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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kein Pardon für Extremisten

03.11.2006, Magdeburg – 75

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 075/06

 

 

 

Magdeburg, den 2. November 2006

 

 

 

Kein Pardon für Extremisten

 

Magdeburg (MJ). Politisch motivierte Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender

finden in Sachsen-Anhalt keine Toleranz der Strafverfolgungsbehörden. Das haben

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb und der Generalstaatsanwalt sowie die

Leiter der Staatsanwaltschaften bei einem Arbeitstreffen in Magdeburg

nachdrücklich betont. Insbesondere können jugendliche Rechtsextremisten nicht

darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen sie

nach den so genannten Diversionsrichtlinien einstellen. Diese Richtlinien

eröffnen der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, bei leichten Straftaten

jugendlicher Ersttäter von einer Anklage abzusehen.

 

Ministerin Kolb: ¿Die Diversion kommt bei Gewalt- und

Rohheitsdelikten, aber auch bei politischen Straftaten und Straftaten gegen die

öffentliche Ordnung nicht lediglich geringen Gewichts grundsätzlich nicht in

Betracht. Dazu zählen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

Organisationen sowie Landfriedensbruch und Volksverhetzung. Wir sind uns darin

einig, dass von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus getragene

Taten Jugendlicher nicht zu tolerieren sind. Wer hier die Grenzen

überschreitet, muss sich dafür vor Gericht verantworten.¿

 

Die Ministerin betonte, im Kampf gegen Rechtsextremismus

und Fremdenfeindlichkeit sei die gesamte Gesellschaft gefordert. ¿Vorfälle wie

in Pömmelte, Pretzien und Parey haben zu einem Image Sachsen-Anhalts geführt,

dem wir uns entgegen stellen wollen und müssen.¿ Sachsen-Anhalts Justiz habe

ein Bündel von Maßnahmen geschnürt, um seinen Teil beizutragen. Dazu gehöre

unter anderem, fundierte Informationen zum Beispiel in Schulen zu tragen, aber

auch, die Mitarbeiter der Justiz fortzubilden. So bietet Sachsen-Anhalt für

Richter und Staatsanwälte eine Seminarreihe zum Umgang mit neuen Formen des

Rechtsextremismus an. Auftakt dazu ist am 7. Dezember in Magdeburg.

 

Hintergrund:

 

Ein Absehen von Strafe (Diversion) ist in den §§ 45 und 47

des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Zur Konkretisierung der

diesbezüglichen Voraussetzungen erlassen die Bundesländer spezielle 

Diversionsrichtlinien.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

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