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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen

15.11.2006, Magdeburg – 32

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 32/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 32/06

 

 

 

Magdeburg, den 15. November 2006

 

 

 

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen

Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute die Bürgerinnen

und Bürger des Landes auf die Möglichkeit, Steuern zu sparen, hingewiesen. 

 

Dazu erklärte er: ¿Für alle Handwerkerleistungen, die in einem

inländischen Haushalt seit Beginn des Jahres 2006 ausgeführt werden, ermäßigt

sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H. des gezahlten Rechnungsbetrags,

soweit dieser auf Arbeitskosten entfällt, höchstens jedoch um 600 Euro im

Kalenderjahr. Begünstigt sind Handwerkerleistungen, die von Mietern oder

Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben

werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende

Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt

(z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Erneuerung eines Bodenbelags,

die Modernisierung des Badezimmers, Reparatur von Haushaltsgeräten, Wartung von

Heizungsanlagen). Auch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten

auf dem Grundstück, z. B. Garten- und Wegebauarbeiten gehören zu den begünstigten

Tätigkeiten.

 

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige

die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung (aufgeteilt in Arbeitskosten und

Material) und die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch Beleg des

Kreditinstitutes nachweist. Außerdem weise ich darauf hin, dass für

Privathaushalte, die Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück bezogen

haben, eine zweijährige Rechnungsaufbewahrungspflicht besteht.

 

Ferner ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 10 Prozent  der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

in einem inländischen Privathaushalt für eine geringfügige Beschäftigung (sog.

Mini-Jobs), höchstens um 510 ¿ bzw. 12 Prozent der Aufwendungen für eine

versicherungspflichtige Beschäftigung, höchstens um 2.400 ¿ im Kalenderjahr.

 

 

Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen fremder

Anbieter (z. B. Dienstleistungsagenturen) in einem inländischen Haushalt

ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H. der gezahlten

Aufwendungen, höchstens um 600 Euro im Kalenderjahr. Dieser Höchstbetrag

verdoppelt sich bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen,

die ab dem Jahr 2006 erbracht und bezahlt werden, für Personen, bei denen eine

Pflegestufe (I, II oder III) im Sinne des § 14 des Elften Buches

Sozialgesetzbuch festgestellt wurde oder die Leistungen der Pflegeversicherung

beziehen, auf 1.200 ¿ im Kalenderjahr.¿

 

Weitere Einzelheiten zu diesen Steuerermäßigungen können auf der Internetseite

des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt unter der Rubrik ¿Steuern

aktuell ¿ Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne

des § 35a EStG¿ nachgelesen werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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