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Anforderungen für U-Haft in Blick
nehmen
13.11.2006, Magdeburg – 79
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 079/06
Magdeburg, den 13. November 2006
Anforderungen für U-Haft in Blick
nehmen
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin
Angela Kolb hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg zur Aufhebung
von Untersuchungshaft zum Anlass genommen, die Präsidenten der Landgerichte zu
bitten, die Gerichtsorganisation zu überprüfen. ¿Wir stehen gemeinsam in der
Pflicht, dass Verfahren entsprechend dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen
zügig verhandelt und Urteile schnell abgesetzt werden können. Hierfür müssen
wir gemeinsam alles Erforderliche tun.¿ Das sei wichtig, um Angeklagte gerade
dann, wenn sie schwerer Verbrechen wie z.B. versuchten Mordes oder
Sexualstraftaten verdächtig sind, auch über längere Zeit in U-Haft behalten zu
können. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zu Recht hohe
Anforderungen an die Aufrechterhaltung von U-Haft knüpfe, zwinge dazu.
¿Es geht nicht um eine Schelte des Bundesverfassungsgerichts,
sondern um die Frage, wie man den hohen Anforderungen in der Praxis gerecht
wird, ohne den konkreten Einzelfall aus dem Blick zu verlieren¿, so die Ministerin.
¿Müssen Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden, obwohl sie - wenn auch noch
nicht rechtskräftig - zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt sind, führt das zu
einem Vertrauensverlust für die Justiz in der Öffentlichkeit und es löst Ängste
in der Bevölkerung aus.¿
Das Oberlandesgericht Naumburg hatte einen Mann aus der
U-Haft entlassen, der im Dezember 2005 vom Landgericht Halle wegen versuchten
Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe
von 15 Jahren verurteilt worden war. Das Landgerichts-Urteil ist derzeit noch
nicht rechtskräftig, weil Revision beim BGH eingelegt wurde. Kolb kündigt an,
in diesem Einzelfall zu überprüfen, warum das Verfahren so lange gedauert
hatte.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalts Gerichte haben auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts mit organisatorischen Maßnahmen reagiert. So wurden
an den Landgerichten zum Teil Hilfsstrafkammern eingerichtet. Die
Schlussfolgerungen, die aus dem Verfassungsgerichts-Urteil zu ziehen sind,
waren auch Thema einer Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Landgerichte
im August gewesen.
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