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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Presseberichterstattung zum Thema -
Rübentransporte -

04.01.2007, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 002/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 002/07

 

 

 

Magdeburg, den 4. Januar 2007

 

 

 

 

 

Presseberichterstattung zum Thema -

Rübentransporte -

 

In den Ausgaben des Naumburger Tageblattes

vom 28.12.06 und der MZ Weißenfels vom 30.12.06 wurde über ein Schreiben des

Land­rates des Burgenlandkreises an Innenminister Hövelmann mit der Auffassung

des Landrates zum Thema ¿Rübentransporte¿ berichtet.

 

Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

 

Gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung

(StVO) dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr u.

a. Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger

hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Soweit keine ge­setzliche Ausnahme

vorliegt, können gem. § 46 Abs. 2 S. 1 StVO die zuständigen obersten

Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen

(Landesverwaltungsamt, Landkreise) von den Vorschriften der StVO Ausnahmen für

bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen.

 

Zuständige

oberste Landesbehörde für Ausnahmen von den Vorschriften der StVO ist in

Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV). Von

daher ist die Auffassung, das Innenministerium sei für die Erteilung von

Ausnahmegenehmi­gungen beim Sonn- und Feiertragsfahrverbot zuständig, nicht

zutreffend.

 

Das Ministerium des Innern hat im Rahmen

seiner Zuständigkeit allein die Polizeidienststellen jeweils über die

verwaltungsgericht­lichen Entscheidungen in Kenntnis gesetzt. Nach Aufhebung

der allgemeinen Ausnahmegenehmigung durch das MLV und der Mitteilung, dass auf

Antrag der Landwirte und der von den Landwirten und des Verarbeitungsgewerbes

beauftragten Speditionen durch die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden

(Landkreise) Einzel­ausnahmegenehmigungen/Einzeldauerausnahmegenehmigungen nach

§ 46 StVO erteilt werden können, hat das Ministerium des Innern die

Polizeidienststellen umgehend angewiesen, vor diesem Hinter­grund von einer

Ahndung von Verstößen gegen das Sonntagsfahr­verbot abzusehen.

 

Der Staatssekretär im

Innenministerium, Rüdiger Erben, erklärt hierzu:

 

¿Die oben geschilderte Rechtslage

ist allen Landkreisen, so auch dem Burgenlandkreis, bekannt. Insofern sind die

Vorwürfe an das Innenministerium völlig unbegründet. Bekannt dürfte auch die

völlig unterschiedliche juristische Beurteilung von Milch und Wein oder gar

Kohle zur Versorgung von Kraftwerken im Verhältnis zum Rübentransport sein.

Hier herrscht keine Rechts- oder sonstige Unsicherheit, und ich appelliere an

den Landrat, solche auch nicht zu schüren. Im Übrigen ist auch das Ministerium

des Innern wie alle anderen Behörden an Gesetze und gerichtliche Entscheidungen

gebunden.

 

Zur

Behauptung, die Zeitzer Zuckerfabrik könne keine Zuckerrüben bevorraten und sei

auf den täglichen Transport der Rüben und Rücktransport von Pressschnitzeln in

die Landwirt­schaftsbetriebe angewiesen, erlaube ich mir den Hinweis, dass die

Zuckerfabrik Zeitz sehr wohl über ein Zwischenlager verfügt und dass gerade

Landwirte aus dem Burgenlandkreis (auch sonntags) ihre Rüben legal anliefern

und die Pressschnitzel anschließend abholen können.

 

Eine

Änderung der Rechtslage kann nur durch eine bundesgesetzliche Regelung

erfolgen. Sachsen-Anhalt wird auf diese auf der Bundesebene hinwirken.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Jan Weber

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de