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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Änderungen zur Wirtschaftsförderung in Kraft
Haseloff: Kein Ausschluss von Branchen ? Fördergelder für Schaffung von Jobs

02.01.2007, Magdeburg – 1

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 01/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 01/07

 

 

 

Magdeburg, den 1. Januar 2007

 

 

 

Änderungen zur Wirtschaftsförderung in Kraft

Haseloff: Kein Ausschluss von Branchen ¿ Fördergelder für Schaffung von Jobs

 

 

 

In Sachsen-Anhalt sind

seit heute neue Regelungen für die Förderung von Investitionen in der

Wirtschaft in Kraft. Die Änderungen für die Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung

der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA) orientieren sich an den Anforderungen

der vor allem mittelständisch strukturierten Wirtschaft im Land.

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte: ¿Künftig wird es keine

pauschalen Ausschlüsse von Branchen mehr geben. Die Bewilligung von

Fördergeldern wird sich noch stärker als bisher an der Schaffung von neuen

Arbeitsplätzen orientieren. Die Regeln wurden weitestgehend vereinfacht, so

dass sie auch für kleine und mittelständische Unternehmer handhabbar sind.¿

 

 

 

Folgende Änderungen

wurden umgesetzt :

 

 

 

1.

Einheitliche

Fördersätze für das gesamte Land

 

· 50 Prozent für kleine Unternehmen (bis 50

Beschäftigte)

 

· 40 Prozent für mittlere Unternehmen (bis 250

Beschäftigte)

 

· 30 Prozent für alle anderen Unternehmen

 

Die bisherige

Unterscheidung in A und B-Fördergebiete wird ersatzlos gestrichen.

 

2.

Vereinfachung

der GA-Landesregelungen von einem 4 stufigen System in Bezug auf die zu

schaffenden Arbeitsplätze auf ein 2 stufiges System,

 

3.

Konsequente

Ausrichtung auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Zulassung von Mehrfachförderung

bei einem Aufwuchs von Arbeitsplätzen,

 

Die Zulassung

von Mehrfachförderung soll vor allem mittelständischen Unternehmen bei einem

gesunden und kontinuierlichen Wachstum helfen.

 

4.

Überarbeitung

der Förderausschlüsse insbesondere zum Bereich Ernährungswirtschaft,

 

Die

Ernährungsbranche gehört zu den zentralen Wirtschaftsbereichen des Landes. Ohne

die veränderten Bedingungen wäre beispielsweise eine Erweiterung wie bei der

Klemme AG in Eisleben nicht in Sachsen-Anhalt realisierbar gewesen.

 

5.

Neuregelung

im Bereich der touristischen Förderung,

 

Der bislang

geltende Förderausschluss wird aufgehoben. Künftig kann eine Förderung bei

außergewöhnlichem Struktureffekt gewährt werden. Ebenso ist eine Förderung für

den Ausbau von Radwegen und an Orten der Landesgartenschau möglich.

 

6.

Konkretisierungen

im Bereich der Lohnkosten bezogenen Förderung und der Förderung der

wirtschaftsnahen Infrastruktur

 

So sollen vor

allem auch Gewerbe- und Industriegebiete und der Bau bzw. Ausbau von

Technologie- und Gründerzentren weiter gefördert werden können.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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