Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Ost-West-Angleichung der
Sozialhilferegelsätze
20.12.2006, Magdeburg – 172
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
172/06
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 172/06
Magdeburg, den 20. Dezember 2006
Ost-West-Angleichung der
Sozialhilferegelsätze
In Sachsen-Anhalt werden die Sozialhilferegelsätze
zum 1. Januar angehoben. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat die
entsprechende Rechtsverordnung fertig gestellt. Demnach wird der Regelsatz von
jetzt 331 Euro ab Januar auf monatlich 345 Euro angehoben. Damit gibt es
erstmals keinen Ost-West-Unterschied bei den Sozialhilferegelsätzen. Kuppe
betonte: ¿Diese Ost-West-Angleichung war gut 16 Jahre nach der deutschen
Einheit überfällig.¿
Sozialhilfe soll das
soziokulturelle Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern. Die
Sätze beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB XII. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Bedarf
nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine ausreichenden Ansprüche
aus anderen Versicherungs- oder Vorsorgesystemen haben.
In den neuen Ländern betrug der
monatliche Sozialhilferegelsatz zuletzt 331 Euro. In den alten Bundesländern
werden bereits jetzt 345 Euro pro Monat gezahlt.
Für die Sozialhilfe kommen das
Land und die Kreise auf. Das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger zahlt für
Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen, die Landkreise tragen die Kosten für die
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.
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