Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Staatsminister Rainer Robra setzt sich weiter
für einvernehmlichen Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen ARD und ZDF ein
Vortrag bei der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig
08.11.2006, Magdeburg – 539
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 539/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 539/06
Magdeburg, den 8. November 2006
Staatsminister Rainer Robra setzt sich weiter
für einvernehmlichen Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen ARD und ZDF ein
Vortrag bei der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig
In einem Vortrag vor der Mitteldeutschen
Vereinigung für Medienrecht in Leipzig hat sich heute der Chef der
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, dafür
ausgesprochen, einen Abschluss des Beihilfeverfahrens der europäischen
Generaldirektion Wettbewerb gegen ARD und ZDF möglichst noch in diesem Jahr zu
erreichen. Nach Ansicht von Staatminister Robra, der in diesem Verfahren einer
der vier Verhandlungsführer der Länder ist, haben sich die Chancen für einen
Konsens nach der Ministerpräsidentenkonferenz von Bad Pyrmont am 19./20. Oktober
2006 verbessert.
Staatsminister Robra: "Auf politischer
Ebene der Länder besteht kein Zweifel, dass Deutschland einen leistungsfähigen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht und die Rundfunkanstalten auch in der
digitalen Zukunft an technologischen und inhaltlichen Entwicklungen teilhaben
sollen. Allerdings müssen ARD und ZDF einen klaren gesetzlichen Auftrag haben,
dessen Einhaltung gewissenhafter Kontrolle bedarf, damit wettbewerbswidrige
Auswirkungen der Gebührenfinanzierung auf die privaten Rundfunkveranstalter
weitgehend ausgeschlossen werden können. Um zukünftige Streitfälle so weit wie
möglich zu vermeiden, haben die Länder der Generaldirektion Wettbewerb
zweckdienliche Maßnahmen angeboten. Mein Ziel ist, auf dieser Grundlage bald zu
einer Einigung zu kommen. Andernfalls bliebe nur noch der Weg zum Europäischen
Gerichtshof. Ich bezweifele aber, dass eine Entscheidung des EuGH die heutige
Gesetzgebungskompetenz der Länder unbeeinträchtigt ließe. Hingegen könnten wir
schon im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bereits geltenden
gesetzlichen Regelungen zu Auftrag, Finanzierung und Kontrolle des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfeinern und damit das duale Rundfunksystem
in Deutschland auf zukünftige Herausforderungen einstellen."
Auch das langwierige Verfahren der
EU-Kommission zur Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie ist Gegenstand der
medienpolitischen Debatte der Länder. Staatsminister Robra informierte über
einen aktuellen Beschluss des Bundesrats vom 3. November 2006, mit dem die
Ländervertreter für die abschließenden Verhandlungen in Brüssel ermächtigt
werden, Kompromisse mit den anderen Mitgliedstaaten zu finden.
Staatsminister Robra: "Der Diskussion im
Kulturministerrat am 13. November 2006 möchte ich nicht vorgreifen. Es zeichnet
sich aber ab, dass nicht alle Ziele, die die Länder bei der Revision der
Fernsehrichtlinie erreichen wollten, auf Zustimmung bei anderen EU-Partnern
stoßen. Auf dem Weg zu der von der EU-Kommission und den Ländern angestrebten
sog. Content-Richtlinie, die neben dem klassischen Fernsehen auch alle anderen
audiovisuellen Dienste einschließen sollte, lässt sich nur ein kleiner
Fortschritt erkennen. Nach dem aktuellen Diskussionsstand soll sich der
Anwendungsbereich begrifflich auf audiovisuelle Mediendienste erstrecken, die
unter redaktioneller Verantwortung eines Anbieters stehen, dessen
grundsätzliches Ziel das Angebot von Programmen ist. Auch fernsehähnliche Abrufdienste
sollen von der Richtlinie erfasst werden ("television-like on-demand
services"). Das von deutscher Seite geforderte uneingeschränkte Verbot von product
placement wird sich wohl nicht durchsetzen lassen. Ich gehe davon aus, dass
product placement in Europa bei bestimmten Angeboten (z. B. Spielfilmen und
Sport) zukünftig zugelassen werden kann, wenn es am Anfang und am Ende der
Sendung in einer Weise gekennzeichnet ist, die dem Verbraucherschutz Rechnung
trägt. Die deutschen Vorschläge zu einer möglichst weitgehenden Deregulierung
der quantitativen Werberegelungen sind nur teilweise unterstützt worden. Es
wird also voraussichtlich dabei bleiben, dass die Landesmedienanstalten die
Einfügung der Werbesekunden überwachen müssen, anstatt auf den mündigen Fernsehzuschauer
zu vertrauen, der Sendungen mit einem Übermaß von Werbung einfach abschaltet.
Ich hoffe, dass die Revision der Fernsehrichtlinie im nächsten Jahr unter
deutscher Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden kann."
Staatsminister Robra abschließend: "Als
amtierender Vorsitzender der Europaministerkonferenz der Länder verfolge ich
die europäische Gesetzgebung sehr aufmerksam. Das Medienrecht ist selbstverständlich
nicht das einzige Feld, auf das die EU-Organe Einfluss nehmen. Allerdings ist
es für Deutschland ein besonders sensibler Bereich, weil die freie individuelle
und öffentlich Meinungsbildung von unserer Verfassung als Grundrecht geschützt
ist. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass diese deutsche Rechtslage in
Brüssel erkannt und berücksichtigt wird und die Länder ihre
Gesetzgebungskompetenz auch in Zukunft noch wirkungsvoll ausüben können."
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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