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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Zehn Jahre Hilfe für Zeugen

27.12.2006, Magdeburg – 93

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 093/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 093/06

 

 

 

Magdeburg, den 27. Dezember 2006

 

 

 

Zehn Jahre Hilfe für Zeugen

 

Magdeburg (MJ) . Mehr als 3000 Zeugen in Strafverfahren haben in den

vergangenen zehn Jahren in Magdeburg die Zeugenbetreuung des Sozialen Dienstes

der Justiz genutzt. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

betonte zum Jubiläum den besonderen Wert dieses Angebots: ¿Opfer von Straftaten

haben zum Teil mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen zu kämpfen.

Wenn sie Angst davor haben, im Prozess als Zeugen auszusagen, brauchen sie

Hilfe und Unterstützung. Die Zeugenbetreuung hat sich als Antwort darauf

bewährt. Sie leistet einen Beitrag zum professionellen Opferschutz.¿

 

Sozialpädagogische Begleitung wird beim Landgericht und

beim Amtsgericht Magdeburg seit Dezember 1996 offeriert. Zeugenbetreuerinnen stehen

als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und helfen so, Ängste abzubauen. In speziellen

Zeugenschutzzimmern können sich Zeuginnen und Zeugen in einer geschützten und

entspannten Atmosphäre auf ihre Aussage und das Zusammentreffen mit dem Täter

im Gerichtssaal vorbereiten. Für Kinder, die aussagen müssen, steht im

Zeugenschutzzimmer eine Spielecke zur Verfügung.

 

Unter dem Dach des Sozialen Dienstes der Justiz betreuen

Sozialarbeiterinnen vor allem Menschen die Opfer von Sexualstraftaten, von

Körperverletzungen, Raub oder Erpressung geworden sind. Geholfen wird auch Personen,

deren Freunde oder Angehörige durch eine Straftat ihr Leben verloren haben.

 

Das Angebot der Zeugenbetreuung umfasst die Vorbereitung

der Gerichtsverhandlung z. B. durch die Besichtigung des Gerichtssaals, durch

Informationen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung oder durch Informationen

über die Rechte und Pflichten als Zeuge. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen

Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung an, indem sie die

Betroffenen z. B. auf Wunsch in den Gerichtssaal begleiten oder auf weiterführende

Hilfsmöglichkeiten hinweisen.

 

Kolb begrüßte in diesem Zusammenhang die Stärkung der

Opferrechte im Rahmen des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes, denen der

Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten zugestimmt hat. ¿Wiedergutmachung

hat Vorrang vor der Vollstreckung von Geldstrafen, das ist ein richtiger Weg¿,

so die Ministerin. Außerdem wird das so genannte Adhäsionsverfahren auch im

Jugendstrafrecht zugelassen. In der Folge können Schadenersatzansprüche

schneller geltend gemacht werden. Zudem ist bei besonders schweren Straftaten

künftig auch im Jugendstrafrecht die Nebenklage zugelassen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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