Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften:
Landesregierung leitet Gesetzentwurf dem Landtag zu
05.12.2006, Magdeburg – 603
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 603/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 603/06
Magdeburg, den 5. Dezember 2006
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften:
Landesregierung leitet Gesetzentwurf dem Landtag zu
Die
Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den am 10. Oktober
2006 zur Anhörung frei gegebenen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher
Vorschriften dem Landtag zuzuleiten. Mit den Änderungen sind im Rahmen der
Konsolidierungspartnerschaft partielle Entlastungen für die Kommunen verbunden:
Ermächtigung für eine neue Sportstättenverordnung: Durch
Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung soll die Landesregierung
ermächtigt werden, nach einer Aufhebung der bislang noch geltenden
DDR-Sportstättenverordnung durch eine neue Verordnung die Nutzung und die
Gebührenerhebung für kommunale Sportstätten zu regeln, insbesondere die Nutzung
durch Schulen und die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zugunsten bestimmter
Gruppen. Dazu hat das Innenministerium einen flankierenden Erlass angekündigt,
um den Gemeinden auch künftig die Möglichkeit zu geben, auf Gebühren zu verzichten
oder von Vereinen niedrigere Gebühren zu erheben.
Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Nach
der seit 1996 geltenden Fassung des Kommunalabgabengesetzes werden übergroße
Grundstücke bei der Abgabenhöhe gedeckelt. Damit soll den Grundstücksgrößen im
ländlichen Raum Rechnung getragen werden, insbesondere bei der
Abwasserentsorgung. Die bislang zwingend vorgeschriebene Begrenzung soll in
eine Kann-Vorschrift umgewandelt werden. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten
so die Möglichkeit, ihre Ausgaben wieder vollständig zu refinanzieren. Ob sie
davon Gebrauch machen, kann von ihnen in Zukunft in eigenem Ermessen je nach
den örtlichen Verhältnissen entschieden werden.
Änderung des Kinderförderungsgesetzes: Das
Land kommt einem Wunsch der Kommunen nach, die es für nicht zwingend halten,
bei der Festlegung von räumlichen und sachlichen Ausstattungen in den Kindertagesstätten
im Rahmen eines verwaltungsaufwändigen Anhörungsverfahrens beteiligt zu werden.
Daher soll diese Regelung entfallen.
Änderung des
Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Für
die Beseitigung von Tierkörpern hatte der Besitzer bisher 25 Prozent der Kosten
zu tragen, weitere 25 Prozent trugen das Land und 50 Prozent die Landkreise und
kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige. Zur Entlastung der kommunalen
Haushalte soll durch die Gesetzesänderung das Verursacherprinzip gestaffelt
eingeführt werden. Der Kostenanteil der Landkreise/kreisfreien Städte sinkt
damit ab 1. Januar 2007 auf 25 Prozent und entfällt ab 1. Juli 2010. Der
Kostenanteil des Landes bleibt bei 25 Prozent bis zum Auslaufen der Regelung am
31. Dezember 2013.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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