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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Sachstand Digitalfunk

17.11.2006, Magdeburg – 209

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 209/06

 

 

 

Magdeburg, den 17. November 2006

 

 

 

 

 

Sachstand Digitalfunk

 

 

 

 

 

Sperrfrist: heute,

Beginn der Rede

 

Minister Bullerjahn erläutert Sachstand zum Digitalfunk

 

In der heutigen Landtagsdebatte zur Einführung eines digitalen Funksystems für die

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk)

erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung von Innenminister Holger

Hövelmann (beide SPD):

 

Im März 2004 hatten sich Bund und Länder zur

Einführung des BOS-Digitalfunks bis spätestens Ende 2010 bekannt. Während in

der Anfangsphase ein umfassender Dienstleistungsansatz favorisiert wurde,

änderte der Bund im Februar 2005 unerwartet seine

Strategie.

 

Damals

unterbreitete der Bundesminister des Innern den Ländern den Vorschlag, unter

der Einbeziehung bundeseigener Infrastruktur ein ¿Rumpfnetz¿ zu errichten,

welches rund 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes versorgen sollte.

Die Länder könnten dieses Rumpfnetz bis zur vollständigen Landesversorgung

erweitern. Dabei soll die Systemtechnik im Wettbewerb und der Betrieb des

Netzes an die Tochter der DB-AG, die DB-Telematik, vergeben werden. Dem

Vorschlag liegt eine unverbindliche Absichtserklärung zugrunde, die zwischen

dem damaligen Bundesminister des Innern und dem Vorsitzenden des Vorstands der

DB-AG unterzeichnet wurde. Diese Absichtserklärung begründete jedoch keinerlei

Rechtsansprüche, das heißt es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag.

 

Während

im Vergabeverfahren zur Lieferung der Systemtechnik Ende August 2006 der

Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter EADS Secure Networks erteilt werden

konnte, dauern die Verhandlungen zum Rahmenvertrag ¿Betrieb¿ mit der

DB-Telematik an. Der ursprüngliche Vorlagetermin für ein Gesamtangebot am 22.

Mai 2006 konnte durch die DB-Telematik nicht eingehalten und das Angebot erst

am 31. Juli 2006 vorgelegt werden. 

Leider entsprach dieses Angebot in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher

Hinsicht nicht den Vorstellungen von Bund und Ländern und wich von wesentlichen

Anforderungen der Auftraggeberseite ab. Für Sachsen-Anhalt wären danach bei

einer Laufzeit von 15 Jahren für das Digitalfunknetz Kosten in Höhe von 128

Millionen Euro entstanden, ohne dass dabei die Kosten für Leitstellen und

Endgeräte Berücksichtigung gefunden hätten.

 

Die

Bahn lehnte eine Frist zur Nachbesserung ab und erklärte, dass sie sich

außerstande sehe, die Anforderungen der Auftraggeberseite im vorgegebenen

Kostenrahmen zu erfüllen. Sie schlägt stattdessen die Abgabe eines

Alternativangebotes vor.

 

Dieses

Alternativangebot soll weitestgehend die Leistungsanforderungen

berücksichtigen, den Kostenrahmen einhalten und bis Ende 2010 ein

funktionsfähiges Netz bereitstellen. Die Bahn wird nun bis 30. November 2006

ein neues Angebot abgeben. Erst zu diesem Zeitpunkt können die Netzkosten für

das gesamte Digitalfunknetz und auch damit Sachsen-Anhalt verlässlicher

abgeschätzt werden. In diesem Angebot sind die im Land noch zusätzlich

entstehenden  Kosten, unter anderem für

Leitstellen, Endgeräte und Schnittstellen, nicht enthalten. Diese Kosten können

erst im Rahmen entsprechender dezentraler Ausschreibungen ermittelt werden.

 

Bestandteil

des Angebotes der Bahn ist auch eine Einführungsplanung für das BOS-Digitalfunknetz,

die sich an den Vorgaben von Bund und Ländern orientieren muss. Parallel zu

diesem Vergabeverfahren wurden Bund und Länder durch den Lenkungsausschuss

beauftragt, ein alternatives Betreibermodell zu entwickeln. Mitte Dezember 2006

soll dann der Lenkungssauschuss nach Unterrichtung über das

Verhandlungsergebnis mit der Bahn und das erarbeitete alternative Modell das

weitere Vorgehen beschließen.

 

Das

¿Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und

Organisationen mit Sicherheitsaufgaben¿ ist am 01. September 2006 in Kraft

getreten. Der Lenkungsausschuss hat den Bund gebeten, dafür Sorge zu tragen,

dass die Bundesanstalt für den Digitalfunk bis spätestens 01. März 2007 ihre

Arbeit aufnehmen kann. Bis zur Arbeitsfähigkeit der Bundesanstalt führt die

Projektorganisation ¿netzwerkBOS¿ hilfsweise deren Aufgaben zur Errichtung des

BOS-Digitalfunknetzes aus.

