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Kein Pardon für Extremisten
03.11.2006, Magdeburg – 75
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 075/06
Magdeburg, den 2. November 2006
Kein Pardon für Extremisten
Magdeburg (MJ). Politisch motivierte Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
finden in Sachsen-Anhalt keine Toleranz der Strafverfolgungsbehörden. Das haben
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb und der Generalstaatsanwalt sowie die
Leiter der Staatsanwaltschaften bei einem Arbeitstreffen in Magdeburg
nachdrücklich betont. Insbesondere können jugendliche Rechtsextremisten nicht
darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen sie
nach den so genannten Diversionsrichtlinien einstellen. Diese Richtlinien
eröffnen der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, bei leichten Straftaten
jugendlicher Ersttäter von einer Anklage abzusehen.
Ministerin Kolb: ¿Die Diversion kommt bei Gewalt- und
Rohheitsdelikten, aber auch bei politischen Straftaten und Straftaten gegen die
öffentliche Ordnung nicht lediglich geringen Gewichts grundsätzlich nicht in
Betracht. Dazu zählen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen sowie Landfriedensbruch und Volksverhetzung. Wir sind uns darin
einig, dass von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus getragene
Taten Jugendlicher nicht zu tolerieren sind. Wer hier die Grenzen
überschreitet, muss sich dafür vor Gericht verantworten.¿
Die Ministerin betonte, im Kampf gegen Rechtsextremismus
und Fremdenfeindlichkeit sei die gesamte Gesellschaft gefordert. ¿Vorfälle wie
in Pömmelte, Pretzien und Parey haben zu einem Image Sachsen-Anhalts geführt,
dem wir uns entgegen stellen wollen und müssen.¿ Sachsen-Anhalts Justiz habe
ein Bündel von Maßnahmen geschnürt, um seinen Teil beizutragen. Dazu gehöre
unter anderem, fundierte Informationen zum Beispiel in Schulen zu tragen, aber
auch, die Mitarbeiter der Justiz fortzubilden. So bietet Sachsen-Anhalt für
Richter und Staatsanwälte eine Seminarreihe zum Umgang mit neuen Formen des
Rechtsextremismus an. Auftakt dazu ist am 7. Dezember in Magdeburg.
Hintergrund:
Ein Absehen von Strafe (Diversion) ist in den §§ 45 und 47
des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Zur Konkretisierung der
diesbezüglichen Voraussetzungen erlassen die Bundesländer spezielle
Diversionsrichtlinien.
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