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Altersangabe auf Stimmzetteln
17.11.2006, Magdeburg – 210
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 210/06
Magdeburg, den 17. November 2006
Altersangabe auf Stimmzetteln
Sperrfrist: heute,
Beginn der Rede
Landesregierung begrüßt Altersangabe auf Stimmzetteln
In der heutigen Landtagsdebatte über die Angabe des Alters von
Kandidatinnen und Kandidaten auf den Stimmzetteln bei kommunalen Wahlen erklärt
Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung von Innenminister Holger Hövelmann
(beide SPD):
Das Problem der
demografischen Entwicklung in unserem Land mit all seinen Folgen ist in
jüngster Zeit eingehend erörtert worden. Deshalb will ich an dieser Stelle
nicht nochmals darauf eingehen ¿ den Zusammenhang trotzdem herstellen.
Nichts desto trotz
wirkt sich die demografische Entwicklung auch auf unser demokratisches
Gemeinwesen aus, so dass wir uns bereits jetzt darauf einrichten müssen, dass
wir auf mittlere und längere Sicht engagierte und leistungsfähige kommunale
Vertretungen brauchen, in denen sich alle Generationen einbringen.
Derzeit kann von
einem ¿Generationenmix¿ in den kommunalen Gremien keine Rede mehr sein. Aus
dieser Situation ergibt sich das Gebot, die jüngeren Generationen in die
Gestaltung gesellschaftlicher und politischer Entscheidungen durch Schaffung
entsprechender Rahmenbedingungen bestmöglich einzubeziehen.
Politik, vor allem
auch Kommunalpolitik, lebt vom Engagement möglichst vieler Menschen. Soll
dieses Engagement erhalten bzw. gefördert werden, sind der Gesetzgeber und die
Landesregierung gefordert, geeignete Formen der Teilhabe zu entwerfen und
ständig weiter zu entwickeln.
Die im
vorliegenden Antrag enthaltene Regelung zur Ergänzung der Kommunalwahlordnung
ist ein Schritt in diese Richtung. Es muss uns wieder gelingen, die jungen
Leute für unser Land zu interessieren und sie zur Mitgestaltung zu animieren.
Uns allen muss daran gelegen sein, Ihnen die Möglichkeit zu geben,
Verantwortung in unserem Land zu übernehmen.
Bereits im Juli
1997 ist mit dem ¿Gesetz zur Herabsenkung des Wahlalters zur aktiven Teilnahme
an Kommunalwahlen¿ die Einführung des aktiven Wahlrechtes ab dem 16. Lebensjahr
erfolgt.
Damit hat sich das
Land Sachsen-Anhalt frühzeitig für die Stärkung von Verantwortung junger
Menschen, in diesem Falle an die 16- bis 17-jährigen durch die Übertragung des
aktiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene entschieden. Rückblickend lässt sich
sagen, dass sich dieser Schritt bewährt hat.
Die vorgeschlagene
Ergänzung des § 37 Kommunalwahlordnung knüpft daran an.
Wir verkennen
nicht, dass allein die Angabe des Geburtsjahres nicht mit Sicherheit dazu
führen wird, dass vermehrt jüngere Kandidaten in die kommunalen Vertretungen
gewählt werden. Dennoch wird mit der vorgeschlagenen Regelung das Alter der
Kandidaten bewusst als mögliches Entscheidungskriterium in das Blickfeld der Wählerinnen
und Wähler gerückt, was durchaus zu einer erhöhten Chance für jüngere Bewerber
führen kann.
Über diesen Weg
erscheint es möglich, dass vor allem junge Menschen gezielt auch junge Frauen
und Männer in die kommunalen Vertretungen wählen und so aktiv zum
¿Generationenmix¿ beitragen. Dies kann mit dem unterbreiteten
Beschlussvorschlag, der dafür ambitioniert und zielführend ist, erreicht
werden.
Ich danke Ihnen
für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für den vorliegenden Antrag.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
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