 

Zur

Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens zwischen Bund und Ländern für

den Aufbau und Betrieb des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und

Datenfunksystems für die BOS und zur Regelung der Kostenverteilung wurde der

Entwurf eines Verwaltungsabkommens erarbeitet. Am 11. Mai 2006 wurde durch die

Vertreter des Bundes und der Länder das ¿Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit

von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen

digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland¿ (Verwaltungsabkommen)

paraphiert und dessen Text damit vorläufig festgelegt.

 

In

der Präambel des Verwaltungsabkommens wird der verbindliche Abschluss bis zum

31.12.2006 zum gemeinsamen Ziel erklärt.

 

Das

Verwaltungsabkommen regelt die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Dieses Abkommen ist auch dann

zwingend erforderlich, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss mit der Bahn

kommen sollte und Bund und Länder sich entscheiden, einen alternativen Weg zu

wählen.

 

Das

Ministerium des Innern beabsichtigt kurzfristig eine entsprechende

Kabinettsvorlage einzubringen, damit auch Sachsen-Anhalt den für einen  schnellen Netzaufbau erforderlichen Beitritt

zum Verwaltungsabkommen vollziehen kann.

 

Der

Bund hat in seiner Begründung zum Gesetzentwurf über die Bundesanstalt für den

BOS-Digitalfunk dargestellt, dass er für die Bundesanstalt nach derzeitiger

Schätzung Personal- und Sachkosten in Höhe von nicht über 10 Millionen Euro

jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist eine Aufteilung dieser Kosten

nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen, wobei der Anteil des Bundes 30

Prozent beträgt. Für Sachsen-Anhalt sind daher jährlich ca. 215.000 Euro als

Anteil an den Sach- und Personalkosten der Bundesanstalt zu erwarten.

 

Der ursprüngliche Vorschlag des Bundes zur

Errichtung eines Rumpfnetzes wurde im Laufe des Verfahrens modifiziert. Ein

bundesweites Netz ist wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur nach einer

bundesweiten Netzplanung zu verwirklichen. Der getrennte Aufbau eines

¿Rumpfnetzes¿ und ein späterer oder gleichzeitiger Aufbau von Landesnetzteilen

bergen wirtschaftliche Nachteile und sind daher nicht mehr vorgesehen. Insofern

wird auch kein Komplementärnetz für Sachsen-Anhalt existieren.

 

In Sachsen-Anhalt übernimmt der Bund 40 Prozent der

Kosten für die Basisstationen, die zur Versorgung eines 50prozentigen Anteils

an der Landesfläche erforderlich sind.

 

Der

Netzaufbau in Sachsen-Anhalt sieht nach der mit dem Bund abgestimmten

Landesplanung vier Netzabschnitte vor, die in den Jahren 2007 und 2008

nacheinander errichtet werden sollen. Diese Planung berücksichtigt bereits die

sich aus der Kreisgebietsreform ergebenden Änderungen in der Landesgliederung.

 

Innerhalb

eines Netzabschnittes wird stets das komplette Territorium der jeweiligen

Landkreise ausgerüstet, das heißt eine Verteilung des Gebietes auf mehrere

Netzabschnitte erfolgt nicht. Nach den drei Oberzentren und den Landkreisen

Salzland, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis sollen in den nächsten Abschnitten

die Landkreise Jerichower Land, Börde und Wittenberg sowie der Altmarkkreis

Salzwedel und der Landkreis Stendal folgen. Als letzter Abschnitt sind die

Gebiete des Saale-Unstrut-Tals mit dem künftigen Landkreis Burgenland und des

Harzes mit den künftigen Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz geplant.

 

Die

Versorgung des Landesgebietes bedeutet eine Handfunkversorgung in

Siedlungsgebieten außerhalb von Gebäuden und eine flächendeckende

Fahrzeugfunkversorgung. Ausnahmen mit besserer Versorgung sind in Oberzentren

und den Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Eine flächendeckende Funkversorgung

in Gebäuden wäre zwar wünschenswert, führt aber zu einem drastischen

Kostenanstieg und ist Landessicht nicht zu finanzieren.

 

Zur

Ausschöpfung aller Synergiepotentiale hat Sachsen-Anhalt beim Bund die Aufnahme

der Justizverwaltung in den Kreis der Nutzungsberechtigten des BOS-Digitalfunks

beantragt. Damit werden sonst notwendige Doppelausstattungen mit

unterschiedlichen Funksystemen in den Justizvollzugsanstalten für Justiz und

Polizei zukünftig entbehrlich und gleichzeitig bessere Kommunikationsmöglichkeiten

zwischen Justiz und Polizei geschaffen.

 

Die

DB-Telematik hat in ihrem Angebot am 30. November 2006 eine Einführungsplanung

vorgelegt, die die Vorstellungen des Bundes und der Länder beachtet. Gleichwohl

kann sich aus dem Angebot ergeben, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine

Abweichung von der gegenwärtigen Planung sinnvoll ist.

 

Auch

wenn Verzögerungen aus den unterschiedlichsten Gründen bei derartig großen

Projekten nicht auszuschließen sind, geht die Landesregierung davon aus, das

bundesweit die Einhaltung des Endtermins für die Errichtung und Inbetriebnahme

des Digitalfunknetzes bis Ende 2010 gelingen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verantwortlich:

Martin Krems

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