Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
15.11.2006, Magdeburg – 32
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 32/06
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 32/06
Magdeburg, den 15. November 2006
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute die Bürgerinnen
und Bürger des Landes auf die Möglichkeit, Steuern zu sparen, hingewiesen.
Dazu erklärte er: ¿Für alle Handwerkerleistungen, die in einem
inländischen Haushalt seit Beginn des Jahres 2006 ausgeführt werden, ermäßigt
sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H. des gezahlten Rechnungsbetrags,
soweit dieser auf Arbeitskosten entfällt, höchstens jedoch um 600 Euro im
Kalenderjahr. Begünstigt sind Handwerkerleistungen, die von Mietern oder
Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben
werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende
Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt
(z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Erneuerung eines Bodenbelags,
die Modernisierung des Badezimmers, Reparatur von Haushaltsgeräten, Wartung von
Heizungsanlagen). Auch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten
auf dem Grundstück, z. B. Garten- und Wegebauarbeiten gehören zu den begünstigten
Tätigkeiten.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige
die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung (aufgeteilt in Arbeitskosten und
Material) und die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch Beleg des
Kreditinstitutes nachweist. Außerdem weise ich darauf hin, dass für
Privathaushalte, die Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück bezogen
haben, eine zweijährige Rechnungsaufbewahrungspflicht besteht.
Ferner ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 10 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
in einem inländischen Privathaushalt für eine geringfügige Beschäftigung (sog.
Mini-Jobs), höchstens um 510 ¿ bzw. 12 Prozent der Aufwendungen für eine
versicherungspflichtige Beschäftigung, höchstens um 2.400 ¿ im Kalenderjahr.
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen fremder
Anbieter (z. B. Dienstleistungsagenturen) in einem inländischen Haushalt
ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H. der gezahlten
Aufwendungen, höchstens um 600 Euro im Kalenderjahr. Dieser Höchstbetrag
verdoppelt sich bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen,
die ab dem Jahr 2006 erbracht und bezahlt werden, für Personen, bei denen eine
Pflegestufe (I, II oder III) im Sinne des § 14 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch festgestellt wurde oder die Leistungen der Pflegeversicherung
beziehen, auf 1.200 ¿ im Kalenderjahr.¿
Weitere Einzelheiten zu diesen Steuerermäßigungen können auf der Internetseite
des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt unter der Rubrik ¿Steuern
aktuell ¿ Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne
des § 35a EStG¿ nachgelesen werden.
Impressum:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail:
reichert@mf.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de