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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verbesserung der Zahlungsmoral

Justizministerin Karin Schubert fordert Ergänzungen zum neuen Gesetz

17.03.2000, Magdeburg – 014/2000

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Bonn. (MJ) Der Bundesrat entscheidet heute darüber, ob der Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Beschleunigung fälliger Zahlungen wie vorgesehen zum 1. Mai 2000 in Kraft treten kann. Das Land Sachsen-Anhalt, das sich seit 1994 für die Gesetzesänderung eingesetzt hat, wird für die Verabschiedung stimmen. „Das neue Gesetz bietet einen wesentlichen Beitrag, der immer schlechter werdenden Zahlungsmoral entgegenzutreten und somit insbesondere die Bauwirtschaft und Handwerksbetriebe vor einer existenziellen Bedrohung zu schützen“, erklärt Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD).

Die Ministerin betont aber, dass weitere Maßnahmen gegen säumige Bauherren und Auftraggeber gesetzlich verankert werden sollten. Aus diesem Grund wird das Land Sachsen-Anhalt heute dem Bundesrat einen Entschließungsantrag vorlegen, der die Fortsetzung der vertiefenden Prüfung von zusätzlichen Maßnahmen durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für dringend erforderlich hält.

Dabei soll nach den Vorstellungen des Landes Sachsen-Anhalt die Position der Bauhandwerker durch weitergehende Sicherheitsleistungen gestärkt werden. „Wenn der Bauherr oder Auftraggeber bereits bei der Vergabe der Aufträge eine ausreichende Sicherheit stellen müßte, würde das Verschleppen von Zahlungen für ihn uninteressant werden“, ist Karin Schubert überzeugt.

Zu Ihrer Information: Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Beschleunigung fälliger Zahlungen am 24. Februar 2000 verabschiedet. Passiert der Gesetzentwurf am heutigen Freitag, 17. März 2000, den Bundesrat, tritt das Gesetz am 1. Mai 2000 in Kraft.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  1. Verzugseintritt
    Zukünftig ist der Auftraggeber automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Eingang einer Rechnung bzw. nach dem Empfang von Gütern oder Dienstleistungen im Verzug. Eine gesonderte Mahnung ist nicht mehr erforderlich.
  1. Anhebung des Verzugszinssatzes
    Zahlt ein Auftraggeber nicht fristgemäß, muss er künftig höhere Zinsen zahlen. Der gesetzliche Zinssatz wird von 4 % auf 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentral Bank (derzeit etwa 2,5 %) erhöht, so dass sich ein Zinssatz von rund 8 % ergibt.
  1. Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Abschlagszahlungen
    Das beauftragte Unternehmen soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abschlagszahlungen für Leistungen haben, die bereits erbracht worden sind.
  1. Verweigerung der Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln
    Bislang kann der Auftraggeber die Zahlung schon durch die Behauptung geringer Mängeln hinauszögern. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein. Um Zahlungen zurückzuhalten, soll der Auftraggeber wesentliche Mängel geltend machen müssen.
  1. Einführung einer „Fertigstellungsbescheinigung“
    Bislang wird der Werklohn erst mit der Abnahme fällig. Diese kann jedoch verzögert werden wegen tatsächlich vorhandener oder angeblicher Mängel, die der Auftraggeber geltend macht. Für das beauftragte Unternehmen bedeutet dies, dass es in einem gerichtlichen Verfahren beweisen muss, dass keine Mängel vorliegen. Erst dann erhält es seine Vergütung. Für die Klärung, ob Mängel vorliegen oder nicht, sind in der Regel jedoch Gutachten von Sachverständigen nötig. Dies führt meist zu langwierigen Prozessen und hat insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Probleme zur Folge.

Dieses Problem soll künftig durch eine „Fertigstellungsbescheinigung“ beseitigt werden. Die Erteilung einer solchen Bescheinigung soll einer Abnahme gleichstehen. Der Unternehmer hat dann die Möglichkeit mit dieser Urkunde im „Urkundenprozess“ schnell zu einem vollstreckbaren Titel über seine Forderung und damit zur Zahlung an seinen Betrieb zu kommen.

Das Verfahren ist so gestaltet, dass der Auftraggeber den Anreiz verliert, den gerichtlichen Prozess durch angebliche Mängel mutwillig zu verzögern.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Wilhelm-Höpfner-Ring 6
39116 Magdeburg
Tel.: 0391 567-4134
Fax: 0391 567-4226
Mail: presse(at)mj.sachsen-anhalt.de
Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

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