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Hövelmann: ?Anhaltend hohe terroristische
Bedrohung erfordert bundesweite Antiterrordatei?
06.11.2006, Magdeburg – 196
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 196/06
Magdeburg, den 6. November 2006
Hövelmann: ¿Anhaltend hohe terroristische
Bedrohung erfordert bundesweite Antiterrordatei¿
Der
in der heutigen Sitzung des Bundesrates behandelte Gesetzentwurf zur
Errichtung einer bundesweiten zentralen Antiterrordatei von Polizei und
Nachrichtendiensten wird von Innenminister Holger Hövelmann ausdrücklich
begrüßt. Hövelmann: ¿Mit der Einrichtung einer Antiterrordatei werden wir ein
Instrument zur Zusammenführung und zum Austausch von Erkenntnissen aller
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern schaffen. Dies erfordert die anhaltend
hohe Bedrohung durch den internationalen Terrorismus.
Für
Sachsen-Anhalt liegen derzeit zwar keine konkreten Gefährdungserkenntnisse
vor. Das bedeutet aber nicht, dass unser Land ein weißer Fleck auf der
Landkarte ist. Auch Sachsen-Anhalt kann zum Beispiel als Ruhe- oder
Vorbereitungsraum für terroristische Täter in Frage kommen.¿
Mit der geplanten
Datei wird der Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
vor allem zur Verhinderung terroristischer Anschläge, aber auch zur Aufklärung
und Bekämpfung des internationalen Terrorismus intensiviert und beschleunigt.
Die Speicherung und Zusammenführung von Daten zu Personen, die einer
terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen, ist für eine
wirksame Terrorismusbekämpfung erforderlich, so der Innenminister. Der vorliegende
Gesetzentwurf entspricht der Übereinkunft der Innenminister der Länder und des
Bundesinnenministers vom September dieses Jahres, zügig eine gesetzliche
Grundlage für die Zentrale Antiterrordatei zu schaffen. Unter dem Aspekt der datenschutzrechtlichen
Verantwortung werden zahlreiche Regelungen im Gesetzentwurf getroffen.
Hövelmann: ¿Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass die gespeicherten Daten nur
zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie zur Abwehr von
gegenwärtigen Gefahren für hochwertige Rechtsgüter verwendet werden dürfen.¿
Anmerkung: Der Bundesrat befindet
zunächst über eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im
weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der
Vorlage befassen.
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