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Zehn Jahre Hilfe für Zeugen
27.12.2006, Magdeburg – 93
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 093/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 093/06
Magdeburg, den 27. Dezember 2006
Zehn Jahre Hilfe für Zeugen
Magdeburg (MJ) . Mehr als 3000 Zeugen in Strafverfahren haben in den
vergangenen zehn Jahren in Magdeburg die Zeugenbetreuung des Sozialen Dienstes
der Justiz genutzt. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb
betonte zum Jubiläum den besonderen Wert dieses Angebots: ¿Opfer von Straftaten
haben zum Teil mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen zu kämpfen.
Wenn sie Angst davor haben, im Prozess als Zeugen auszusagen, brauchen sie
Hilfe und Unterstützung. Die Zeugenbetreuung hat sich als Antwort darauf
bewährt. Sie leistet einen Beitrag zum professionellen Opferschutz.¿
Sozialpädagogische Begleitung wird beim Landgericht und
beim Amtsgericht Magdeburg seit Dezember 1996 offeriert. Zeugenbetreuerinnen stehen
als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und helfen so, Ängste abzubauen. In speziellen
Zeugenschutzzimmern können sich Zeuginnen und Zeugen in einer geschützten und
entspannten Atmosphäre auf ihre Aussage und das Zusammentreffen mit dem Täter
im Gerichtssaal vorbereiten. Für Kinder, die aussagen müssen, steht im
Zeugenschutzzimmer eine Spielecke zur Verfügung.
Unter dem Dach des Sozialen Dienstes der Justiz betreuen
Sozialarbeiterinnen vor allem Menschen die Opfer von Sexualstraftaten, von
Körperverletzungen, Raub oder Erpressung geworden sind. Geholfen wird auch Personen,
deren Freunde oder Angehörige durch eine Straftat ihr Leben verloren haben.
Das Angebot der Zeugenbetreuung umfasst die Vorbereitung
der Gerichtsverhandlung z. B. durch die Besichtigung des Gerichtssaals, durch
Informationen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung oder durch Informationen
über die Rechte und Pflichten als Zeuge. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen
Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung an, indem sie die
Betroffenen z. B. auf Wunsch in den Gerichtssaal begleiten oder auf weiterführende
Hilfsmöglichkeiten hinweisen.
Kolb begrüßte in diesem Zusammenhang die Stärkung der
Opferrechte im Rahmen des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes, denen der
Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten zugestimmt hat. ¿Wiedergutmachung
hat Vorrang vor der Vollstreckung von Geldstrafen, das ist ein richtiger Weg¿,
so die Ministerin. Außerdem wird das so genannte Adhäsionsverfahren auch im
Jugendstrafrecht zugelassen. In der Folge können Schadenersatzansprüche
schneller geltend gemacht werden. Zudem ist bei besonders schweren Straftaten
künftig auch im Jugendstrafrecht die Nebenklage zugelassen.
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