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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Schutz vor Gefährlichen Hunden

15.11.2006, Magdeburg – 205

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 205/06

 

 

 

Magdeburg, den 15. November 2006

 

 

 

 

 

Schutz vor Gefährlichen Hunden

 

Innenministerium legt Eckpunkte

der Verordnung vor

 

 

 

Der Staatssekretär

im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), hat dem Innenausschuss des Landtages

Eckpunkte der geplanten Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden

vorgelegt. Erben kam damit einer Bitte des Ausschusses nach, der derzeit über

den Gesetzentwurf berät, mit dem das Innenministerium zum Erlass einer

Verordnung ermächtigt und eine Pflicht zum Abschluss einer

Haftpflichtversicherung eingeführt werden soll. Erben: ¿Die Positionen des

Innenministeriums liegen damit, auch für die parlamentarischen Anhörungen, auf

dem Tisch.¿ Die Eckpunkte lehnen sich an die Gefahrenabwehrverordnung über das

Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen an, die alle juristischen

Instanzen erfolgreich überstanden hat.

 

Die Eckpunkte im

Einzelnen:

 

Rasseliste gefährlicher Hunde:

Pitbull-Terrier

oder American Pitbull Terrier

American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Bullterrier

American Bulldog

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

Kangal

Kaukasischer Owtscharka

Mastiff

Mastino Napoletano

 

- Als sonstige gefährliche Hunde gelten zum

Beispiel Hunde, die Menschen gebissen haben oder unkontrolliert

  andere Tiere hetzen oder reißen.

- Das Halten von gefährlichen Hunden soll grundsätzlich nur bei Vorliegen zum

Beispiel folgender

  Voraussetzungen zulässig sein:

- Vollendung des 18. Lebensjahrs

- Zuverlässigkeit und Sachkunde

- Wesenstest für den Hund

- Nachweis der artgerechten Haltung des Hundes

- Kennzeichnung des Hundes durch einen elektronisch lesbaren Chip

- abgeschlossene Haftpflichtversicherung und Nachweis über entrichtete

Hundesteuer

- Gefährliche Hunden dürfen nur durch volljährige, sachkundige und zuverlässige

Personen geführt werden.

- Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde

- Ausbruchssichere Haltung gefährlicher Hunde

- Es soll verboten werden, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität

und Gefährlichkeit gegenüber

  Menschen oder Tieren auszubilden.

- Es soll grundsätzlich verboten werden, mit gefährlichen Hunden zu handeln,

diese zu erwerben sowie

  abzugeben; Ausnahme: Abgabe an

Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft.

- Die Verordnungen wird zudem Voraussetzungen für die Sicherstellung und Tötung

von Hunden

  Ordnungswidrigkeitentatbestände

enthalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de