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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Altersangabe auf Stimmzetteln

17.11.2006, Magdeburg – 210

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 210/06

 

 

 

Magdeburg, den 17. November 2006

 

 

 

 

 

Altersangabe auf Stimmzetteln

 

 

 

Sperrfrist: heute,

Beginn der Rede

 

Landesregierung begrüßt Altersangabe auf Stimmzetteln

 

In der heutigen Landtagsdebatte über die Angabe des Alters von

Kandidatinnen und Kandidaten auf den Stimmzetteln bei kommunalen Wahlen erklärt

Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung von Innenminister Holger Hövelmann

(beide SPD):

 

Das Problem der

demografischen Entwicklung in unserem Land mit all seinen Folgen ist in

jüngster Zeit eingehend erörtert worden. Deshalb will ich an dieser Stelle

nicht nochmals darauf eingehen ¿ den Zusammenhang trotzdem herstellen.

 

Nichts desto trotz

wirkt sich die demografische Entwicklung auch auf unser demokratisches

Gemeinwesen aus, so dass wir uns bereits jetzt darauf einrichten müssen, dass

wir auf mittlere und längere Sicht engagierte und leistungsfähige kommunale

Vertretungen brauchen, in denen sich alle Generationen einbringen.

 

Derzeit kann von

einem ¿Generationenmix¿ in den kommunalen Gremien keine Rede mehr sein. Aus

dieser Situation ergibt sich das Gebot, die jüngeren Generationen in die

Gestaltung gesellschaftlicher und politischer Entscheidungen durch Schaffung

entsprechender Rahmenbedingungen bestmöglich einzubeziehen.

 

Politik, vor allem

auch Kommunalpolitik, lebt vom Engagement möglichst vieler Menschen. Soll

dieses Engagement erhalten bzw. gefördert werden, sind der Gesetzgeber und die

Landesregierung gefordert, geeignete Formen der Teilhabe zu entwerfen und

ständig weiter zu entwickeln.

 

Die im

vorliegenden Antrag enthaltene Regelung zur Ergänzung der Kommunalwahlordnung

ist ein Schritt in diese Richtung. Es muss uns wieder gelingen, die jungen

Leute für unser Land zu interessieren und sie zur Mitgestaltung zu animieren.

Uns allen muss daran gelegen sein, Ihnen die Möglichkeit zu geben,

Verantwortung in unserem Land zu übernehmen.

 

Bereits im Juli

1997 ist mit dem ¿Gesetz zur Herabsenkung des Wahlalters zur aktiven Teilnahme

an Kommunalwahlen¿ die Einführung des aktiven Wahlrechtes ab dem 16. Lebensjahr

erfolgt.

 

Damit hat sich das

Land Sachsen-Anhalt frühzeitig für die Stärkung von Verantwortung junger

Menschen, in diesem Falle an die 16- bis 17-jährigen durch die Übertragung des

aktiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene entschieden. Rückblickend lässt sich

sagen, dass sich dieser Schritt bewährt hat.

 

Die vorgeschlagene

Ergänzung des § 37 Kommunalwahlordnung knüpft daran an.

 

Wir verkennen

nicht, dass allein die Angabe des Geburtsjahres nicht mit Sicherheit dazu

führen wird, dass vermehrt jüngere Kandidaten in die kommunalen Vertretungen

gewählt werden. Dennoch wird mit der vorgeschlagenen Regelung das Alter der

Kandidaten bewusst als mögliches Entscheidungskriterium in das Blickfeld der Wählerinnen

und Wähler gerückt, was durchaus zu einer erhöhten Chance für jüngere Bewerber

führen kann.

 

Über diesen Weg

erscheint es möglich, dass vor allem junge Menschen gezielt auch junge Frauen

und Männer in die kommunalen Vertretungen wählen und so aktiv zum

¿Generationenmix¿ beitragen. Dies kann mit dem unterbreiteten

Beschlussvorschlag, der dafür ambitioniert und zielführend ist, erreicht

werden.

 

Ich danke Ihnen

für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für den vorliegenden Antrag.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de