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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Wieder Weihnachtsbeihilfe in
Sachsen-Anhalt

13.11.2006, Magdeburg – 140

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

140/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 140/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. November 2006

 

 

 

Wieder Weihnachtsbeihilfe in

Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalt zahlt in diesem Jahr wieder

Weihnachtsbeihilfe an in Heimen untergebrachte Sozialhilfeempfängerinnen und

-empfänger. Möglich macht dies eine vom Bundestag beschlossene Änderung des

Sozialgesetzbuches XII, der nun der Bundesrat zugestimmt hat.

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe begrüßt

nachdrücklich die Gesetzesänderung. 

¿Damit können wir den Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in

Heimen ein Stück Gerechtigkeit widerfahren lassen.  Die Ungleichbehandlung gegenüber nicht

stationär untergebrachten Sozialhilfeempfängern ist mit der jetzigen

Gesetzesänderung ausgeräumt. Das Geld kommt Menschen zugute, die zu den

bedürftigsten in unserer Gesellschaft zählen¿, erklärte Kuppe am Montag in

Magdeburg.

 

Die Weihnachtsbeihilfe

beträgt 36 Euro. Das Land hatte 2005 diese Leistung nach einem Systemwechsel in

der Beihilfegesetzgebung nicht mehr gezahlt.

 

Hintergrund: Das zum 1. Januar 2005 eingeführte SGB XII sah bei

den Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe  die Integration der einmaligen

Einzelleistungen ­in die Regelsätze vor, womit die Weihnachtsbeihilfe generell

wegfiel. Im Gegenzug wurde der Eckregelsatz angehoben, in den neuen

Bundesländern um 16 Prozent auf 331 Euro. Sozialhilfeempfängerinnen und

¿empfänger in Heimen erhalten seitdem als Geldleistung zur freien Verfügung

jedoch nicht den normalen Sozialhilferegelsatz, sondern lediglich einen so

genannten Barbetrag, der nur von 85,50 auf 86,06 Euro erhöht wurde.  Die  Gesetzesänderung

hat nun ausdrücklich die Zahlung der Weihnachtsbeihilfe für

Sozialhilfeempfängerinnen und ¿empfänger in Heimen für das Jahr 2006 wieder

aufgenommen.

 

Im Jahr 2005 zahlten neben Sachsen-Anhalt

acht weitere Bundesländer keine Weihnachtsbeihilfe mehr.

 

 

 

Impressum:

 

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