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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Anforderungen für U-Haft in Blick
nehmen

13.11.2006, Magdeburg – 79

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 079/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. November 2006

 

 

 

Anforderungen für U-Haft in Blick

nehmen

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin

Angela Kolb hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg zur Aufhebung

von Untersuchungshaft zum Anlass genommen, die Präsidenten der Landgerichte zu

bitten, die Gerichtsorganisation zu überprüfen. ¿Wir stehen gemeinsam in der

Pflicht, dass Verfahren entsprechend dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen

zügig verhandelt und Urteile schnell abgesetzt werden können. Hierfür müssen

wir gemeinsam alles Erforderliche tun.¿ Das sei wichtig, um Angeklagte gerade

dann, wenn sie schwerer Verbrechen wie z.B. versuchten Mordes oder

Sexualstraftaten verdächtig sind, auch über längere Zeit in U-Haft behalten zu

können. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zu Recht hohe

Anforderungen an die Aufrechterhaltung von U-Haft knüpfe, zwinge dazu.

 

¿Es geht nicht um eine Schelte des Bundesverfassungsgerichts,

sondern um die Frage, wie man den hohen Anforderungen in der Praxis gerecht

wird, ohne den konkreten Einzelfall aus dem Blick zu verlieren¿, so die Ministerin.

¿Müssen Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden, obwohl sie - wenn auch noch

nicht rechtskräftig - zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt sind, führt das zu

einem Vertrauensverlust für die Justiz in der Öffentlichkeit und es löst Ängste

in der Bevölkerung aus.¿

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte einen Mann aus der

U-Haft entlassen, der im Dezember 2005 vom Landgericht Halle wegen versuchten

Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe

von 15 Jahren verurteilt worden war. Das Landgerichts-Urteil ist derzeit noch

nicht rechtskräftig, weil Revision beim BGH eingelegt wurde. Kolb kündigt an,

in diesem Einzelfall zu überprüfen, warum das Verfahren so lange gedauert

hatte.

 

Hintergrund:

 

Sachsen-Anhalts Gerichte haben auf die Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts mit organisatorischen Maßnahmen reagiert. So wurden

an den Landgerichten zum Teil Hilfsstrafkammern eingerichtet. Die

Schlussfolgerungen, die aus dem Verfassungsgerichts-Urteil zu ziehen sind,

waren auch Thema einer Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Landgerichte

im August gewesen.

 

 

 

 

 

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