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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften:
Landesregierung leitet Gesetzentwurf dem Landtag zu

05.12.2006, Magdeburg – 603

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 603/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 603/06

 

 

 

Magdeburg, den 5. Dezember 2006

 

 

 

Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften:

Landesregierung leitet Gesetzentwurf dem Landtag zu

 

Die

Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den am 10. Oktober

2006 zur Anhörung frei gegebenen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher

Vorschriften dem Landtag zuzuleiten. Mit den Änderungen sind im Rahmen der

Konsolidierungspartnerschaft partielle Entlastungen für die Kommunen verbunden:

 

Ermächtigung für eine neue Sportstättenverordnung: Durch

Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung soll die Landesregierung

ermächtigt werden, nach einer Aufhebung der bislang noch geltenden

DDR-Sportstättenverordnung durch eine neue Verordnung die Nutzung und die

Gebührenerhebung für kommunale Sportstätten zu regeln, insbesondere die Nutzung

durch Schulen und die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zugunsten bestimmter

Gruppen. Dazu hat das Innenministerium einen flankierenden Erlass angekündigt,

um den Gemeinden auch künftig die Möglichkeit zu geben, auf Gebühren zu verzichten

oder von Vereinen niedrigere Gebühren zu erheben.

 

Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Nach

der seit 1996 geltenden Fassung des Kommunalabgabengesetzes werden übergroße

Grundstücke bei der Abgabenhöhe gedeckelt. Damit soll den Grundstücksgrößen im

ländlichen Raum Rechnung getragen werden, insbesondere bei der

Abwasserentsorgung. Die bislang zwingend vorgeschriebene Begrenzung soll in

eine Kann-Vorschrift umgewandelt werden. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten

so die Möglichkeit, ihre Ausgaben wieder vollständig zu refinanzieren. Ob sie

davon Gebrauch machen, kann von ihnen in Zukunft in eigenem Ermessen je nach

den örtlichen Verhältnissen entschieden werden.

 

Änderung des Kinderförderungsgesetzes: Das

Land kommt einem Wunsch der Kommunen nach, die es für nicht zwingend halten,

bei der Festlegung von räumlichen und sachlichen Ausstattungen in den Kindertagesstätten

im Rahmen eines verwaltungsaufwändigen Anhörungsverfahrens beteiligt zu werden.

Daher soll diese Regelung entfallen.

 

Änderung des

Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Für

die Beseitigung von Tierkörpern hatte der Besitzer bisher 25 Prozent der Kosten

zu tragen, weitere 25 Prozent trugen das Land und 50 Prozent die Landkreise und

kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige. Zur Entlastung der kommunalen

Haushalte soll durch die Gesetzesänderung das Verursacherprinzip gestaffelt

eingeführt werden. Der Kostenanteil der Landkreise/kreisfreien Städte sinkt

damit ab 1. Januar 2007 auf 25 Prozent und entfällt ab 1. Juli 2010. Der

Kostenanteil des Landes bleibt bei 25 Prozent bis zum Auslaufen der Regelung am

31. Dezember 2013.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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