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Änderungen zur Wirtschaftsförderung in Kraft
Haseloff: Kein Ausschluss von Branchen ? Fördergelder für Schaffung von Jobs
02.01.2007, Magdeburg – 1
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 01/07
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 01/07
Magdeburg, den 1. Januar 2007
Änderungen zur Wirtschaftsförderung in Kraft
Haseloff: Kein Ausschluss von Branchen ¿ Fördergelder für Schaffung von Jobs
In Sachsen-Anhalt sind
seit heute neue Regelungen für die Förderung von Investitionen in der
Wirtschaft in Kraft. Die Änderungen für die Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA) orientieren sich an den Anforderungen
der vor allem mittelständisch strukturierten Wirtschaft im Land.
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte: ¿Künftig wird es keine
pauschalen Ausschlüsse von Branchen mehr geben. Die Bewilligung von
Fördergeldern wird sich noch stärker als bisher an der Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen orientieren. Die Regeln wurden weitestgehend vereinfacht, so
dass sie auch für kleine und mittelständische Unternehmer handhabbar sind.¿
Folgende Änderungen
wurden umgesetzt :
1.
Einheitliche
Fördersätze für das gesamte Land
· 50 Prozent für kleine Unternehmen (bis 50
Beschäftigte)
· 40 Prozent für mittlere Unternehmen (bis 250
Beschäftigte)
· 30 Prozent für alle anderen Unternehmen
Die bisherige
Unterscheidung in A und B-Fördergebiete wird ersatzlos gestrichen.
2.
Vereinfachung
der GA-Landesregelungen von einem 4 stufigen System in Bezug auf die zu
schaffenden Arbeitsplätze auf ein 2 stufiges System,
3.
Konsequente
Ausrichtung auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Zulassung von Mehrfachförderung
bei einem Aufwuchs von Arbeitsplätzen,
Die Zulassung
von Mehrfachförderung soll vor allem mittelständischen Unternehmen bei einem
gesunden und kontinuierlichen Wachstum helfen.
4.
Überarbeitung
der Förderausschlüsse insbesondere zum Bereich Ernährungswirtschaft,
Die
Ernährungsbranche gehört zu den zentralen Wirtschaftsbereichen des Landes. Ohne
die veränderten Bedingungen wäre beispielsweise eine Erweiterung wie bei der
Klemme AG in Eisleben nicht in Sachsen-Anhalt realisierbar gewesen.
5.
Neuregelung
im Bereich der touristischen Förderung,
Der bislang
geltende Förderausschluss wird aufgehoben. Künftig kann eine Förderung bei
außergewöhnlichem Struktureffekt gewährt werden. Ebenso ist eine Förderung für
den Ausbau von Radwegen und an Orten der Landesgartenschau möglich.
6.
Konkretisierungen
im Bereich der Lohnkosten bezogenen Förderung und der Förderung der
wirtschaftsnahen Infrastruktur
So sollen vor
allem auch Gewerbe- und Industriegebiete und der Bau bzw. Ausbau von
Technologie- und Gründerzentren weiter gefördert werden können.
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