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Stadt-Umland-Verbände um Halle und Magdeburg
sollen per Gesetz gebildet werden / Entwurf zur Anhörung frei gegeben
07.11.2006, Magdeburg – 535
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 535/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 535/06
Magdeburg, den 7. November 2006
Stadt-Umland-Verbände um Halle und Magdeburg
sollen per Gesetz gebildet werden / Entwurf zur Anhörung frei gegeben
Um Halle (Saale) und Magdeburg herum sollen
durch Gesetz Stadt-Umland-Verbände gebildet werden, nachdem die freiwillige
Bildung solcher Zweckverbände gescheitert ist. Einen entsprechenden Gesetzentwurf
gab die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung zur Anhörung frei. ¿Die
Zweckverbände sind ein erster Schritt zur Stärkung der beiden Großstädte und
zur Berücksichtigung der engen Verflechtungen Halles und Magdeburgs mit ihrem
Umland¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann.
Der Zweckverband übernimmt für seine
Mitgliedsgemeinden die Aufgabe der Flächennutzungsplanung. Weitere Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises der Gemeinden können dem Verband übertragen werden,
wenn die Verbandsversammlung dem zustimmt. Die jeweilige kreisfreie Stadt soll
in der Verbandsversammlung über die Hälfte der Stimmen verfügen. Jede andere
Mitgliedsgemeinde erhält eine Stimme je angefangene 1.000 Einwohner. Der
Zweckverband finanziert sich über eine Verbandsumlage.
Die zweite Kabinettsbefassung nach der
Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ist für den 5. Dezember 2006 geplant,
so dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Landtag behandelt werden kann.
Mitgliedsgemeinden:
Dem Stadt-Umland-Verband Halle (Saale) sollen
angehören:
die Stadt Halle (Saale),
aus dem Landkreis Merseburg-Querfurt die
Städte Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie die Gemeinden Beuna (Geiseltal),
Delitz am Berge, Friedensdorf, Geusa, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz,
Kötzschau, Kreypau, Rodden, Schkopau, Spergau, Tollwitz, Wallendorf (Luppe),
Zöschen und Zweimen,
aus dem Saalkreis die Stadt Landsberg sowie
die Gemeinden Angersdorf, Bennstedt, Brachwitz, Braschwitz, Döblitz,
Götschetal, Hohenthurm, Kabelsketal,
Lieskau, Morl, Niemberg, Oppin, Peißen, Salzmünde, Teutschenthal und
Zappendorf.
Dem Stadt-Umland-Verband Magdeburg sollen
angehören:
die Landeshauptstadt Magdeburg,
aus dem Bördekreis die Stadt Wanzleben sowie
die Gemeinden Hohendodeleben und Sülzetal,
aus dem Landkreis Jerichower Land die Stadt
Gommern sowie die Gemeinden Biederitz, Gerwisch, Gübs, Hohenwarthe, Königsborn
und Lostau,
aus dem Ohrekreis die Stadt Wolmirstedt sowie
die Gemeinden Barleben, Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben,
Heinrichsberg, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niedere Börde, Niederndodeleben,
Wellen und Zielitz,
aus dem Landkreis Schönebeck die Stadt
Schönebeck (Elbe) sowie die Gemeinden Biere, Eggersdorf, Gnadau, Plötzky,
Pömmelte, Pretzien, Ranies und Welsleben.
Zum Hintergrund:
Stadt-Umland-Verflechtung und Aufgaben der
Zweckverbände:
Nach dem in der vergangenen Wahlperiode
beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz waren die beiden Großstädte
und ihre Umlandgemeinden aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 2006 freiwillig zu
Stadt-Umland-Verbänden zusammenzuschließen. Solche Vereinbarungen kamen jedoch
nicht zustande, so dass die in dem Gesetz vorgesehene zwangsweise
Verbandsbildung nötig wurde. Zusätzlich hat das Kabinett am 26. September 2006
im Rahmen des Zeitplans für die flächendeckende Einführung von
Einheitsgemeinden beschlossen, bis zum 1. Juli 2007 zu prüfen, welche Umlandgemeinden
aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet werden
sollen, falls die Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und
Stärkung der kreisfreien Städte erweisen sollten.
Mit der Bildung der Stadt-Umland-Verbände
wird das Ziel verfolgt, durch eine einheitliche und zielgerichtete
Flächennutzungsplanung frühzeitig Fehlentwicklungen im Bereich der kreisfreien
Städte Halle (Saale) und Magdeburg und den in ihrem Umland liegenden Städten
und Gemeinden aufgrund der vielfältigen und engen Verflechtungsbeziehungen zu
vermeiden sowie vorausschauend und umfassend die künftige Art der Bodennutzung
nach den voraussehbaren Bedürfnissen im jeweiligen Verbandsgebiet zu regeln.
Aufgrund der Schlüsselfunktion der kreisfreien Städte für die Entwicklung der
Region muss bereits planerisch der Grundstein zur Stärkung dieser Kerne der
Region und für eine zukunftsfähige Entwicklung des Verflechtungsraumes gelegt
werden.
Die Verbandsmitglieder behalten wesentliche
Teile der Planungshoheit (Bebauungsplan, kommunale Entwicklungshoheit) in
eigener Zuständigkeit. Bei der Aufstellung des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes durch den Zweckverband wirken sie mit. Alle
Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung vertreten, in der alle wichtigen
Entscheidungen des Zweckverbandes getroffen werden. Sie sind so an den
Entscheidungen über einen künftigen gemeinsamen Flächennutzungsplan des
Zweckverbandes beteiligt.
Eine gemeinsame zusammengefasste
Flächennutzungsplanung ermöglicht es, einen gerechten Ausgleich der
unterschiedlichen Interessen der beteiligten Städte und Gemeinden
herbeizuführen und die raumstrukturellen Probleme im Stadt-Umland-Bereich zu
lösen. Durch eine überörtliche Orientierung der Planungen können die Probleme
der infrastrukturellen Verflechtungen im Stadt-Umland-Bereich bewältigt und
künftig eine koordinierte Entwicklung und Ausstattung des Verflechtungsraumes
herbeigeführt werden. Mit einer zusammengefassten vorbereitenden Flächennutzungsplanung
kann insbesondere darauf hingewirkt werden, dass im Stadt-Umland-Bereich
in einem ausgewogenen Verhältnis Wohn-,
Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte entwickelt werden,
eine regional abgestimmte Standortvorsorge
für Infrastruktureinrichtungen gewährleistet wird,
die Voraussetzungen für die Realisierung des
Grundbedarfs der Bevölkerung in allen Teilen des Verflechtungsraumes geschaffen
werden,
Probleme der infrastrukturellen
Verflechtungen im Bereich der Ver- und Entsorgung, des ÖPNV, der kulturellen
und Bildungsangebote überwunden werden,
Probleme der Erschließung und Nutzung von
Naherholungsräumen im regionalen Maßstab behandelt und durch geeignete
Lasten-Nutzen-Ausgleiche gelöst werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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