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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Staatsminister Rainer Robra setzt sich weiter
für einvernehmlichen Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen ARD und ZDF ein
Vortrag bei der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig

08.11.2006, Magdeburg – 539

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 539/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 539/06

 

 

 

Magdeburg, den 8. November 2006

 

 

 

Staatsminister Rainer Robra setzt sich weiter

für einvernehmlichen Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen ARD und ZDF ein

Vortrag bei der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig

 

In einem Vortrag vor der Mitteldeutschen

Vereinigung für Medienrecht in Leipzig hat sich heute der Chef der

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, dafür

ausgesprochen, einen Abschluss des Beihilfeverfahrens der europäischen

Generaldirektion Wettbewerb gegen ARD und ZDF möglichst noch in diesem Jahr zu

erreichen. Nach Ansicht von Staatminister Robra, der in diesem Verfahren einer

der vier Verhandlungsführer der Länder ist, haben sich die Chancen für einen

Konsens nach der Ministerpräsidentenkonferenz von Bad Pyrmont am 19./20. Oktober

2006 verbessert.

 

Staatsminister Robra: "Auf politischer

Ebene der Länder besteht kein Zweifel, dass Deutschland einen leistungsfähigen

öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht und die Rundfunkanstalten auch in der

digitalen Zukunft an technologischen und inhaltlichen Entwicklungen teilhaben

sollen. Allerdings müssen ARD und ZDF einen klaren gesetzlichen Auftrag haben,

dessen Einhaltung gewissenhafter Kontrolle bedarf, damit wettbewerbswidrige

Auswirkungen der Gebührenfinanzierung auf die privaten Rundfunkveranstalter

weitgehend ausgeschlossen werden können. Um zukünftige Streitfälle so weit wie

möglich zu vermeiden, haben die Länder der Generaldirektion Wettbewerb

zweckdienliche Maßnahmen angeboten. Mein Ziel ist, auf dieser Grundlage bald zu

einer Einigung zu kommen. Andernfalls bliebe nur noch der Weg zum Europäischen

Gerichtshof. Ich bezweifele aber, dass eine Entscheidung des EuGH die heutige

Gesetzgebungskompetenz der Länder unbeeinträchtigt ließe. Hingegen könnten wir

schon im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bereits geltenden

gesetzlichen Regelungen zu Auftrag, Finanzierung und Kontrolle des

öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfeinern und damit das duale Rundfunksystem

in Deutschland auf zukünftige Herausforderungen einstellen."

 

Auch das langwierige Verfahren der

EU-Kommission zur Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie ist Gegenstand der

medienpolitischen Debatte der Länder. Staatsminister Robra informierte über

einen aktuellen Beschluss des Bundesrats vom 3. November 2006, mit dem die

Ländervertreter für die abschließenden Verhandlungen in Brüssel ermächtigt

werden, Kompromisse mit den anderen Mitgliedstaaten zu finden.

 

Staatsminister Robra: "Der Diskussion im

Kulturministerrat am 13. November 2006 möchte ich nicht vorgreifen. Es zeichnet

sich aber ab, dass nicht alle Ziele, die die Länder bei der Revision der

Fernsehrichtlinie erreichen wollten, auf Zustimmung bei anderen EU-Partnern

stoßen. Auf dem Weg zu der von der EU-Kommission und den Ländern angestrebten

sog. Content-Richtlinie, die neben dem klassischen Fernsehen auch alle anderen

audiovisuellen Dienste einschließen sollte, lässt sich nur ein kleiner

Fortschritt erkennen. Nach dem aktuellen Diskussionsstand soll sich der

Anwendungsbereich begrifflich auf audiovisuelle Mediendienste erstrecken, die

unter redaktioneller Verantwortung eines Anbieters stehen, dessen

grundsätzliches Ziel das Angebot von Programmen ist. Auch fernsehähnliche Abrufdienste

sollen von der Richtlinie erfasst werden ("television-like on-demand

services"). Das von deutscher Seite geforderte uneingeschränkte Verbot von product

placement wird sich wohl nicht durchsetzen lassen. Ich gehe davon aus, dass

product placement in Europa bei bestimmten Angeboten (z. B. Spielfilmen und

Sport) zukünftig zugelassen werden kann, wenn es am Anfang und am Ende der

Sendung in einer Weise gekennzeichnet ist, die dem Verbraucherschutz Rechnung

trägt. Die deutschen Vorschläge zu einer möglichst weitgehenden Deregulierung

der quantitativen Werberegelungen sind nur teilweise unterstützt worden. Es

wird also voraussichtlich dabei bleiben, dass die Landesmedienanstalten die

Einfügung der Werbesekunden überwachen müssen, anstatt auf den mündigen Fernsehzuschauer

zu vertrauen, der Sendungen mit einem Übermaß von Werbung einfach abschaltet.

Ich hoffe, dass die Revision der Fernsehrichtlinie im nächsten Jahr unter

deutscher Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden kann."

 

Staatsminister Robra abschließend: "Als

amtierender Vorsitzender der Europaministerkonferenz der Länder verfolge ich

die europäische Gesetzgebung sehr aufmerksam. Das Medienrecht ist selbstverständlich

nicht das einzige Feld, auf das die EU-Organe Einfluss nehmen. Allerdings ist

es für Deutschland ein besonders sensibler Bereich, weil die freie individuelle

und öffentlich Meinungsbildung von unserer Verfassung als Grundrecht geschützt

ist. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass diese deutsche Rechtslage in

Brüssel erkannt und berücksichtigt wird und die Länder ihre

Gesetzgebungskompetenz auch in Zukunft noch wirkungsvoll ausüben können."

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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