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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Silvester - Feuerwerk

27.12.2006, Stendal – 249

  • Polizeidirektion Stendal

 

 

 

 

 

PD Stendal - Pressemitteilung Nr.: 249/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PD Stendal - Pressemitteilung Nr.:

249/06

 

 

 

Stendal, den 27. Dezember 2006

 

 

 

Silvester - Feuerwerk

 

 

 

Und wieder ist ein Jahr vorüber und

das Neue soll mit Freude begrüßt werden.

 

Damit das auch klappt noch einige

Hinweise zum Umgang mit Silvesterknallern und Raketen.

 

Der Verkauf pyrotechnischer

Erzeugnisse ist genau geregelt und erfolgt in Deutschland ab dem 28. bis zum

31. Dezember 06.

 

Käufer sollten darauf achten, dass

sie nur in Deutschland zugelassene Produkte erwerben. Sie sind in den

ortsansässigen Geschäften und

 

Märkten käuflich und enthalten einen

Prüfaufdruck  (BAM-PI-1234 oder BAM-PII-1234).

 

Schwarzimporte jeder Art bergen

erhebliche Gesundheitsrisiken in sich, da sie im Bezug auf Zündverzögerung und

Sprengkraft nicht untersucht

 

sind.

 

Bei der Klasse I handelt es sich um

Erzeugnisse, die ganzjährig verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist auch

Personen unter 18 Jahre gestattet.

 

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen

nur an Personen über 18 Jahre verkauft, abgegeben und auch nur von diesen

gezündet werden.

 

Wer Feuerwerkskörper der Klasse II an

Personen unter 18 Jahren abtritt, haftet bei versicherungsrechtlichen

Schadensansprüchen mit.

 

Die Erziehungsberechtigten sollten

darauf achten, dass Kinder nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren und

insbesondere vor

 

aufgefundene Blindgänger abraten.

 

Silvesterknallkörper der Klassen II

dürfen vom 31. Dezember 06 von 00 Uhr bis zum 01.01.07  24 Uhr gezündet werden.

In der Nähe von

 

Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und

Altenheimen ist es generell versagt pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.

 

Knallt jemand zur falschen Zeit oder

am falschen Ort, kann das ein Bußgeld zur Folge haben.

 

Der Selbst- und Umbau von

Feuerwerkskörpern ist verboten. Konkret- das bedeutet ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Beim Bau und

 

der Verwendung solcher Selbstlaborate

können schwerste Verletzungen erlitten werden. Mehr noch, kommen andere

Personen zu Schaden,

 

greift zum Einen das Strafrecht zum

Anderen werden erhebliche zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung geltend

gemacht.

 

Die Polizei weist darauf hin, dass

Balkone keine geeigneten Plätze für das Zünden von Feuerwerkskörper,

insbesondere von Raketen, sind.

 

Fenster sollten in der Silvesternacht

verschlossen bleiben.

 

Eigentlich sollte einem Rutsch ins

neue Jahr nichts mehr im Wege stehen.

 

Wir wünschen ein gesundes und

erfolgreiches neues Jahr. 

 

 

 

Ihre Polizei

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Stendal

Pressestelle

Uchtewall 05

39576 Stendal

Tel: (03931) 682-204

Fax: (03931) 682-202

Mail:

pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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