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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Unerlaubtes Angebot von Glücksspielen im
Internet in Sachsen-Anhalt weiterhin verboten

29.12.2006, Magdeburg – 248

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 248/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 248/06

 

 

 

Magdeburg, den 29. Dezember 2006

 

 

 

 

 

Unerlaubtes Angebot von Glücksspielen im

Internet in Sachsen-Anhalt weiterhin verboten

 

Staatssekretär im Innenministerium Rüdiger

Erben warnt vor illegalem Glücksspiel

 

Das 

Bundesverfassungsgericht 

hat  mit einer Entscheidung

vom   18. Dezember 2006 die sofortige

Vollziehbarkeit einer Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom

Oktober 2004 bestätigt, mit der einem in Thüringen ansässigen

Sportwettunternehmen für das Land Sachsen-Anhalt verboten wurde, Sportwetten

auch über das Internet anzubieten und entgegenzunehmen (Entscheidung des BVerfG vom 18.12.2006 ¿ 1 BvR 874/05). Eine

Verfassungsbeschwerde gegen das verfügte Verbot ist nicht zur Entscheidung angenommen

worden.

 

Das Unternehmen, das sich hinsichtlich der von ihm angebotenen

Sportwetten auf eine 1990 vom Magistrat der Stadt Gera erteilte Erlaubnis nach

dem DDR-Gewerberecht beruft, hatte solche Wetten über das Internet auch in

Sachsen-Anhalt angeboten.

 

Das Bundesverfassungsgericht sah keine Gründe für die Annahme der

Verfassungsbeschwerde gegen die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

angeordnete sofortige Vollziehbarkeit des Verbots von unerlaubten Sportwetten,

da die Fragen durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt seien.

 

¿Mit dem Beschluss haben die Behörden im Land Sachsen-Anhalt weiterhin

eine eindeutige Handlungsgrundlage, an der sie sich orientieren können¿, so

Staatssekretär im Innenministerium Rüdiger Erben (SPD). ¿Wie schon bisher vom

Innenministerium vertreten und nunmehr erneut bestätigt¿, so Erben weiter,

¿dürfen unerlaubte Anbieter keinen Vorsprung durch Rechtsbruch erhalten - jeder

muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Ohne eine Erlaubnis der zuständigen

Behörden ist die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen - strafbewehrt

- verboten.¿

 

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem jetzigen Beschluss

festgestellt, dass seine mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -

getroffenen verfassungsrechtlichen Aussagen zur Ausgestaltung des staatlichen

Sportwettmonopols grundsätzlich auch auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt

zutreffen. ¿Auch wenn das Bundesverfassungsgericht bislang nur die Rechts- und

Tatsachenlage zu Sportwetten in anderen Bundesländern bewertet hatte, ist

selbstverständlich auch im Land Sachsen-Anhalt umgehend nach der Entscheidung

vom März 2006 damit begonnen worden, das hier bestehende erlaubte Angebot von

Sportwetten konsequenter am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und

Bekämpfung der Wettsucht auszurichten¿, erklärte Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben.

 

Die

Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt habe den Aspekt der

Suchtprävention- und -bekämpfung bereits in besonderer Weise aufgegriffen.

Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang beispielsweise die Kooperation mit der

Suchtforschungsgruppe an der Berliner Charité, die darauf ausgerichtet ist, ein

Präventions- und Interventionsprogramm "Glücksspielsucht und

Spielerschutz" durchzuführen, und die bereits erfolgte Einschränkung der

Werbung. Insofern seien bereits erhebliche Anstrengungen unternommen worden, die gebotenen

Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5519

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