Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Silvester - Feuerwerk
27.12.2006, Stendal – 249
- Polizeidirektion Stendal
PD Stendal - Pressemitteilung Nr.: 249/06
PD Stendal - Pressemitteilung Nr.:
249/06
Stendal, den 27. Dezember 2006
Silvester - Feuerwerk
Und wieder ist ein Jahr vorüber und
das Neue soll mit Freude begrüßt werden.
Damit das auch klappt noch einige
Hinweise zum Umgang mit Silvesterknallern und Raketen.
Der Verkauf pyrotechnischer
Erzeugnisse ist genau geregelt und erfolgt in Deutschland ab dem 28. bis zum
31. Dezember 06.
Käufer sollten darauf achten, dass
sie nur in Deutschland zugelassene Produkte erwerben. Sie sind in den
ortsansässigen Geschäften und
Märkten käuflich und enthalten einen
Prüfaufdruck (BAM-PI-1234 oder BAM-PII-1234).
Schwarzimporte jeder Art bergen
erhebliche Gesundheitsrisiken in sich, da sie im Bezug auf Zündverzögerung und
Sprengkraft nicht untersucht
sind.
Bei der Klasse I handelt es sich um
Erzeugnisse, die ganzjährig verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist auch
Personen unter 18 Jahre gestattet.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen
nur an Personen über 18 Jahre verkauft, abgegeben und auch nur von diesen
gezündet werden.
Wer Feuerwerkskörper der Klasse II an
Personen unter 18 Jahren abtritt, haftet bei versicherungsrechtlichen
Schadensansprüchen mit.
Die Erziehungsberechtigten sollten
darauf achten, dass Kinder nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren und
insbesondere vor
aufgefundene Blindgänger abraten.
Silvesterknallkörper der Klassen II
dürfen vom 31. Dezember 06 von 00 Uhr bis zum 01.01.07 24 Uhr gezündet werden.
In der Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altenheimen ist es generell versagt pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.
Knallt jemand zur falschen Zeit oder
am falschen Ort, kann das ein Bußgeld zur Folge haben.
Der Selbst- und Umbau von
Feuerwerkskörpern ist verboten. Konkret- das bedeutet ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Beim Bau und
der Verwendung solcher Selbstlaborate
können schwerste Verletzungen erlitten werden. Mehr noch, kommen andere
Personen zu Schaden,
greift zum Einen das Strafrecht zum
Anderen werden erhebliche zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung geltend
gemacht.
Die Polizei weist darauf hin, dass
Balkone keine geeigneten Plätze für das Zünden von Feuerwerkskörper,
insbesondere von Raketen, sind.
Fenster sollten in der Silvesternacht
verschlossen bleiben.
Eigentlich sollte einem Rutsch ins
neue Jahr nichts mehr im Wege stehen.
Wir wünschen ein gesundes und
erfolgreiches neues Jahr.
Ihre Polizei
Impressum:
Polizeidirektion Stendal
Pressestelle
Uchtewall 05
39576 Stendal
Tel: (03931) 682-204
Fax: (03931) 682-202
Mail:
pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de
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