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Kabinett leitet Gesetzentwurf zu
Stadt-Umland-Verbänden dem Landtag zu
05.12.2006, Magdeburg – 602
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 602/06
Magdeburg, den 5. Dezember 2006
Kabinett leitet Gesetzentwurf zu
Stadt-Umland-Verbänden dem Landtag zu
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung
beschlossen, den Gesetzentwurf für die zwangsweise Bildung von
Stadt-Umland-Verbänden im Umfeld von Halle (Saale) und Magdeburg dem Landtag
zuzuleiten. Am 7. November 2006 war der Entwurf zum ersten Mal behandelt und
zur Anhörung frei gegeben worden, nachdem zuvor die freiwillige Bildung solcher
Zweckverbände gescheitert war.
¿Wir setzen damit die im
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz von 2005 vorgegebene Marschroute um¿,
erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Mit der gemeinsamen Flächennutzungsplanung
wird ein erster Baustein für die institutionalisierte Zusammenarbeit von
Sachsen-Anhalts Großstädten mit ihrem jeweiligen Umland verwirklicht.¿
Hövelmann betonte, dass mit den neuen Zweckverbänden keine Vorentscheidung über
die Notwendigkeit von Eingemeindungen getroffen werde. Im Rahmen des Zeitplans
für die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden hatte das Kabinett
beschlossen, bis zum 1. Juli 2007 zu prüfen, welche Umlandgemeinden aufgrund
enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet werden sollen,
falls die Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und Stärkung
der kreisfreien Städte erweisen sollten.
Der Zweckverband übernimmt für seine Mitgliedsgemeinden
die Aufgabe der Flächennutzungsplanung. Weitere Aufgaben des eigenen
Wirkungskreises der Gemeinden können dem Verband übertragen werden, wenn die
Verbandsversammlung dem zustimmt.
Nach dem in der vergangenen Wahlperiode beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz
waren die beiden Großstädte und ihre Umlandgemeinden aufgefordert, sich bis zum
30. Juni 2006 freiwillig zu Stadt-Umland-Verbänden zusammenzuschließen. Solche
Vereinbarungen kamen jedoch nicht zustande, so dass die in dem Gesetz
vorgesehene zwangsweise Verbandsbildung nötig wurde.
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Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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