Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Stadt-Umland-Verbände um Halle und Magdeburg
sollen per Gesetz gebildet werden / Entwurf zur Anhörung frei gegeben

07.11.2006, Magdeburg – 535

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 535/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 535/06

 

 

 

Magdeburg, den 7. November 2006

 

 

 

Stadt-Umland-Verbände um Halle und Magdeburg

sollen per Gesetz gebildet werden / Entwurf zur Anhörung frei gegeben

 

Um Halle (Saale) und Magdeburg herum sollen

durch Gesetz Stadt-Umland-Verbände gebildet werden, nachdem die freiwillige

Bildung solcher Zweckverbände gescheitert ist. Einen entsprechenden Gesetzentwurf

gab die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung zur Anhörung frei. ¿Die

Zweckverbände sind ein erster Schritt zur Stärkung der beiden Großstädte und

zur Berücksichtigung der engen Verflechtungen Halles und Magdeburgs mit ihrem

Umland¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann.

 

Der Zweckverband übernimmt für seine

Mitgliedsgemeinden die Aufgabe der Flächennutzungsplanung. Weitere Aufgaben des

eigenen Wirkungskreises der Gemeinden können dem Verband übertragen werden,

wenn die Verbandsversammlung dem zustimmt. Die jeweilige kreisfreie Stadt soll

in der Verbandsversammlung über die Hälfte der Stimmen verfügen. Jede andere

Mitgliedsgemeinde erhält eine Stimme je angefangene 1.000 Einwohner. Der

Zweckverband finanziert sich über eine Verbandsumlage.

 

Die zweite Kabinettsbefassung nach der

Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ist für den 5. Dezember 2006 geplant,

so dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Landtag behandelt werden kann.

 

Mitgliedsgemeinden:

 

Dem Stadt-Umland-Verband Halle (Saale) sollen

angehören:

 

die Stadt Halle (Saale),

 

aus dem Landkreis Merseburg-Querfurt die

Städte Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie die Gemeinden Beuna (Geiseltal),

Delitz am Berge, Friedensdorf, Geusa, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz,

Kötzschau, Kreypau, Rodden, Schkopau, Spergau, Tollwitz, Wallendorf (Luppe),

Zöschen und Zweimen,

 

aus dem Saalkreis die Stadt Landsberg sowie

die Gemeinden Angersdorf, Bennstedt, Brachwitz, Braschwitz, Döblitz,

Götschetal, Hohenthurm, Kabelsketal, 

Lieskau, Morl, Niemberg, Oppin, Peißen, Salzmünde, Teutschenthal und

Zappendorf.

 

Dem Stadt-Umland-Verband Magdeburg sollen

angehören:

 

die Landeshauptstadt Magdeburg,

 

aus dem Bördekreis die Stadt Wanzleben sowie

die Gemeinden Hohendodeleben und Sülzetal,

 

aus dem Landkreis Jerichower Land die Stadt

Gommern sowie die Gemeinden Biederitz, Gerwisch, Gübs, Hohenwarthe, Königsborn

und Lostau,

 

aus dem Ohrekreis die Stadt Wolmirstedt sowie

die Gemeinden Barleben, Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben,

Heinrichsberg, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niedere Börde, Niederndodeleben,

Wellen und Zielitz,

 

aus dem Landkreis Schönebeck die Stadt

Schönebeck (Elbe) sowie die Gemeinden Biere, Eggersdorf, Gnadau, Plötzky,

Pömmelte, Pretzien, Ranies und Welsleben.

 

Zum Hintergrund:

 

Stadt-Umland-Verflechtung und Aufgaben der

Zweckverbände:

 

Nach dem in der vergangenen Wahlperiode

beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz waren die beiden Großstädte

und ihre Umlandgemeinden aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 2006 freiwillig zu

Stadt-Umland-Verbänden zusammenzuschließen. Solche Vereinbarungen kamen jedoch

nicht zustande, so dass die in dem Gesetz vorgesehene zwangsweise

Verbandsbildung nötig wurde. Zusätzlich hat das Kabinett am 26. September 2006

im Rahmen des Zeitplans für die flächendeckende Einführung von

Einheitsgemeinden beschlossen, bis zum 1. Juli 2007 zu prüfen, welche Umlandgemeinden

aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet werden

sollen, falls die Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und

Stärkung der kreisfreien Städte erweisen sollten.

 

Mit der Bildung der Stadt-Umland-Verbände

wird das Ziel verfolgt, durch eine einheitliche und zielgerichtete

Flächennutzungsplanung frühzeitig Fehlentwicklungen im Bereich der kreisfreien

Städte Halle (Saale) und Magdeburg und den in ihrem Umland liegenden Städten

und Gemeinden aufgrund der vielfältigen und engen Verflechtungsbeziehungen zu

vermeiden sowie vorausschauend und umfassend die künftige Art der Bodennutzung

nach den voraussehbaren Bedürfnissen im jeweiligen Verbandsgebiet zu regeln.

Aufgrund der Schlüsselfunktion der kreisfreien Städte für die Entwicklung der

Region muss bereits planerisch der Grundstein zur Stärkung dieser Kerne der

Region und für eine zukunftsfähige Entwicklung des Verflechtungsraumes gelegt

werden.

 

Die Verbandsmitglieder behalten wesentliche

Teile der Planungshoheit (Bebauungsplan, kommunale Entwicklungshoheit) in

eigener Zuständigkeit. Bei der Aufstellung des gemeinsamen

Flächennutzungsplanes durch den Zweckverband wirken sie mit. Alle

Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung vertreten, in der alle wichtigen

Entscheidungen des Zweckverbandes getroffen werden. Sie sind so an den

Entscheidungen über einen künftigen gemeinsamen Flächennutzungsplan des

Zweckverbandes beteiligt.

 

Eine gemeinsame zusammengefasste

Flächennutzungsplanung ermöglicht es, einen gerechten Ausgleich der

unterschiedlichen Interessen der beteiligten Städte und Gemeinden

herbeizuführen und die raumstrukturellen Probleme im Stadt-Umland-Bereich zu

lösen. Durch eine überörtliche Orientierung der Planungen können die Probleme

der infrastrukturellen Verflechtungen im Stadt-Umland-Bereich bewältigt und

künftig eine koordinierte Entwicklung und Ausstattung des Verflechtungsraumes

herbeigeführt werden. Mit einer zusammengefassten vorbereitenden Flächennutzungsplanung

kann insbesondere darauf hingewirkt werden, dass im Stadt-Umland-Bereich

 

in einem ausgewogenen Verhältnis Wohn-,

Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte entwickelt werden,

 

eine regional abgestimmte Standortvorsorge

für Infrastruktureinrichtungen gewährleistet wird,

 

die Voraussetzungen für die Realisierung des

Grundbedarfs der Bevölkerung in allen Teilen des Verflechtungsraumes geschaffen

werden,

 

Probleme der infrastrukturellen

Verflechtungen im Bereich der Ver- und Entsorgung, des ÖPNV, der kulturellen

und Bildungsangebote überwunden werden,

 

Probleme der Erschließung und Nutzung von

Naherholungsräumen im regionalen Maßstab behandelt und durch geeignete

Lasten-Nutzen-Ausgleiche gelöst werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de