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Unerlaubtes Angebot von Glücksspielen im
Internet in Sachsen-Anhalt weiterhin verboten
29.12.2006, Magdeburg – 248
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 248/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 248/06
Magdeburg, den 29. Dezember 2006
Unerlaubtes Angebot von Glücksspielen im
Internet in Sachsen-Anhalt weiterhin verboten
Staatssekretär im Innenministerium Rüdiger
Erben warnt vor illegalem Glücksspiel
Das
Bundesverfassungsgericht
hat mit einer Entscheidung
vom 18. Dezember 2006 die sofortige
Vollziehbarkeit einer Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom
Oktober 2004 bestätigt, mit der einem in Thüringen ansässigen
Sportwettunternehmen für das Land Sachsen-Anhalt verboten wurde, Sportwetten
auch über das Internet anzubieten und entgegenzunehmen (Entscheidung des BVerfG vom 18.12.2006 ¿ 1 BvR 874/05). Eine
Verfassungsbeschwerde gegen das verfügte Verbot ist nicht zur Entscheidung angenommen
worden.
Das Unternehmen, das sich hinsichtlich der von ihm angebotenen
Sportwetten auf eine 1990 vom Magistrat der Stadt Gera erteilte Erlaubnis nach
dem DDR-Gewerberecht beruft, hatte solche Wetten über das Internet auch in
Sachsen-Anhalt angeboten.
Das Bundesverfassungsgericht sah keine Gründe für die Annahme der
Verfassungsbeschwerde gegen die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
angeordnete sofortige Vollziehbarkeit des Verbots von unerlaubten Sportwetten,
da die Fragen durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt seien.
¿Mit dem Beschluss haben die Behörden im Land Sachsen-Anhalt weiterhin
eine eindeutige Handlungsgrundlage, an der sie sich orientieren können¿, so
Staatssekretär im Innenministerium Rüdiger Erben (SPD). ¿Wie schon bisher vom
Innenministerium vertreten und nunmehr erneut bestätigt¿, so Erben weiter,
¿dürfen unerlaubte Anbieter keinen Vorsprung durch Rechtsbruch erhalten - jeder
muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Ohne eine Erlaubnis der zuständigen
Behörden ist die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen - strafbewehrt
- verboten.¿
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem jetzigen Beschluss
festgestellt, dass seine mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -
getroffenen verfassungsrechtlichen Aussagen zur Ausgestaltung des staatlichen
Sportwettmonopols grundsätzlich auch auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt
zutreffen. ¿Auch wenn das Bundesverfassungsgericht bislang nur die Rechts- und
Tatsachenlage zu Sportwetten in anderen Bundesländern bewertet hatte, ist
selbstverständlich auch im Land Sachsen-Anhalt umgehend nach der Entscheidung
vom März 2006 damit begonnen worden, das hier bestehende erlaubte Angebot von
Sportwetten konsequenter am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und
Bekämpfung der Wettsucht auszurichten¿, erklärte Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben.
Die
Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt habe den Aspekt der
Suchtprävention- und -bekämpfung bereits in besonderer Weise aufgegriffen.
Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang beispielsweise die Kooperation mit der
Suchtforschungsgruppe an der Berliner Charité, die darauf ausgerichtet ist, ein
Präventions- und Interventionsprogramm "Glücksspielsucht und
Spielerschutz" durchzuführen, und die bereits erfolgte Einschränkung der
Werbung. Insofern seien bereits erhebliche Anstrengungen unternommen worden, die gebotenen
Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen.
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