
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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